Schwanger und Arbeitslosengeld 1 ?

Habe mal ein paar Fragen dazu.
Bin seit dem 1.7. arbeitslos und nun in der 7. SSW.
Bitte steinigt mich nicht, weil ich schwanger und arbeitslos bin. Dieses Kind ist ein Wunschkind nach meiner FG vor ein paar Monaten.

Wann sollte man dem Arbeitsamt bescheid geben über die SS? Schließlich wäre es unfair, mir JObs etc. anzubieten, die ich nicht warnehmen kann und jemand anderes würde sich darüber freuen.

Schwanger würde mich wohl jetzt sowieso niemand einstellen.

Wer hat Erfahrung damit? Kamen trotzdem noch Stellenangebote und/oder Fortbildungsmaßnahmen?

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So ganz verstehe ich Deine Frage nicht - Du kannst natürlich Deine Schwangerschaft so früh beim Arbeitsamt angeben, das entbindet Dich aber nicht von den üblichen Verpflichtungen, Dich zu bewerben und vorzustellen.

So früh werden potentielle Arbeitgeber Dir ja die Schwangerschaft auch nicht ansehen, dass es eine Hürde sein könnte.

Gruß,

W

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hallo,

es ist zwar de facto so, dass dich kaum ein Arbeitgeber einstellt, wenn er von der Schwangerschaft weiss.

aber:

1. sieht man ja in den ersten Monaten nichts/nicht viel und du darfst ja in bezug auf die schwangerschaft lügen und

2. ist es eher unwahrscheinlich, vom arbeitsamt in arbeit vermittelt zu werden..

allerdings bist du ja bis Mutterschutz gut einsetzbar (meistens zumindest, je nach beruf)


LG

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Hallo, ich habe im 7 Monat eine Fortbildungsmaßnahme angeboten bekommen und auch bis zum Mutterschutz dran teilgenommen. Ansonsten wenn du Stellenangebote bekommst bewerben und wenn du Angebote bekommst wo du als Schwangere nicht geeignet bist, beim AA anrufen und Bescheid geben.

Lg Bea

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Danke für eure Hilfe.
Es ist nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte.
Ich habe oben nicht erwähnt, dass ich bereits drei FG hatte. Und ich habe riesige Angst, das gleiche wieder durchleiden zu müssen.

Natürlich ist ein Job kein Risiko für eine FG.

Doch leider hatte ich bisher meine FG einfach wegen zu viel Streß, und den hauptsächlich auf meiner damaligen Arbeitsstelle.

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Trotzdem sieh zu, das Du Arbeit bekommst!!
Monate des Bezuges von ALGI werden für die Elterngeldberechnung genullt. Das heißt Du würdest nur die 300€ Sockelbetrag bekommen.


LG

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Hallo,

also erst einmal würdest Du in der 7. SS Deinem AG ja auch ncoh ncihts sagen, oder? Es kann ja immer ncoh was scheif gehen, was ich Dir nciht wünsche. Bis zur 12. SS würde cih erst mal gar ncihts sagen.

Ansonsten - klar musst Du das dem arbeitsamt mitteilen. ALG bekommt Du trotzdem. Auf Stellenangebote würde ich nciht hoffen - aber auch ohne SS nicht. Ob Du eine Fortbildungsmaßnahme bewilligt bekommst, hängt mehr davon ab ob das für Deine Vermittlung sinnvoll ist oder nciht.

Wenn Du z.B. im Büro gelernt hast und ohne Problem in dem Bereich wieder einen Job finden kannst, wird man Dir so oder so keine Fortbildung anbieten.

Schwangerschaft ist kein Grund Dich nicht einzustellen! Ich weiß nciht genau ob das Arbeitstamt diese Info überhaupt weitergeben darf. Aber Du würdest das wahrscheinlcih selber nciht wirklcih wollen, oder? Irgendwo anfangen und dann sagen ätschbätsch ich bin schwanger - ist irgendwie ncit so gut für das Vertrauensverhältnis.

Genieße Deine SS, nimm das ALG und Elterngeld dankend an und danach kannst Du immer ncoh wieder durchstarten ;-)

Lg,

Birgit

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Habe vorhin auf dem Arbeitsamt angerufen, die Situation geschildert und gefragt, was ich machen soll.
Sie möchten eine Kopie des Mutterpasses bzgl. dem Entbindungstermin und ich muß mich weiter bewerben und Stellen annehmen udn auch die Fortbildungen.
Naja, als ich sagte, wie das bitte realistisch gesehen umsetzbar ist, verwies sie mich auf ein Beschäftigungsverbot. Das müßte aber die Krankenkasse zahlen. Was laut Kasse nicht richtig ist. Das Arbeitsamt ist mein "Arbeitgeber" und er muß zahlen..
Ach, mensch. Würde lieber arbeiten udn eine normale SS haben, aber so läufts wohl nicht.
Werde mal mit meiner FÄ reden, mal sehen, was die sagt.

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Warum ist es realistisch gesehen nicht umsetzbar, dass Du Dich bewirbst, vorstellst und evtl. Fortbildungen besuchst, wenn Du schwanger bist?

Warum solltest Du ein Beschäftigungsverbot bekommen?

Gruß,

W

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Hallo,

also mein Vertrag wurde nicht verlängert, ich bin jetzt schon im 5. Monat und arbeitslos. ich kann ja trotzdem arbeiten. ich komme zu einer vermittlerin u dann wird besprochen was ich machen kann und ab geht´s... trotzdem bewerben usw. ganz normal bis zu deinem Mutterschutz. Klar ist es unwahrscheinlich, das jemand eine schwangere einstellt. aber hey, vll hat man ja auch glück:) alles ganz normal beim Arbeitsamt.

lg