und was ist wenn man keine 3std täglich arbeiten kann?

nur so aus neugier, um alg2 zu bekommen muss man doch mindestens 3std täglich arbeiten können, was bekommt man denn wenn man dazu nicht in der lage ist? #kratz

und wenn man behauptet man könne nur 3std am tag arbeiten, was soll man denn da für einen job finden, wird sowas nachgeprüft? sonst könnte man sich doch echt ein leichtes draus machen das amt zu veräppeln #kratz


kamen mir grad beim wäsche machen in den kopf die fragen, keine sorge ich bin/mach weder das eine noch das andere #schock bin nur neugierig#cool

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ich glaube du verwechselst ALG2 mit ALG1 oder?

lg nina

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Hallo

Da glaubst du falsch.

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Wenn du beim ALG II behauptest du könntest nur 3 h arbeiten, dann wirst du mit Attesten, Arztbriefen usw. zum Amtsarzt geschickt. Der prüft das und gibt eine Eischätzung ab, die dann gilt! Das wärs ja, da würden einige ALg II- Empfänger angeblich nur 3h arbeiten können!

Wenn du wirklich nicht in der Lage bist 3h oder mehr zu arbeiten! Wirst du glaube ich entweder aufgefordert Rente zu beantragen oder Grundsicherungsleistung! Die frühere Sozialhilfe (die wurde eben in ALg II und Grundsicherung geteint)!

Aber es ist soweit ich gehört habe echt nicht leicht den Amtsarzt zu überzeugen dass man nicht mal mehr 3 h arbeiten kann! ;-)

LG

Susanne

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Bei uns kursierte der Spruch "Jau, das Gutachten lautet 'Kann mind. drei Stunden am Tag beim Arbeiten zusehen.", wenn - aus Laiensicht - sehr kranke Menschen (oft auch schwer psychisch krank) trotzdem als erwerbsfähig eingestuft wurden.

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ja, aber wenn sie z.B nicht wegen Krankheit nur 3h arbeiten kann, sondern wegen Kinderbetreuung??

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Hallo

Auch da gibt es Job´s.

Wer aber aus gesundheitlichen Gründen keine 3 Stunden arbeiten kann bekommt kein ALG 2 sondern Sozialgeld. Die Höhe vom Sozialgeld ist so wie bei ALG 2 .

Natürlich wird es geprüft denn man muß zum Amtsarzt.

Man kommt dann aber in keine Maßnahmen rein oder muß sich um Stellen kümmern.

Gruß Arienne

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Es geht dabei um das GESUNDHEITLICHE (= rentenrechtliche) "Ich kann MINDESTENS 3 Stunden am Tag arbeiten" und nicht darum, ob man es auch faktisch kann, d.h. nicht aus Gründen der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen (beides siehe § 10 SGB II) oder vorübergehend gesundheitlich (= kürzer als sechs Monate) daran gehindert ist. Denn man kann ALG II - im Gegensatz zum ALG I - auch dann bekommen, wenn man zwar "mindestens drei Stunden am Tag arbeiten" kann, aber aus bestimmten Gründen einem derzeit eine Arbeitsaufnahme nicht zuzumuten ist (aus oben genannten Gründen zum Beispiel).

Inwieweit man "das Amt" damit "veräppeln" können soll, erschließt sich mir nicht!

Und ja: Der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit kommt durchaus auch schon mal zu dem Ergebnis "Kann nur 3 bis höchstens sechs Stunden am Tag arbeiten" und wieder: Ja, man findet auch solche Arbeitsstellen.

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das waren fiktive fragen, ich hab nicht vor sowas zu machen!
nur als anmerkung nochmal, kommt mir so vor als wenn jetzt gemeint wird ich würde nicht arbeiten wollen #gruebel

ich war bis vor 1woche täglich 6std arbeiten und hoffe das ich jetzt auch schnell einen neuen job finde und weiterarbeiten kann, zuhause fällt mir ja schon jetzt die decke auf den kopf #gaehn

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Keine Angst, ich habs auch so verstanden!;-)

LG

Susanne