Forderung als Privatperson an Inkasso verkaufen?

Hey liebe Mamas :)

Ich habe gutgläubig einer Bekannten Geld geliehen. Leider nichts schriftlich, aber unter Zeugen. Ich habe nicht einen Cent wie vereinbart gesehen. Auch auf Mails etc reagiert sie nicht. Nun wurde mir der Tip gegeben, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben. Kann man sowas als Privatperson tatsächlich? Ich machs echt nicht gern, nur ich bin echt wütend. Sie hat auf Mitleid gemacht, ist Friseurin und hatte ne Chance auf nen Kob, dafür musste sie sich Scheren selber kaufen. Sehe ich ja auch ein, habs ihr in dem Moment gern geliehen. Aber ich möchte es nun endlich mal zurückhaben. Wenigstens in raten oder so. Aber nichts. :( Wie würdet ihr reagieren?

1

Wie viel Geld war es denn?

2

250 Euro waren es leider.

3

Wenn Du nichts schriftliches hast, dann hast Du - so ärgerlich es auch ist - leider Pech gehabt. Da helfen selbst die Zeugen nicht.

Das Einzige was Du versuchen könntest, wäre ein Mahnbescheid. Wenn sie da keinen Widerspruch gegen einlegt, hast Du gute Chancen auf einen Vollstreckungsbescheid und somit einen 30-jährigen Titel.

4

Mein Tipp: Ruecke Ihr penetrant auf die Pelle. Ruf Sie an, komme (unangemeldet) vorbei (am besten mit Begleitung), nerv sie.

Viel Glueck!

Hat Sie denn das Geld ueberhaupt noch? Wenn nicht, nimm ihr die Scheren ab.

Claudia

5

Hallo nur mal als Tip,also die Scheren darfst du ihr nicht wieder nehmen,das wäre Diebstahl.Wenn ich jemanden das Dach decke und er bezhalt nicht ,darf ich es auch nicht wieder abdecken.
MAch ein Mahnverfahren ,das geht sogar online beim zuständigen Amtsgericht,allerdings weiß ich nicht,ob du Chancen hast,denn du hast ja nichts schriftliches.
Und noch so als TIP:
Bei Geld härt die Freundschaft immer auf.....
Viel Glück

6

Es geht ja auch nur um die Androhung als solches. Wenn die Tante die Scheren braucht, hat sie ja ein Einkommen; dann kann sie ja auch zahlen.

Hat sie die Scheren gar nicht gekauft, muss das Geld ja noch vorhanden sein.

Es geht darum, eine Situation zu schaffen, aus der sich die Friseuse argumentativ nicht befreien kann, ohne das Geld zurueck zu zahlen.

Mahnverfahren etc. bringt nichts, da nichts schriftlich festgehalten wird.

Claudia

weitere Kommentare laden
9

noch eine frage zu dem thema:

wenn ich nun einen vollstreckbaren titel in der hand hätte, könnte ich den dann an ein inkasso verkaufen? (auch privatperson gegen privatperson)

danke