2. Wohnsitz Kind - ALGII

Hallo,

wir (meine Tochter und ich) beziehen Arbeitslosengeld II.
Was würde geschehen, wenn ich meine Tochter als 2. Wohnsitz auf meinem Vater (ein Stadtteil weiter) anmelde?

Bekomme ich Probleme mit dem Amt?

Hintergrund ist dieser:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=6&tid=2228021

Es wäre also so, dass meine Tochter dort nur angemeldet wäre, um in das Einzugsgebiet einer anderen Grundschule zu fallen. In diesem Falle wäre uns nämlich ein Platz in der "Wunschgrundschule" erstmal sicher.

Sie würde weder bei meinem Vater wohnen, essen, schlafen noch sonst irgendwas.

LG und Danke
Mel

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Guten morgen,

sobald du dein Kind umgemeldet hast, steht dir das Geld, welches Du für Deine Tochter bekommst, nicht mehr zu.
Es zählen nur die Personen, die bei Dir gemeldet sind.

LG
griszu

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hhhmmm,

sie wäre ja noch hier gemeldet.

Nur als ZWEITWohnsitz bei meinem Vater. Sie ist also dann hier und da gemeldet.

Gruß

11

Neugierige Frage: Wie passen Privatschule und ALGII zusammen?

Hier in Italien sind Privatschulen sehr, sehr teuer (und nicht unbedingt gut).

LG,

Claudia

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2

Ich denke es gibt keine Einzugsgebiete mehr für Grundschulen...
Naja wie auch immer ich würde mal bei JC oder der Arge anrufen dort schildern das dein Kind nen 2t Wohnsitz bei Opa bekommen soll aber dennoch bei dir wohnt , dann dürfte es kein Problem sein.
LG
#bla

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Hey,

doch - hier gibt es diese Einzugsgebiete noch.
Man kann ja eine andere Schule wählen, hat aber eben kein Recht darauf, weil sie eben 50m weiter ist.

Danke, ich werd mal mit der ARGE sprechen.

Gruß
Mel

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Hallo Mel,

sicher wegen Einzugsgebiet??? Hier bekommt man eine Liste, welche Schulen vorrangig wählbar sind und weiter kann man hier eine Wunschschule angeben, mit Begründung, warum das Kind an diese Schule soll..

Ein Schuleinzugsgebiet als Zwang besteht meines Wissen nach nicht mehr, es sei, dass ist mal wieder landesabhängig.

Sprech mit Deinen Sachbearbeitern, da stehst Du dann auf der sicheren Seite, auskunftstechnisch.

Gruß

Mone

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Hey Mone,

ja, ich bin mir sicher. Hier gibt es immernoch die starren Einzugsgebiete.
Ich kann sie ja auch in ne andere Schule geben, wenn diese Schule meine Tochter nehmen möchte/kann. Da muss man nur nen schriftlichen Antrag stellen.

Ich bin mir echt unsicher mitm Amt, weil der 2. Wohnsitz ne Weile bestehen bleiben müsste.

Werd mal mit dem Amt sprechen.

Am besten und einfachsten wäre, die Privatschule würde zusagen ;-)

LG

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Wäre ein Möglichkeit.

4 Wochen nach Schulbeginn meldest Du sie wieder um. In der Zwischenzeit hast Du halt weniger Geld.

so richtig legal ist das nicht, aber es wird auch nicht verfolgt.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

leider ist es so, dass man bei Umzug (also auch Wegfall des 2. Wohnsitzes) erneut einen Antrag zum Weiterbesuch dieser Schule stellen muss.

Ach mensch, alles garnicht so einfach.

Ich hoffe ja immernoch, die Privatschule sagt einfach zu ;-)

LG

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Hallo,

also ich sag mal so, nur weil sie mit Zweitwohnsitz bei deinem Vater gemeldet ist, ist sie ja immer noch bei dir mit Hauptwohnsitz gemeldet... Daher spielt das beim ALG 2 eigentlich gar keine Rolle...

Für mich ist allerdings eher fragwürdig, ob ein Zweitwohnsitz bei der Vergabe der Grundschulplätze zählt #kratz

LG Katrin

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Hallo,

ja, das zählt.
Sonst würde ich es nicht machen wollen ;-)

Gruß

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Schon ok, aber ebenso ist ein Zweitwohnsitz bei Hartz 4 Bezug überhaupt nicht relevant. ZUmindest nicht in deinem Fall. ;-)

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