Steuerklasse nach Geburt???Elterngeld

Hallo,

hab da mal ne Frage zu den Lohnsteuerklassen nach der Geburt,wenn man Elterngeld bezieht.

Also,wir sind verheiratet,haben momentan beide die 4.
Das Elterngeld wird ja anhand der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw.dem Mutterschutz berechnet.
Macht es Sinn,nach der Geburt die Steuerklasse zu wechseln??Also ich die 5 (ich bleibe 1 Jahr zuhause) und mein Mann die 3,damit er weniger Abzüge hat??
Oder geht das nicht bzw.muss man dann ordentlich nachzahlen?

Hat jemand Erfahrung damit??

Danke schonmal für eure Antworten.

LG
sanniundmarco 37.SSW

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Hallo,

ich denke das dein Mann sowieso die III bekommt da er ja dann Alleinverdiener ist!

Das Kind wird ihm in seiner neuer Lohnsteuerkarte auch als 1,0 angewiesen da ja du dann in keinem Arbeitsverhältnis stehst!

Wenn du wieder arbeiten gehst würde ich dir aber raten nur einen 400,- € Job anzunehmen. Weil mit der Lohnsteuerklasse VI einen Vollzeitjob anzunehmen ist nicht gerade sinnvoll!
(Bleibt fast nichts übrig)

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okay,danke dir.
ja gehe nach dem 1 Jahr erstmal nur teilzeit arbeiten,vollzeit geht gar nicht,haben hier relativ wenig kinderbetreuungsplätze für so kleine Kinder.

LG

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So ein Unsinn der hier geschrieben wird. NIchts gibts automatisch bei den Lohnsteuerklassen. Es bleiben beide in 4 wenn nichts beantragt wird und wechselt der Mann in 3 hat sie die V! Nicht die VI und ja, damit einen Job anzunehmen ist sinnvoll!

Man hat dann trotzdem mehr als ohne Job und vor allem zahlt man im Gegensatz zu dem 400 Euro Job in AlG und Rente ein!

Manchmal muss man eben langfristig denken!

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