Nochmal... warum wird Mutterschaftsgeld nach Geb. voll angerechnet??

... und Elterngeld nicht....???

Mutterschaftsgeld zählt ja in den ersten 8 Wochen (Mutterschaftsurlaub) nach der Geburt wie Elterngeld...

bzw Mutterschaftsgeld wird in der Zeit aufs Elterngeld angerechnet....

warum bleibt dann nur beim Elterngeld der Sockelbetrag anrechnungsfrei? und nicht ebenfalls in den ersten zwei Monaten? #kratz

sorry, fürs wiederholte posten aber mich würde das schonmal interessieren alleine wegen der Logik....

lg anna

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Ganz einfach:

Gleichbehandlungsgrundsatz.. denn Elterngeld-Sockelbetrag bekommt JEDER Elterngeldberechtigte, egal ob er gearbeitet hat oder nicht...

Der Sockelbetrag ist anrechnungsfrei, damit erwerbseinkommenslose Personen nicht leer ausgehen... sprich sie sich nicht ungleich behandelt fühlen..

Verrücktheit der Regierung, aber ist halt so.

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quasi weil der Staat dir ja nicht gleichzeitig was schenken und wegnehmen kann... (ich schenke dir 300 € aber rechne sie dir an)

Danke- jetzt hab ich wieder was zum grübeln...

;-)

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Elterngeld ist genau wie das Mutterschaftsgeld eine Entgeltersatzleistung. Und davon kann man nicht gleichzeitig zwei erhalten. So einfach ist das. ;-)

LG
Barbara

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ja dass man nicht zwei erhalten kann ist klar ABER Mutterschaftsgeld wird komplett angerechnet und Elterngeld nicht...

das war die Frage... finds immer noch komisch

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Mutterschaftsgeld ist in der Regel hoeher. Also wird das gezahlt und nicht das EG.

Jetzt alles klar? ;-)

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weil in den ersten zwei Monaten bekommt man ja kein Eltergeld weil dieses ja schon mit dem Bezug von Mutterschaftsgeld geregelt ist (quasi eingerechnet)...


ABER dann müssten ja in den ersten zwei Monaten ebenfalls 300 € frei bleiben bzw. "anrechnungsfrei" (bei ALG II)...

bitte nicht krumm nehmen und danke für die Antworten...#blume

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also nun noch einmal...

Du beziehst ergänzend ALG2, richtig??

Sprich Du hast einmal das Erwerbseinkommen, welches nicht langt, dazu gibt es aufstockend ALG2... lieg ich richtig??

Somit hast Du nach Geburt Mutterschaftsgeld, welches bis auf den Freibetrag aus Erwerbseinkommen, angerechnet wird.

reine ALG2-Empfänger, welche kein Erwerbseinkommen haben, haben somit auch keinen Freibetrag...

Und damit DIESE ALG2-Empfänger nicht meckern oder gar klagen, bekommen diese den Grundbetrag/Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld genau wie die Hausfrauen, deren Mann die Familie füttert.

Und nu noch ein letztes Mal:

Der Sockelbetrag ist anrechnungsfrei bei ALG2, da kein Freibetrag auf Erwerbseinkommen, da sonst Verstoss gegen die Gleichbehandlung etc..

Nur, die Arbeitnehmer ohne staatliche Unterstützung verzichten auf Einkommen, während es bei ALG2 draufgetan wird...

Oder willst Du nun aussagen, dass bei Mutterschaftsgeld kein Freibetrag gewährt wird?