Vorsorgeuntersuchung (bei der Hebamme) = Arbeitszeit?

Hallo,

ich weiß das die Vorsorgeuntersuchungen bei der Frauenärztin Arbeitszeit sind. Nun darf man ja seine Vorsorgeuntersuchung auch bei der Hebamme machen lassen, ist das dann auch Arbeitszeit?
Und wie ist das mit der Wegezeit von der Vorsorge bis zum Arbeitsplatz? Ist das normale Wegezeit oder nicht?
#kratz

Gruß Karin

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Öhm nein - du bist schon verpflichtet, deine Vorsorgeuntersuchungen in die Freizeit zu legen. Das geht aber oftmals in den kleinen Firmen nicht, daher darf man auch während der Arbeitszeit gehen. Das kann man mal machen, aber wenn man es sich nicht total mit seinem AG versauen will, dann sollte man schon eine - auch für den AG akzeptable - Lösung finden. Denke dran, es gibt auch eine Zeit nach der Elternzeit.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Schwangere, sondern generell für ALLE Facharztuntersuchungen - und ein Gyn. ist ein Facharzt.
Da eine Hebamme kein Facharzt ist und sowieso sehr variable Arbeitszeiten hat, eher nicht.
Was meinst du mit Wegzeit?

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Hallo,

lies dir bitte das MuSchG durch, in § 16 heißt es:
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. ... Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.

Zu den Leistungen der Krankenkasse zählen auch die Vorsorgeuntersuchen die eine Hebamme durchführt!

Ach und meine Hebamme hat keine variablen Arbeitszeiten.

Mit der Wegzeit meine ich die Zeit die ich nach der Untersuchung zur Arbeit brauche. Fällt in die erforderliche Zeit oder nicht? Und ich arbeite 40Stunden pro Woche.

Gruß Karin

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Hallo Karin

Die Vorsorgeuntersuchungen gelten nur als Arbeitszeit, wenn du Vollzeit arbeitest. Wenn du nur halbtags arbeitest, mußt du die Vorsorgeuntersuchungen in deine Freizeit legen. So hat man es mir erklärt, als ich 2005 schwanger war. Die Wegezeit von der Vorsorge bis zum Arbeitsplatz, ist ebenfalls Arbeitszeit.

L.G.
Sandra

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Auch nicht ganz richtig.

Arbeitszeit ist es, wenn man Vollzeit arbeitet und feste Arbeitszeiten hat und man den Termin nicht in den Feierabend legen kann.

Arbeitet man Vollzeit, jedoch mit flexiblen Arbeitszeiten (Gleitzeit), dann muss man die fehlende Zeit wieder rein arbeiten.

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Hallo,

Danke für deine Antwort.

Gruß Karin

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