Angestellter im öff. Dienst in Bayern - wann Gehalt?

Hallo zusammen,

ich wollte gerne mal wissen, wann man als Angestellter im öffentlichen Dienst in Bayern sein Gehalt auf dem Konto hat. So wie ich es verstanden habe, müsste das ja immer zu festen Terminen drauf sein. Weiß das jemand?

LG, Kathrin

1

Das dürfte - wie in Hessen - unterschiedlich sein: Manche Gemeinden zahlen noch zum 15., manche zum Monatsende...

2

Achso, danke. Ich dachte das wäre irgendwie einheitlich geregelt.

4

Die Antworten haben sich leider überschnitten.
Es gibt sicherlich einzelne Ausnahmen.
Aber es gibt auch eine Regel.
Die Kommunen sind sehr wohl organisiert und in Bayern mehrheitlich bei einem Arbeitgeberverband zusammengefasst (KAV). In Bayern sind hier beteiligt:
735 Gemeinden
287 Märkte
304 Städte
293 Verwaltungsgemeinschaften
71 Landkreise
7 Bezirke
871 Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Dies dürfte ziemlich umfassend sein.
Auch die Länder sind organisiert zu einer Tarifgemeinschaft, bei der es leider nunmal auch 2 Ausnahmen (eben Hessen) gibt, das Land Bayern ist bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vertreten.
Diese organisierten öffentlichen Arbeitgeber wenden TVöD oder TV-L an. Dort ist explizit im Tarifvertrag als Zahltag der Monatsletzte geregelt.

Also ist es sehr wahrscheinlich das der TVöD bei Dir Anwendung findet.

weiteren Kommentar laden
3

Es gilt ein fester Termin und zwar eine Frist wann das Geld auf Deinem Konto sein muss.
Entscheidend ist der jeweilige Tarifvertrag.
BAT, TVöD und TV-L haben allerdings eine gleichlautende Regelung.
Zahltag ist der letzte Tag des Monats für den laufenden Monat. Also das Geld für 01. bis 31.07.2009 muss am 31.07. auf Deinem Konto sein.
Wobei mit letzter Tag der letzte Werktag des Monats gemeint ist (logischerweise da am Wochenende ja kein Geld auf Dein Konto gelangt).

Wobei am Anfang des BAT bis 2003 der Zahltag noch Mitte des Monats war. Dies hat z. B. die evang. Kirche in Bayern beibehalten. Insofern ist bei einzelnen Arbeitgebern eine abweichende, günstigere Variante möglich.

5

Vielen Dank!

Und Zahltag heißt tatsächlich, dass es z.B. am 31.7. drauf sein muss? Oder wird es da zur Überweisung angewiesen?

7

TVöD § 24 Abs. 1 Satz 2: "Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Monat"
Im BAT war noch explizit ausgeführt (§36): "Sie sind so rechtzeitig zu überweisen, dass der Angestellte am Zahltag über sie verfügen kann."
Dies kann als Definition für Zahltag gelten.

weiteren Kommentar laden