Nebenkosten bei einer Mietswohnung-was ist da drin?

Hallo,

wir suchen gerade nach eine neue Wohnung und bin mir auch nach 11 Jahren unsicher was in den Nebenkosten drin ist.

Da wir nur wenige Nebenkosten bezahlen. Für die Müllgebühren und für das Flurlicht. Soweit ich mich erinnere war es nur 12,50 Euro. Wir zahlen 300 Euro kalt.
Strom und Gas geht ab, Wasser zahlen wir an dem Vermieter. Da die Gemeinde es den Vermieter aufs Auge gedrückt hat.

Was ist in den Nebenkosten drin? Und was darf nicht drin sein?

Ich höre auch oft Warmiete soviel...was bedeutet das wieder?

Es ist praktisch erst unsere zweite Wohnung, die wir suchen.

LG R.

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Ich schreibe Dir mal als Vermieterin.

Drin sein darf vieles, aber nicht alles. Kommt drauf an, was ihr mieten wollt.

Ich vermiete eine Wohnung in einer großen Wohnanlage. Ich darf die Kosten für den Hausmeister, Müllgebühren, Reinigungsgebühren, Fahrstuhlnutzung, Reparatur und Bewirtschaftung Gemeinschaftswaschmaschine, Kabelfernsehen, Reparatur und Wartung Tiefgarage uvm. abrechnen.

Du siehst, das Spektrum ist sooooooo groß und ich habe noch ganz lange nicht alles aufgezählt.

Ich vermiete 48 Quadratmeter. Mein Meiter zahlt 130 € NK monatlich. Da ist außer Strom alles drin. Damit liegen wir nach Abrechnung auch ca. Plus-Minus 0. Also er zahlt gut. 1.600 € NK im Jahr. Und damit bin ich bei uns in der Gegend noch günstig.

Worauf Du unbedingt achten solltest, sind Positionen, die Vermieter gern dem Mieter aufdrücken und nicht dürfen.

Viele viele NK sind falsch! Man muss sich nur mal an geeigneter Stelle informieren. Z. B. beim Mieterschutzbund.

LG Janette

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Hallo,

lieben Dank für deine Antwort. Das passt sehr, das du als Vermieterin schreibst. Darf ich noch was fragen, wegen eine Mietsache auch gerne über PN?

Da unser Vermieter im Haus wohnt und er auf alles pocht, auch wenn er zahlen muß.

LG R.

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Hallo.
Wartung darf abgerechnet werden, Reparaturen/Instandsetzungen nicht.
Diese Posten sind mit der Miete abgegolten und dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Gruß
Demy

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Warmmiete bedeutet Kaltmiete plus Heizkosten.

Die Nebenkosten müssen im Mietvertrag stehen, sonst muss man sie nicht bezahlen.

Als Nebenkosten können angegeben sein:

Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".

Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.

Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.

Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.

Straßenreinigung/Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.

Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.

Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.

Beleuchtung:
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.

Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.

Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister.

Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.

Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.

Sonstige Kosten:
Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 13 nicht erfasst sind, also zum Beispiel Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus.


Nicht umgelegt werden können

Verwaltungskosten, Kosten für die Mitgliedschaft im Grundbesitzerverein, Kontoführungsgebühren, Kosten für Rechtsschutzversicherung, Reparaturkosten...

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Hallo,

danke auch für deine Antwort, die sehr ausführlich ist.

Ich habe mir das aufgeschrieben und daher kann ich nun besser suchen.

Wir hatten mit der Wohnung Glück, schätze ich mal aber sie ist zu klein gerade wenn das Kind kommt.

LG R.

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Hallo,

meines Wissens nach darf die Versicherung für den Öltank NICHT auf den Mieter umgelegt werden!
Ebenso die Wartung für die Feuerlöscher!

LG Angelika

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