Krippenbetreuung von der Steuer absetzen

Hallo,
kann man die KRIPPENbetreuung wirklich nur von der Steuer absetzen, wenn BEIDE arbeiten gehen?
Und wenn einer arbeitet und der andere ist auf Jobsuche und arbeitslos gemeldet (wo er ja eine Betreuung nachweisen muß), wird das nicht anerkannt?

LG k.s

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hi,

ja.

wir haben 2 kinder (bald 3 jahre alt und gerade 1 jahr alt) und ich bin mit unserem 2. kind in elternzeit. davor war ich berufstätig und wir haben den höchstbetrag für die betreuung unserer tochter steuerlich absetzen können. da ich in elternzeit bin und nicht arbeite, können wir die kosten für ihre betreuung nicht mehr absetzen. ALLERDINGS können wir dies tun sobald sie 3 jahre alt geworden ist - auch wenn nur ein elternteil arbeitet.

viele grüße

belly72

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Hi Belly,
danke für deine Antwort. Aber leider beantwortet das meine Frage überhaupt nicht, denn Elternzeit ist was anderes als Arbeitslosigkeit.
LG k.s

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...aber für das finanzamt spielt es doch keine rolle, ob arbeitslos oder in elternzeit (ich spreche hier nicht von alleinerziehenden/alleinverdienern). es sei denn, ich würde während der elternzeit arbeiten, dann würde ich arbeitsentgelt beziehen (wie mein mann auch) und somit könnten wir die betreuungskosten steuerlich absetzen.

beim 1. kind habe ich elternzeit genommen und auf teilzeit reduziert. dass ich elternzeit genommen habe, spielte für das finanzamt keine rolle. wichtig war, dass ich (und mein mann) gearbeitet habe. somit konnten wir die kosten für die krippenbetreuung ab 4 monaten steuerlich absetzen.

beim 2. kind habe ich elternzeit genommen, arbeite allerdings nicht. wir können daher weder die kosten für die betreuung unseres 1. noch unseres 2. kindes steuerlich absetzen.

erst wieder, wenn ich arbeite oder das jeweilige kind 3 jahre geworden ist (regelung für 3- bis 6-jährige).

mein sohn ist beispielsweise im juli 1 jahr alt geworden. mitte juni wurde er in der krippe eingewöhnt damit ich ab august wieder arbeiten kann. die kosten für seine betreuung können wir bis dahin nicht steuerlich absetzen.

hier habe ich etwas für dich über arbeitslosigkeit und die steuerliche absetzbarkeit der kinderbetreuungskosten:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/aktuelles,did=68896,render=renderPrint.html

viele grüße

belly72

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Ja, es ist nur absetzbar wenn beide Elternteile arbeiten.

LG ina