Werkvertrag

Hallo,

ich bins eit ein paar Monaten arbeitslos und habe gerade Aussicht auf einen Job. Da ich den Job aber erst in ein paar Monaten antreten kann, wurde mir vom gleichen Arbeitgeber für die Zwischenzeit ein Werkvertrag angeboten. Ich soll also für Geld in Höhe von x ein Werk, das vorher beschieben wurde, abliefern. In diesem Fall geht es eher um etwas wie ein Konzept als um ein körperliches Werk.

Nun hab eich keinen Gewerbeschein und würde ihn auch nicht für dieses eine Mal anmelden wollen. Wisst Ihr, wie die Hintergründe für einen Werkvertrag sind? Wie versteuere ich ihn? Wie stehts da um meine Krankenversicherung? Welche Voraussetzungen brauche ich dafür (geht es wirklich ihne Gewerbeschein)?

Ich werde natürlich noch mit dem potentiellen Arbeitgeber reden, möchte mich aber vorinformieren und finde online nur sehr wenig. Habt Ihr Erfahrungen/Ideen/Quellen?

Danke!
Anique

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Um was genau fuer eine Arbeit handelt es sich? Nur daran laesst sich erkennen, ob Du einen Gewerbeschein brauchst (der sich uebrigens problemlos besorgen laesst) oder nicht.

Krankenversichern musst Du Dich auf jeden Fall selbst.

Abhaengig von der Hoehe des zu erwartenden Einkommens musst Du natuerlich Steuern zahlen. Hierueber solltest Du kurz mit einem Steuerberater sprechen.

Wenn Du ALGI/ALGII beziehst, musst Du diese Taetigkeit natuerlich melden, gegebenenfalls werden Dir die Leistungen gekuerzt.

Warum kannst Du die Festanstellung erst in ein paar Monaten antreten?

LG, Claudia

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Hallo,

es geht um die Erstellung eines schriftlichen Konzepts für eine Marketingabteilung.
Im Moment bin ich familienversichert über meinen Mann - gilt das dann während des Werkvertrags nicht?

Einen Steuerberater habe ich leider nicht - ich werde wohl mal beim Finanzamt anrufen. Und da ich weder ALGI noch II beziehe, wird wohl auch nichts gekürzt. Ja, und die Festanstellung geht erst in ein paar Monaten, weil der Personalrat erst dann aus der Sommerpause zurückkommt :-(

Ich möchte nur ungern einen Gewerbeschein beantragen, weil das ja tatsächlich eine absolute Ausnahme ist. Verstehe ich das richtig:
Ich unterschreibe den Werkvertrag, liefere das Werk ab, schreibe eine Rechnung ohne MwSt. und versteuere das Einkommen aus dem Werkvertrag am Jahresende per Steuererklärung? Versichert wäre ich bei der Krankenkasse über eine zusätzliche KV und hinsichtlich Renten-, Pflege- und AL-Versicherung gar nicht. Oder?

Gibt es noch weitere zu beachtende Punkte?

Danke,
Anique

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Meine Infos sind ohne Gewaehr:

Mit der Familienversicherung ist es vorbei, wenn Du ein eigenes Einkommen erzielst. Ob das von einer gewissen Hoehe abhaengig ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich zahle als Gewerbetreibende automatisch einen gewissen Mindestsatz.

Ist aber trotzdem logisch: Warum sollst Du beitragsfrei mitversichert werden, wenn Du ein eigenes Einkommen erzielst? Und ja, das wird nachgeprueft.

Google mal, ob die von Dir angestrebte Taetigkeit unter Freiberuflichkeit faellt.

Meines Erachtens musst Du MWST berechnen (und diese natuerlich an das Finanzamt abfuehren). Wann das geschieht, haengt auch von der Hoehe der Einnahmen ab.

Mein Tipp: Klaer die Steuersache mit den Leuten vom Finanzamt ab, ansonsten kannst Du naemlich echt in Schwierigkeiten kommen.

Ausserdem solltest Du mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass regelmaessig Teilzahlungen erfolgen, ansonsten kann es sein, dass Du ewig auf Dein Geld wartest.

Ihr solltet einen Vertrag aufsetzen, der beinhaltet, dass die Rechte an Deinem Konzept erst nach voller Zahlung des vereinbarten Betrages an den Auftraggeber uebergehen. Dies sichert Dich ab.

Auch muss genau beschrieben werden, was von Dir erstellt werden soll.

Ich verstehe trotzdem nicht, warum es so lange braucht, einen Anstellungsvertrag zu erstellen.

Viel Glueck,

Claudia

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