Geburtsurkunde der Kinder für den Arbeitsvertrag?

Wozu soll das gut sein? Ist das so üblich?
Reicht da nicht - der Nachweis 0,5 Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

Danke für eure Antwort.

LG Wuermchne

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Im ÖD ist dies manchmal noch erforderlich für den "Ortszuschlag" oder das Kindergeld. Schließlich kann auch ein angeheiratetes Stiefelternteil, in dessen Haushalt das Kind NICHT lebt, die 0.5 (Null PUNKT Fünf übringens, nicht Null Komma Fünf und schon gar nicht "halbes Kind") auf der Karte haben.

Ch.
...für deren Sohn alle vier "Elternteile" (also Mutter, Vater, Stiefvater und Stiefmutter) die 0.5 auf der Karte haben.

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Nein, 0,5 müßte nicht reichen, denn auch die Pflegeversicherung ist nur bei eigenen Kindern billiger ;)

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Falsch!

Die Elterneigenschaft, die für den vergünstigten Beitrag in der PV nötig ist, kann mit einem Eintrag von 0.5 Kinderrfreibeträgen hinreichend nachgewiesen werden.
Es ist nicht erforderlich, dass es sich um eigene Kinder handelt!

Sollte jemand zu faul zum googlen sein:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_9486/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/03__publikationen/Besprechungsergebnisse/Beitragseinzug/2008/2008__5__7__8__top5.html

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Aber genau nach dem Urteil reicht doch 0,5 Kinder nicht aus, sondern das Kind muss auch noch im Haushalt des AN leben.