Vollstreckungsbescheid

Hallo,

mein Mann hat einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Aber er hat keinen Widerspruch eingelegt.
Er hat mit der Sache gar nix zu tun. Sondern nur ich habe die Schulden verursacht. Aber wir haben beide jeweils einen VB bekommen.

Kann er jetzt noch irgendetwas machen?

Lg

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Beim Vollstreckungsbescheid heißt es Einspruch, nicht Widerspruch. Wenn die Frist für den Einspruch um ist, kann man nicht mehr viel machen. Dann ist der Titel rechtsgültig.

Warum hat er keinen Einspruch eingelegt? Es gibt doch schon vorher den Mahnbescheid etc. wo man auch schon Widerspruch einlegen kann, wenn es ungerechtfertigt ist.

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Nein kann man nicht. Wenn dein Mann damit nichts zu tun gehabt hat, dann hätte er Widerspruch einlegen müssen. Dadurch dass er nichts unternommen hat sind es jetzt seine Schulden.
Es ist jetzt egal, ob es eine Fake-Forderung war, oder eine berechtigte Forderung, oder ob du die Schulden verursacht hast. Dein Mann hat sie durch sein Nichtstun "akzeptiert" und somit ist sie rechtskräftig.
Und wenn du gegen deinen VB auch keinen Widerspruch eingelegt habt, dann dürft ihr jetzt rechtskräftig doppelt zahlen.

Herzlichen Glückwunsch.

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Naja, die Frage ist doch wohl erstmal, wann der Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Wenn die 14-Tages-Frist noch nicht um ist, kann noch Einspruch eingelegt werden. Ist sie schon um, kann jetzt mit beiden Titeln vollstreckt werden (30 Jahre lang!). Das heißt aber nicht, dass da "rechtskräftig" doppelt gezahlt wird. Außer die Gebühren für Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

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Stimmt, wenn die 14 Tage Frist noch nicht um ist kann man noch was machen.

Aber jeder VB für sich ist ein rechtskräftiger Titel. Und damit könnte man jeden Titel unabhängig vollstrecken. Also doppelt.
Das ist doch kein entweder-oder Titel.

Sorry, aber wenn die TE so nachlässig ist, und sich um sowas nicht kümmer, dann müssen sie jetzt die Konsequenzen tragen.
Es steht nun wirklich für Doofe erklärt auf dem VB und dem voran gegangenen Mahnbescheid, wie man sich zu verhalten hat und was alles passieren kann.
Wenn sie das nicht lesen, dann tut es mir leid.

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Hallo,

danke für eure ganzen Antworten :-) !!

Ich kläre euch mal auf, was das für Schulden sind.

Und zwar habe ich Anfang 2009 eine Stelle als Kindermädchen angetreten. Die Eltern wurden durch das Jugendamt unterstützt. Ich wurde durch das JA bezahlt.
Nun sa es so aus, das ich nicht wusste wie so ein Angestelltenverhältnis als KM laufen würde.
Ich bin zu blauäugig in die Situation hinein gegangen!
Die Kindesmutter wollte mir ein Bruttogehalt von 900 Euro zahlen. Ich bin LSK 5. Das wären knapp 550 Euro netto gewesen. Ihre Schwester hat dann immer die Abrechnungen für mich gemacht.

Das Geld vom JA ging immer direkt auf mein eigenes Konto. Das waren dann imer 700 Euro! Jetzt wollte die Mutter aber von mir die 700 Euro jeden Monat zurück haben. Sie zahlte mir 550Euro und ich sollte ihr die 700Euro zurück zahlen. Total kompliziert!!

Ich fand das immer komisch, und die ganze Zeit habe ich versucht jemanden zu finden der mich darüber aufklären kann, ob das so ok ist. Ja und dann habe ich beim JA endlich jemanden gekriegt. Und die hatte mir gesagt das es anders hätte laufen müssen.
Und als ich das gehört habe, habe ich gekündigt. (Aber das steht ja nicht zur Debatte)

Nun ist es so gelaufen das sie in Vorkasse getreten ist und ich gleichzeitig eine Rückzahlung vom JA bekommen habe. Da ich ihr das Geld nicht wieder zurück gezahlt habe, entstanden die Schulden.
Da ich den Mist aber nur verzapft habe, kann ich nicht verstehen warum mein Mann einen Mahnbescheid (ich hatte mich vertan, es ist kein VB sondern ein Mahnbescheid!) von ihr bekommen hat!!






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Hallo,

was ist denn das, die Mutter will weniger zahlen, als das JA zahlt?? hmmm...

Egal, Fakt ist, jeder kann jedem einen MB zustellen, egal ob die Forderung berechtigt oder unberechtigt ist... dafür gibt es dann Widerspruch/Einspruch...

Da Du scheinbar das Geld nicht zahlst, wendet sie sich an Deinen Mann, in der Hoffnung, von ihm das Geld zu erhalten.

Nachschauen, von wann der MB ist, wenn die Frist noch nicht rum ist, sofort gegen an gehen, fertig ist der Lack.

LG
Mone

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Wenns der Mahnbescheid war, kommt noch der Vollstreckungsbescheid und da kann er dann Einspruch einlegen!

Ist wirklich komisch, dass dein Mann auch reingezogen wurde!

Aber dann kam der MB sicher von den Leuten wo du angestellt warst und die wussten es vielleicht nicht besser! Und dachten, dass sie so Geld bekommen könnten wenn du nichts hast!?

LG

Susanne

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