Schwangerschaft - Nacht/Wochenendarbeit verboten?

Hallo,

also...ich bin Altenpflegerin im Nachtdienst. Arbeite Teilzeit.
Bin in der 5. Woche schwanger und werde es morgen meinem Arbeitgeber sagen.
Ich bin bereit, weiter im Nachtdienst zu arbeiten. Solange ich es körperlich kann.

Nun zu meiner Frage:

Laut dem Mutterschutzgesetz ist ja auch keine Wochenendarbeit erlaubt. Woanders steht dann aber wieder bis zum 4. Monat ist es erlaubt. Was denn nun? Kennt sich einer von euch aus? Möchte mich informieren, bevor ich morgen mit meiner Chefin spreche.

Danke im Vorraus.

LG

Nadine

1

Mutterschutzgesetz - einfach mal googlen und nachschauen. Es gibt Ausnahmen für verschiedene Berufszweige.

2

Sobald du deinem Arbeitgeber mitteilst, das du ss bist, darfst du vom >Gesetz her keine Nachtarbeit mehr machen.

Das heißt von 20 Uhr bis 6 Uhr hast du quasi Arbeitsverbot.

Ansonsten mal googeln....


alles gute

3

HAllo

Lies es richtig. Klar must du als Altenpflegerin an Wochendenden und Feiertagen arbeiten.
Du darfst nur nicht nach 20 Uhr. Denn wenn dir dann was passiert, bekommt dein Ag mächtig Ärger, wenn er sich darauf einlässt.

Bianca

4

Da steht nicht, dass wochenendarbeit verboten ist, da steht:

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1.
von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.
von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche

hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.


(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

Heißt also, du darfst nich zwischen 20 und 6 uhr arbeiten und du darfst an sonn und feiertagen arbeiten, wenn du dann z.B von Montag abend bis Mittwoch früh frei hast!

LG