ALGI wie oft kann man es beantragen ? Vollzeit oder Teilzeit

Hallo,

ich habe mal eine rein hypothetische Frage, man hat vor der Elternzeit (vor ca. 5 Jahren) Vollzeit gearbeitet, der Arbeitgeber will aber keinen Teilzeit einstellen und in dem Fall auch nicht kündigen (warum will der Betrieb nicht kündigen? welche Nachteile hätte er denn davon?)

Das heißt man müsste selbst kündigen, würde ja 3 Monate Sperre bedeuten.

Wie wäre es wenn man sagt man kommt Vollzeit wieder ( da würde der Arbeitgeber dann nach Eintritt mit Kündigungsfrist kündigen, da er keinen Mitarbeiter mehr zusätzlich will!!)

Dann würde man ohne Sperre ALGI beziehen, Kinderbetreuung wäre ganztags möglich, aber im Kindergarten im Moment nur halbtags genutzt, könnte aber jederzeit erhöht werden.

Es gibt ja für 1 Jahr ALGI, gibt es das blos einmal im Leben? Oder ab wann erwirbt man nochmal ein Recht darauf?

Sorry für die dummen Fragen, kenne mich da einfach nicht aus und mir wird immer geraten es so zu machen, mich Vollzeit arbeitslos zu melden, ich soll nicht dumm sein und auf das Geld verzichten, aber ich könnte das nicht, da stellen sich alle Haare geberge #schwitz

Aber wäre dass denn überhaupt wirklich möglich? Das wäre ja total ungerecht #schock

LG
Curly

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Einen Anspruch auf ALG I erwirbst du wenn du innerhalb der letzten 24 Monate vor Beantragung mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Das volle Jahr ALG I gibt es nur, wenn du mind. 24 Monate innerhalb der letzten 24 Monate vor der Beantragung versicherungspflichtig beschäftigt warst.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

Und bekommen und beantragen kannst du es so lange bis dein Anspruch aufgebraucht ist. Dann musst du erst wieder einen neuen Anspruch erwerben.

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Aber in dem Link steht, wenn man in den letzten 3 Jahren Kinder unter drei betreut hat, werden dann die 67% des letzten Vollzeitgehalts gerechnet?

Wenn man selbst kündigt und 3 Jahre gesperrt wird, werden dann statt einem Jahr nur 9 Monate bezahlt?

Was müsste man nachweisen um für Vollzeit ALGI zu beziehen ?

Eigentlich ist das alles viel zu kompliziert #augen

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Wonach es berechnet wird, richtet sich dann wieder nach dem Bemessungsentgelt. Du musst innerhalb des Bemessungszeitraums auf 150 Tage mit Arbeitsentgelt kommen. Kommst du da nicht drauf, wird der Rahmen um ein Jahr auf zwei Jahre erweitert und kommst du dann immer noch nicht auf 150 Tage wird das ALG I von einem fiktiven Einkommen berechnet.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html

Man muss also unterscheiden zwischen Anwartschaftszeit und Bemessungszeitraum. Die Anwartschaftszeit klärt quasi ob man überhaupt Anspruch hätte, der Bemessungszeitraum nach was das ALGI berechnet wird.

Wenn du selbst kündigst und 3 Monate gesperrt wirst und du einen Anspruch von normalerweise 12 Monaten haben solltest, würdest du nur noch 9 Monate ALG I bekommen. Es wird nicht hinten dran gehängt. Sonst wäre es ja keine Strafe.

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Hallo Curly,

also angenommen, Du kündigst dort, da Dein AG Dir keinen Teilzeitplatz bieten kann (lass es Dir schriftlich geben), hast Du aus wichtigem Grund gekündigt (mangelnde Kinderbetreuung für VOLLZEIT).
das gäbe bei einer Arbeitslosmeldung dann keine Sperre, da Du ja nur Teilzeit arbeiten willst/kannst wegen der Kinder.

Angenommen, Du kehrst dort nicht in Vollzeit zurück, sondern kündigst selber zum Ende der Elternzeit, KANN es Probleme geben, wenn Du dann Vollzeit Arbeit suchst und Dich als Vollzeit bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellst.

Kündigt Dein AG Dir nach der Elternzeit zu den rechtlichen Kündigungsbedingungen, so passiert Dir nix. Ausser dass Du dann natürlich bis zum letzten Arbeitstag Vollzeit arbeiten musst.

Wie Du überhaupt Anspruch auf ALG1 erreichen kannst, hat Dir Goldtaube bereits erklärt.

Wichtig ist aber für Dich noch, dass Du die Kinderbetreuung nachweisen musst, für die Stunden, die Du Dich arbeitssuchend/arbeitslos meldest. Da sind auch Ferienzeiten zu berücksichtigen, da Du als Elternteil KEINEN Rechtsanspruch auf Urlaub in den Ferien hast.

Fakt ist, nach 5 Jahren Elternzeit am Stück wird ein fiktives Einkommen als Berechnungsbasis verwendet, dieses wird anhand der erworbenen Qualifikationsstufe ermittelt.

Und je nachdem, wieviel Std Du von heute auf morgen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, erhältst Du dann anteilig ALG1.

Viele tricksen und melden sich Vollzeit- suchend... doch Achtung, die AfA schickt ihre ALG1-Empfänger auch gern von jetzt auf gleich zu Massnahmen bzw macht Stichproben, ob Du wahrhaft dem Arbeitsmarkt Vollzeit zur Verfügung stehst... wenn nicht, dann gibt es Probleme/Sanktionen.

Insgesamt kann man ALG1 mehrfach im Leben beziehen, wenn man immer vorher den Anspruch erworben hat, bzw aus der vorherigen Arbeitslosigkeit noch Restanspruch besteht.

War hoffentlich nicht zu kompliziert

LG
Mone

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Danke, für die ausführliche Info, wo kann man denn das fiktive Einkommen ablesen?

Allgemein hätte da viel zuviel Angst erwischt zu werden, denn Vollzeit möchte ich ja nicht mehr arbeiten.

LG

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Wenn Du nicht mehr Vollzeit arbeiten willst, dann ist es Erschleichen von Leistungen, die Dir nicht zustehen... so weit ich weiss..

Wühl Dich durch die Seiten der AfA, irgendwo stehen da die Eingruppierungen, da findest Du dann, was für Dich zutrifft.

LG

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