Muss man Nebenjob angeben?

Muss man einen Nebenjob seinem Hauptarbeitgeber mitteilen? Und gibt es da Unterschiede zwischen Azubis und Ausgelernten? Ein Azubi in meiner Abteilung fragt mich das gerade........

LG
Merline

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ui.... ich habe mom. einen Nebenjob (bin noch in Elternzeit) und habe dies meinem eigentlichen Arbeitgeber nicht mitgeteilt... #schwitz Was kann denn da passieren, wenn ich es nicht mache?

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Man muss den Hauptarbeitgeber immer fragen, schließlich ist man noch da angestellt.
Er kann es sogar verbieten wenn es z.b direkte Konkurrenz ist.

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owei... na ja Konkurrenz ist es nicht ;-) ist ja was ganz anderes...! Aber er kann mir doch nicht verbieten, nebenher etwas Geld zu verdienen...

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Nein, nicht melden, sondern die Genehmigung dazu einholen!

LG

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Hi,

ich habe in meinem Arbeitsvertrag drinstehen, dass ein NJ vom Arbeitgeber genehmigt werden muss und das dieser nicht in einem konkurierenden Unternehmen sein darf.

Finde ich auch völlig ok - mein Nebenjob wurde problemlos von meinem chef genehmigt. Er wollte halt wissen was ich mache und wieviele Stunden pro Woche bzw. Tage.

Wenn nichts im Vertrag steht, würde ich auch nicht fragen.

LG
kim

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DAs ist eine ganz schlechte Variante nicht zu fragen, denn es steht sogar im Gesetz! Zumindest in der Elternzeit!

Ist übrigens ein Grund für eine fristlose Kündigung, wenn man nicht fragt!

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Hi,

ich bin aber nicht in Elternzeit und ich gehe davon aus, da auch nach Azubis gefragt wurde, dass diese das auch -noch- nicht sind.

In einem normalen Arbeitsverhältnis muss man einen Nebenjob nicht genehmigen lassen, wenn davon im AV nichts steht. So zumindest die Aussage eines Personalchefs, als ich mal gefragt habe, weil nichts vereinbart war.

Gruß
Kim

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Hallo,

da hier viel Unsinn geschrieben wurde

1.Job muss man nicht beim Chef melden und meistens auch nicht genehmigen lasssen
2. Außnahmen sind , wenn der Zweitarbeitgeber in Konkurenz zum Erstarbeitgeber steht oder wenn der Zusatzjob die Hauptarbeit belastet. Das wäre z.B. der Fall wenn man noch ne Nachtschicht einlegt und früh morgens wieder zur Arbeit müsste und dann nicht ausgeschlafen ankommt.

So, Kündigungsgrund? Ne, außer bei den zwei genannten Gründen bzw. bei dem zweiten Beispiel wohl erstmal ne Abmahnung.

Außnahmen kann es auch noch im Urlaub/Elternzeit geben, da soll man sich ja gerade erholen bzw. sich ums Kind kümmern, aber sonst s.o.