Privatinsolvenz & Genossenschaftsanteile

Hallo,

meine Freundin hat vor ein paar Woche ihre Anträge auf Privatinsolvenz beim Amtsgericht abgegeben.

Sie ist Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft und hat Anteile i.H.v. 522 Euro eingezahlt. Mietschulden bestehen keine!

Nun hat der Insolvenzverwalter die Auszahlung der Anteile von der Genossenschaft gefordert. Ist denn sowas rechtens? Sie hat doch die Anteile als Mietsicherheit hinterlegt.

Die Genossenschaft selber weiß damit momentan gar nicht umzugehen.

Beim Insolvenzverwalter scheitert meine Freundin immer am Telefon der Sachbearbeiterin, die die meinte, die Anteile würden als Verfahrensgelder abgerechnet werden und nach Ablauf der 6 Jahre PI mit dem offenen Verfahrensgeld (ca. 2000 Euro) verrechnet werden.

So ganz verstehe ich das nicht, dann hätte sie ja wieder Schulden an die Genossenschaft bzw. gibt es ja keine Mieter in einer Genossenschaft, sondern nur Mitglieder.

Kennt sich jemand auf diser Strecke aus?

Gibt es dazu irgendwo Urteile? Ich habe leider nichts finden können.

Liebe Grüße lostie

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... also manchmal zweifele ich doch an der fähigkeit von insolvenzverwaltern#klatsch. wie wär s denn mal damit:
schlage die satzung der genossenschaft auf und lese da zu den eigenanteilen nach. die sind übrigens keine mietkaution oder sicherheit, sondern anteile an der gesellschaft, in der regel eine genossenschaft. mittels anteile ist man sozusagen miteigentümer :-) ich habe auch schon so gewohnt. in meiner satzung stand, die einlage des eigenanteils (damals 1200 dm) sind genossenschaftseigentum und nicht beleihbar!! eine auszahlung des genoassenschaftsanteil erfolgt ein jahr nach geschäftsabschluß des kalenderjahres in dem die genossenschaftsmitgliedschaft gekündigt wird und je nach wirtschaftslage. mein anteil habe ich 3 jahre nach kündigung der mitgliedsschaft in der genossenschaft zurückbekommen. übrigens unverzinst und in euro umgerechnet. die kündigung der mitgliedschaft in der genossenschaft heisst aber auch, ausziehen!!! man kann nur als mitglied eine genossenschaftewohnung mieten! übrigens eine kollegin hat ihren genossenschaftsanteil nicht mehr zurückbekommen, die genossenschaft war insolvent, die häuser sind nun in anderer trägerschaft. die kollegin wohnt aber immer noch in der selben wohnung.normaler weise sollte euch da ein rechtsanwalt da weiter helfen können. l.g.c.

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http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2083152&pid=13293811&bid=28

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... das ist ja noch druckfrisch!!!vielen dank, jetzt bin ich auch schlauer!

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Hallo,
ja das ist möglich, schaue die mal dieses Urteil an:
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailsbgh/article/56/IX-ZR-5808.html
Der BGH sprach dem Insolvensverwalter eine sogenanntes Absonderungsrecht zu.
Das heißt, die Genossenschaftmitgliedschaft ist nicht mit dem Wohnraummietvertrag gekoppelt.
Die Anteile können also gesondert gekündigt werden.

Zu deutsch, die Genossenschaft schaut in diesem Fall in die Röhre und muss nach Kündigung des Insolvensverwalters die Anteile auszahlen.

Gruß
Demy

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#danke

Genau nach diesem Urteil hat sie gesucht.

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Meiner Mutter geht es auch so- hat gerade Post vom Insolvenzverwalter bekommen, und nun Riesen Angst, dass sie aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen muss.

Was kann man gegen so eine Ungerechtigkeit tun? Sie wäre dann mit 70 obdachlos. Kann sie die Genossenschaftsanteile z.B. auf mich übertragen?