Wer hat auch Probleme mit der L-Bank in Baden Württemberg?

Also folgendes:habe im Februar 2009 für meine Tochter geboren am 31.01.2007 Landeserziehungsgeld beantragt.Nun wollen die mir nur Rückwirkend für 6 Monate zahlen.Sie sagen es wird nur ausgezahlt ab den 13. oder 15. Lebensmonat.Im Antrag steht aber nicht drin bis wann ich es beantragen muss.Wem ist es genauso ergangen?

LG Bianka

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"...Die Zahlung kann rückwirkend höchstens für sechs Lebensmonate vor der Antragstellung erfolgen...."


Aus dem Antrag auf Landeserziehungsgeld für das Bundesland BW.

Und zwar in dem, dem Antrag beiliegendem Informationsblatt Punkt 1.8.

Ist sogar noch extra fett hervorgehoben.

Wenn du so weit nicht gelesen hast, dann tuts mir leid. Ein Geheimnis ist es jedenfalls nicht.


Quelle: http://www.l-bank.de/allg/dokarchiv/101468

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ja aber es steht nicht da bis wann es beantragt werden muss.Es steht nur das ab frühestens.

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Naja, du kannst frühestens im Anschluss an das Elterngeld (also 13. - 15. Lebensmonat) Landeserziehungsgeld erhalten.

Aber wenn es maximal 6 Monate rückwirkend ab Antragstellung gezahlt wird, dann kannst du doch 1 + 1 zusammen rechnen.
Das heisst, dass der Antrag spätestens zum 18. bzw. 21. Lebensmonat eingereicht sein muss.

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Hallo Bianka,

also bei Punkt 1.8 steht extra, dass bei Verlängerung des Auszahlungszeitraumes vom Elterngeld der letzte ANSPRUCHSMONAT gilt, sprich der 12. bzw 14. Lebensmonat des Kindes.

Sorry, aber da hast Du nicht weit genug gelesen, denn weiter wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag AB dem 10. Lebensmonat gestellt werden kann.

Somit handelt die L-Bank absolut richtig, in meinen Augen.

Gruß

Mone

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Hallo Bianka,
im gegensatz zu den anderen sehe ich das wie Du!

Ich habe mir nämlich neulich auch überlegt, ob ich das noch beantragen kann, da meine Zwillinge im Jan 07 geboren sind und ich das Elterngeld auch gesplittet hatte.

Ich habe auch nirgends gefunden wann ich das LandeserzG SPÄTESTENS beantragt haben muss!

Ich werde es jetzt mal beantragen.

An deiner Stelle würde ich wiederspruch einreichen.

Setit wann muss man sich bei irgendwelchen Formalitäten irgendwo was selbst zusammenreimen??

Vielleicht gibt es im Netz irgendwo eine Plattform wo sich Leute mit dem gleichen Problem aufhalten. Evtl. gibt es schon eine Klage...
Kannst mich ja auf dem Laufenden halten.

LG
Sanne

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Habe ja wo ich mir den zeitpunkt aussuchen kann eingetragen,die akzeptieren es leider nicht und wollen das wir es ändern,was wir aber nicht tun.Schicken das immer wieder hin mit diesem Vermerk das aus denen ihren punkten nicht herrausgeht bis wann ich das zu beantragen habe.Kenne noch eine der das so geht.sie hat es akzeptiert und dadurch Monate kaputt gemacht.Also habe noch keinen Entgültigen bescheid von denen.Wirst das selbe Problem bekommen wie ichdenke ich mal.

LG Bianka

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Du kannst es beantragen, wann Du willst, es wird aber eben nur MAX. 6 MONATE RÜCKWIRKEND gezahlt.

Gruß,

W

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Hallo,

kennt ihr den Spruch:

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht????


Wenn ich Leistungen beziehen möchte, dann muß ich mich auch schon selber drum kümmern. Es kann doch nicht angehen, dass man Leuten auch noch Leistungen "hinterhertrgen" muß.

verständnislose Grüße