Kinderzuschlag Nachzahlung Pfändbar!!!!

Hallo zusammen

Mal wieder ne Frage aber dieses Mal für ne Freundin.

Sie hat jetzt Kinderzuschlag beantrag und wenn es genehmigt is wird se ne ganz Schöne Nachzahlung bekommen.

Kann der Kinderzuschlag gepfändet werden.??

Ich sagte ich glaube es kann erst gepfändet werden wenn sie über diese Freigrenze kommt.

Die liegt glaub ich bei 1600,-- für drei Personen, was darüber hinaus geht wird gepfändet.


Wer kennt sich aus und hat evtl noch einen Link dazu.


Gruß und danke für Antworten

fantastic-four

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http://www.meine-schulden.de/ratgeber/sozialleistungen

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Danke für den Link, leider steht da jetzt nix von kinderzuschlag aber denk mal hängt ja mit kindergeld zusammen.

Gruß

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hallo nochmal


wie ist es wenn se ne nachzahlung bekommt kann sein das es so um die 1500,-- sind ob se des alles behalten kann.

Weil muß ja bis es bewilligt is es überbrücken ihr zahlungen irgendwie anders leisten.

gruß

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Hallo!
Da es sich hierbei um eine Sozialleistung handelt, dürfte dies meines Wissens nach in den ersten 7 Tagen nach Zahlungseingang nicht gepfändet werden. Danach schon.
LG,
Becca

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danke für deine Antwort.

Ja hatte gerade einen Link gefunden das es nicht gepfändet werden darf erst am achten Tag.
Was halt interressant wäre ob es acuh für die Nachzahlung gilt.

Ich denk zwar schon weil es fehlte ja in den anderen Moanten und is ja eigendlich keine Einmahlzahlund da es ja dann laugend weiter gezahlt wird.

Gruß

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...normalerweise müsste es egal sein, ob es sich um eine Nachzahlung handelt oder nicht...

Der Kinderzuschlag ist eine zweckgebundene Sozialleistung. Das ist das Ausschlaggebende hierbei.

LG

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