Beschäftigungsverbot nach langer Krankzeit

Guten Morgen Ihr Lieben,

gestern hat mein FA mir meine Schwangerschaft bestätigt... (vllt sind es auch 2!!!! ist allerdings noch unklar).
Nun ist es so, dass ich seit etwa 8 Wochen krankgeschrieben bin wegen eines depressiven Erschöpfungszustandes aufgrund eines Burnouts (bin Intensivkrankenschwester im häuslichen Dienst, betreue eine beatmete, vom Hals ab querschnittsgelähmte Frau, psychisch enorm viel Druck für mich). Der Gedanke, wieder dorthin zurückzugehen macht mich jetzt schon fertig und lässt mich schlecht träumen.

Jetzt aber stellt sich mein Psychologe, der mich betreut und mich schon so lang krankgeschrieben hat, quer. Habe ihn auf ein BV angsprochen (geht um die Kohle) und er hat sowas noch nie gemacht und ist auch bereit, mich weiterhin krank zu schreiben. Aber ein BV macht er nicht. Aha. Ich weiß echt nicht, was ich machen soll. Er will sich da auch nicht schlau machen, was der Bauer nicht kennt, sag ich nur.

Mein Chef war schon wegen der langen AU sauer und hat mich unter Druck gesetzt (ich habe ziemlich viele, UNVERSCHULDETE Minusstunden, da mein Patient im Januar starb und mir keine andere Arbeit angeboten wurde. So war ich eben jeden Tag auf Abruf, habe aber enorm viele Minusstunden angehäuft).

Und jetzt. Weiß ich echt nicht, was ich machen soll.
Kann ich überhaupt von einer nicht schwangerschaftsbedingten AU direkt in ein BV gehen?

Ich bin dankbar für jede Meinung und jeden Tip.

Ganz liebe Grüße, Alex

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huhu,

ein BV hat nichts mit einer eventuell vorangegangenen krankheit - schwangerschaftsbedingt oder nicht - zu tun.

BV bedeutet, die arbeit stellt eine gefahr für dich oder das baby dar.

wenn der arzt das bejaht, stellt er dir ein BV aus, egal, ob du vorher krank warst oder nicht.

sprich mit der FÄ über die situation auf arbeit und wenn sie der meinung ist, die arbeit stellt eine gefahr dar, dann wird sie ein BV ausstellen, sonst eben nicht.

lg claudia

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Also generell ist es so, dass ein BV JEDER in Deutschland niedergelassene Arzt aussprechen kann. Unabhängig von seiner Fachrichtung. Auch kann ein BV nahtlos an eine AU erfolgen.
Aber ein BV ist nur dann gerechtfertigt, wenn durch die Arbeit an sich eine Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht.

Wenn du an einer Krankheit leidest, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, dann darf dein Arzt dir eigentlich kein BV ausstellen, nur um finanzielle Einbußen für dich zu vermeiden.
Bei dir ist es ja so, dass du schon vor der Schwangerschaft krank geschrieben warst. Und auch während der Schwangerschaft ändert sich ja an der Diagnose nichts. Das sind immer noch die Folgen des Burnouts.
In diesem Fall hat dein Psychologe schon recht. Er muss dich weiter krank schreiben.

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Hallo Alex,

das Burnout ist ja nicht wegen der Schwangerschaft, also kann er dieses nicht als BV-Grund nehmen.

Red mit Deinem FA, ob der ausgeübte Beruf nach Mutterschutzrichtlinien ok ist in der Schwangerschaft, ist er es nicht, dann besteht Möglichkeit des BV.

oder Dein AG soll sonst ein BV aussprechen, er bekommt das Geld von der KK wieder (umlagekasse)

Ob die Krankenkasse den Übergang von AU in BV akzeptiert, sagen Dir Deine Ansprechpartner bei der Krankenkasse.

Mone