Zeitarbeit, drohende Kündigung, keine Arbeit (etwas ALG II)

Hallo,

da ich ein wenig verunsichert bin wollte ich mal fragen, auch wenn wir schon einige Erfahrungen mit Zeitarbiet haben.
Es geht um folgendes:

Mein Mann arbeitet in einer ZAF (vorher war er in der gleichen Firma, an die er ausgeliehen ist, festangestellt, nur sein Vertrag wurde wegen mangelnder Arbeit nicht verlängert, vor der Krise war dies relativ sicher).
Nun hat sein Chef am MONTAG angerufen und wegen mangelnder Arbeit geklagt und gesagt, dass er die Kündigungen schon liegen hat und er morgen mal ins Büro kommen sollte. Mein Mann hat dann angefragt ob er nicht an eine andere Firma ausgeliehen werden könnte. Er sagte dass sie es morgen (also DIENSTAG) besprechen würden, ER würde sich melden, wann mein Mann vorbeikommen soll.
So, gestern nichts gehört. Dachten heute ist die Kündigung dann im Briefkasten. NICHTS (wir haben Bauklötze gestaunt)! Aber auch kein Anruf er soll Arbeiten kommen.

Mein Mann ist in der Probezeit!

Nun meine Fragen:

1. Bei einer Kündigung muss er doch bestätigen, dass sie zugegangen ist, oder, also ist er nicht gekündigt? Wann beginnt die Kündigungsfrist zu zählen? Ab Zugang oder?

2. Wegen Zeitarbeit. Was ist mit den Minusstunden? Er müsste ihn doch auch bezahlen obwohl, mein Mann nichts zu tun hat, oder? Ist ja so gesehen nicht die Schuld meines Mannes, denn er steht ja zur Verfügung! Stimmts?

3. Will jetzt nicht die Pferde scheu machen, aber der Lohn der sonst MEIST am 12. drauf ist, ist noch nicht drauf, was ist wenn er nicht zahlt, was sollen wir machen, an wen müssen wir uns wenden? Der ARGE Bescheid sagen?

4. Wie ist es eigentlich wegen der AA bzw. ARGE mein Mann ist unbefristet angestellt, verdient aber sehr wenig. Was ist zu bevorzugen. Mein Mann findet eine besser Stelle die gilt aber nur ein Jahr, oder mein Mann bleibt dort und wir werden wahrscheinlich weiter (selbst wenn ich wieder meine Halbtagsstelle beginne) auf ALG II festsitzen. Denn der NETTOLOHN ist jetzt so hoch wie sein ALG II.

Bitte nicht falsch verstehen, sicher würde sich vieles klären wenn mein Mann dort anrufen würde, aber er hat ANGST, dass er sich an die Kündigung "erinnern" könnte. Dann bleibt er lieber so im Ungewissen!

Danke für folgende Antworten!

LG

Susanne

1

Hallo,
puh, soviel auf einmal? ;-)

Zu 1.
Nein, eine Kündigung muss man nicht bestätigen, der Arbeitgeber muss nur nachweisen dass sie zugegangen ist und dann ist die Kündigung wirksam.
Die Kündigung kann ja auch per Einwurfeinschreiben kommen, dann ist die Kündigung ab dem Tag gültig, ab dem sie im Briefkasten liegt.

Zu 2.
Wie kommt dein Mann auf Minusstunden?
Ist er auf seiner Intention hin zuhause geblieben und hatte nicht mehr genug Urlaub/Stunden auf dem Zeitkonto, oder wie kommt er auf Minuststunden?
Eine Entnahme von Zeitstunden aus dem Zeitkonto für verleihfreie Zeiten ist rechtswidrig.
Das Zeitkonto ist ausschließlich in der Verfügung des Arbeitnehmers.

Eine Zeitarbeitsfirma befindet sich gegenüber dem Arbeitnehmer im Annahmeverzug gemäß §615 BGB wenn es ihn nicht einsetzen kann und man bietet seine Arbeitkraft an.
Der Paragraph darf auch nicht per Vertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden, da es gegen
§ 11 Abs.4 des AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verstößt.
Das hat man extra gemacht, damit es einer Leihfirma verboten bleibt, das unternehmerische Risiko verleihfreier Zeiten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.

Zu 3. Das pünktliche Zahlen des Gehaltes ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers, er ist der Ansprechpartner für pünktliche Gehaltszahlung, die ARGE hat damit erstmal nichts zu tun.

Zu 4.
Die AA interessiert es nicht, welchen Arbeitsplatz man über ALG2 Anspruch annimmt.
Das ist die freie Entscheidung des Arbeitnehmers.

Gruß
Demy

2

Hallo Kirsten,

die meisten Fragen wurden dir ja schon beantwortet.

Wichtig ist noch, dass eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Mündliche Kündigungen sind ungültig.

Gruß
Sassi

3

Danke für deine Antwort. Habe mich villeicht ein wenig falsch ausgedrückt. Danke!

Zu 1: So meinte ich das auch! Also er muss nachweisen können, dass die Kündigung meinem Mann zu gegangen ist. Richtig?

Zu 2. da habe ich mich auch unglücklich ausgedrückt. Meinte die verleihfreie Zeit. Also darf er nichtmal Stunden vom Zeitkonto nehmen um die "arbeitslose" Zet zu überbrücken?
Aber er muss ihm die Zeit zahlen in der er zur Verfügung steht? Also die 35 Wochenstunden, obwohl er nur z.B. 3 h Arbeit hatte?

Zu 4. Könnte er dann aber nicht ein Problem wegen dem ALG I bekommen, und wenn er beim ALg I gesperrt wird auch mit dem ALG II!
Ich meine, wenn er sich eine befristete besserbezahlte Stelle sucht und der Vertrag nicht verlängert wird und er dann ALG I beantragen muss, könnten die ihn nicht dann sperren, weil er eine "langfristige" Arbeit (auch wenn er nur 6,50 bei 35 h verdient) aufgibt eine befristete Stelle (mindestens 7,50 und 40h z.B.).
Hoffe du verstehst was ich meine!

Und danke, dass du es bis zum Schluss geschafft hast!

Ach noch eine Frage:

Weißt du wie dass mit der Verfügbarkeit ist? Weil ich arbeite auch noch 1-2x die Woche auf geringfügiger Basis und mein Mann auch! Wie ist es, wie schnell muss er springen, wenn sein Chef Arbeit hat?
Weil mein Mann betreut dann wenn ich z.B. rbeite unseren Kleinen und ich Arbeite 25 km weit weg und ganz so schnell kann ich ja auch nicht weg (und wir haben nur ein Auto) so dass ich ihn zur Arbeit fahren müsste), wenn ich z.B. gerade den Lohn mache.
Oder wenn er seiner geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Wie schnell muss er Verfügbar sein.
Oder ich habe einen Termin 60 km weit weg und würde ihn gern mitnehmen. Wie schnell und wie oft muss er verfügbar sein. Muss er wenn er z.B. nicht weiß wann er arbeiten soll, den ganzen Tag über dem Telefon hängen oder kann er sagen, er hat nicht angerufen, also kann ich weg?

Oh schon wieder so lang. Tut mir Leid!

LG

Susanne

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Sorry, nochmal einige Fragen wegen dem ALG II.

Meinem Mann wurde SEHR KULANT (er ist schwerbehindert und sehr arbeitswillig und dass wurde ihm von seinem Arbeitvermittler SEHR zu gute gehalten), genehmigt, dass er einen Förderung für den Führerschein bekommt, aufgrund dieser Stelle (oder der Sachbearbeiter sagte halt, dass wir nur jemanden bräuchten der ihm bescheinigt dass er einen Führerschein für die Stelle bräuchte, dann würde er es fördern.) Mein Mann muss manchmal nämlich 7 km in die Arbeit laufen z.B. wenn er Spät- oder Nachtschicht hat, weil ich den Großen nicht wecken kann (will), weil er schulvorbereitend in den Kindergarten geht, also er kommt dieses Jahr auch in die Schule, deshalb kann ich ihn auch nicht wecken, damit er mit mir seinen Papa um 24 Uhr holt oder ähnliches. Wo er auch SUPERLIEB Wort gehalten hat (er meinte auch er wüsste, dass mein Mann die Stelle bald wieder verlieren könne er würde es aber trotzdem mit ihm durchziehen, auch wenn er die Stelle wieder verliert. Kann er dies rechtlich halten?

Ich bin mir sicher er würde dies machen, wir haben von ihm "grünes Licht" bekommen und mein Mann hat gestern die erste Rechnung bezahlt und heute eingreicht. Kann die Förderung von "oben" noch zurückgezogen werden?

Wie ist es, WENN der Lohn tatsächlich nicht kommt. Ich meine einen Monat können wir überbrücken, aber auch nicht ewig, wie ist es mit dem ALG II, wenn er jetzt tatsächlich keinen Lohn erhält. Könne die dann einspringen?

LG

Susanne