Steuererklärung - Kinderbetreuungskosten, wo eintragen?

Huhu,

bin an unserer Steuererklärung dran #schwitz.

Wo muss ich die Kinderbetreuungskosten angeben? Normalerweise bei Anlage Kind ab 61, aber bei uns ist der Fall, dass nur mein Mann z.Zt. Alleinverdiener ist.

"Nicht erwerbstätige Steuerpflichtige und zusammenlebende Eltern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist, können zwei Drittel der Betreuungskosten für ihre Kinder als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, die das dritte, jedoch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben."

Kommt das jetzt auf die Anlage Kind oder auf dem Hauptvordruck #gruebel?

LG
Carina

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Kinderbetreuungskosten werdenbei Euch als Sonderausgaben abgezogen. Einzutragen sind die Angaben in der Anlage Kinder, nicht im Hauptvordruck.

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Dankeschön :-D

Kannst du mir vielleicht auch sagen, was ich da genau ankreuzen muss? Muss bei Zeile 61 schon angefangen werden?

Grüße

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hi

ja in der zéile 61 tragst du ein wo dein kind in den kindergarten geht und was ihr im jahr dafür bezahlt habt.

in zeile 67 kommt dann ein kreuz und die hälfte vom betrag.
in zeile 74 das gleiche.