Kündigung in der Elternzeit,- Arbeitslosengeld?

Hallo Zusammen,
ich hab mal eine Frage die mich sehr beschäftigt. Ich weiß ich müsste zum Arbeitsamt aber ich wollte doch mal hier nachfragen, vielleicht weiß ja einer bescheid...#kratz

Ich hatte einen Termin bei meinem Chef. Ich bin noch bis nächstet Jahr im Juli in Elternzeit, jetzt sagte mir mein Chef jedoch das wenn ich wieder zurück komme das er mir nur Vollzeit eine Stelle geben kann und will. Mit der Hoffnung das ich von selbst kündige...da er Stellen abbauen muss!!!#schock
Mist, Vollzeit werde ich nicht arbeiten. Wie sieht es denn aus wenn ich jetzt schon kündige, erhalte ich dann Arbeitslosengeld? Ich meine nur weil ich ja noch in Elternzeit bin...

Ich hoffe mir kann einer einen Tipp geben.

Lieben Dank im Vorraus!#danke

Tanja

1

Wie lange bist Du dort angestellt? Wenn Du schon lange Zeit dort bist, dann bitte ihn um einen Auflösungsvertrag mit Abfindung.

Bist Du allerdings erst kurze Zeit dort, lohnt es sich nicht.

Ja, also, wenn Du selbst kündigst, bekommst Du eine Sperre vom Arbeitsamt. Da es selbst verschuldet ist.

Kündigen lassen, würde ich mich aber trotzdem nicht. Macht sich schlecht im Zeugnis.

Bei einem Auflösungsvertrag mit Abfindung hättest Du wenigstens noch ein bißchen Geld, um die Durststrecke zu überbrücken.

Sicherlich hast Du Anspruch auf ALG. Wenn Du vorher ein Jahr durchgehend beschäftigt warst. Und dem Arbeitsmarkt für die Vermittlung zur Verfügung stehst.

Aber erst dann natürlich nach der Elternzeit, es sei denn, Du würdest auch schon jetzt arbeiten gehen wollen. Dann musst Du es nämlich, wenn entsprechendes Angebot vom Arbeitsamt kommt und Du Dich arbeitssuchend gemeldet hast.

Überleg Dir das gut, ob Du den Job aufgibst. Es ist immer besser, wenn man sich aus einem Job heraus bewirbt.

Du kannst natürlich auch jetzt schon für Dich selbst Bewerberungen schreiben. Wenn Du was bekommst, kündigst Du dann. Wäre auch ne Alternative.

Ich wünsche Dir ne weise Entscheidung!

LG Janette

2

Hallo Janette,
ich hab drei Jahre vor meiner Schwangerschaft gearbeitet. ich arbeite seit 10Jahren ohne unterbrechung. Ich hab mir schon überlegt ob ich Bewerbungen schick, aber ich will erst im Juli nächsten Jahres anfangen zu arbeiten. Zwei Tage die Woche wären jetzt schon in Ordnung aber noch nicht jeden Tag. Ich bekomme gerade auch kein Geld, also würde ich auch kein Arbeitslosengeld bekommen, ja?
Danke, ich hoffe auch das ich mich richtig entscheide;-)
LG

3

Hallo,

ich denke, dass dein Einkommen vor der Elternzeit für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt wird. Aber sicher bin ich nicht.

Wenn du kündigst, bekommst du eine Sperre und 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld erhältst du aber eh nur, wenn du dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden/Woche zur Verfügung stehst. Bedenke dabei auch, dass dein Arbeitslosgengeld angepasst wird, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht für ganze Tage zur Verfügung stehst. Willst du also erst im Juli 2010 wieder arbeiten, dann wirst du kein Geld erhalten. Da würde ich die Elternzeit bis zum Ende nutzen und dann rechtzeitig im nächsten Jahr Bewerbungen schreiben.

Ein Aufhebungsvertrag hat übrigens auch zur Folge, dass du eine Sperre bekommst. Und das würde ich mir gut überlegen. Wenn dein Chef Personal abbauen will, wird er evtl. finanziell eingeschränkt sein. Ich denke nicht, dass er dir dann eine Abfindung zahlt.

Gruß
Sassi

4

Hallo,

Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst. Die Höhe richtet sich nach diesen Stunden. Du mußt auch eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind nachweisen können (das Arbeitsamt könnte dich z.B. auch kurzfristig in eine Maßnahme stecken).
Kündigen kannst du ohne Sperre, wenn die Vollzeit-Betreuung deines Kindes nicht gewährleistet ist. Kinderbetreuung geht immer vor. Nur wenn du einen Arbeitsvertrag hast und in Elternzeit bist hast du danach Anspruch auf ALG1. Kündigen würde ich also an deiner Stelle noch nicht, erst wenn du schriftlich hast, dass er dir keine Teilzeitstelle anbietet und nach Rücksprache mit dem Arbeitsamt.

LG bluehorse