Erziehungsurlaub, Harz IV und laengerer Urlaub?

Hallo Ihr Lieben,

hab mich gerade schon mal versucht im Netz zu informieren ob ich eigentlich einfach so in den Urlaub fliegen darf. Ich hab nen 1 1/2 jaehrigen Sohn und bin noch im Erziehungsurlaub. Ich beziehe ergaenzendes Harz IV. rein theoretisch darf das Amt mich ja nicht vermitteln und somit muesste ich dem Amt doch auch nicht jederzeit zur Verfuegung stehen. Ich moechte gerne fuer laengere Zeit mit dem Luetten ins Ausland gehen und meine Schwester und einige Freunde besuchen. Konkret heisst das fuer ca. drei Monate. Muss ich mich beim Amt abmelden? Wenn ja, haben die das Recht mir die Leistung zu kuerzen? Immerhin muss ich ja weiterhin Miete zahlen und auch dort meinen Lebesunterhalt bestreiten. Hab eben schon versucht die Arge zu erreichen aber leider haben die schon geschlossen. Bisher hab ich nur total widerspruechliche Ansichten gefunden.

Danke fuer eure Antworten #liebdrueck
Gabriele

1

Auch wenn du nicht vermittelt werden kannst, darfst du nicht einfach so wegfahren. Du musst dir die Erlaubnis deines SB einholen.
Eine Ortsabwesenheit kann bis zu 3 Wochen pro Jahr genehmigt werden.

Fährst du einfach ohne Genehmigung weg (egal ob Ausland oder innerhalb Deutschland) und die bekommen das mit musst du das Geld für diesen Zeitraum zurückzahlen etc.
Bleibst du länger weg als genehmigt wurde, gilt dasselbe.

2

Hm. Danke! Sowas hatte ich schon befuerchtet. Das ist doch sowas von bescheuert. Somit bin ich also dazu verdammt zuhause zu bleiben weil sich weniger als vier Wochen rein kostentechnisch nicht lohnen wuerden.

Aber um sicher zu gehen werd ich wohl mal bei der Arge nachfragen.

3

Hallo,

was ist daran bescheuert??? Warum sollten sie für drei Monate eine nicht genutzte Wohnung zahlen?? So als Beispiel.

So sehr ich Dein Ansinnen/Deinen Wunsch verstehen kann, aber hey.. so sehr kann ich auch die ARGE nachvollziehen, dass eine Ortsabwesenheit auf drei Wochen begrenzt ist.

Angenommen, Du wärst nicht in Elternzeit, so ginge das doch auch nicht, oder zahlt Dein Chef Dein Gehalt, wenn Du drei Monate unbezahlten Urlaub nimmst???

LG
Mone

4

Warum solltest du mehr dürfen als andere die keine Verwandschaft im Ausland haben?
Du bekommst Geld fürs nichtstun und willst 3 Monate Urlaub machen?
Soviel Urlaub haben Menschen die selber Geld verdienen auch nicht.

5

Zitat:
(4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend.
Zitatende
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

6

Naturlich wuerde mein Chef meinen Urlaub nicht bezahlen aber soweit ich das verstanden hab ist die Arge in dem Fall nicht mein Chef. Wuerde ich ALG I beziehen, dann waere das was anderes. Schliesslich ist das ja eine LOHNERSATZLEISTUNG. Da ich aber nicht vermittelt werden darf, was ja uebrigens auch waehrend des Bezuges von Elterngeld der Fall ist, sollte ich eigentlich auch nicht gezwungen sein zuhause zu sitzen in dem Wissen eh nicht vermittelt werden zu duerfen. Verstehst was ich meine? Und waehrend des ersten Jahres Elterngeld war es ja auch nicht notwendig einen 'Dienstplan' abzugeben da mir in meinem 'Job" als Mutter wohl freie Hand in der Freizeigestaltung meines Kindes gelassen werden sollte.

Ich weiss dieses Thema ist hier immer sehr heikel und ich merke ja auch schon die ersten bissigen Reaktionen das man hier sobald man sagt man bezieht Harz IV und ist damit erstmal ganz zufrieden als Sozialschmarozer abgetan wird. Aber ganz ehrlich?? Ich hab 11 verdammt lange Jahre in die Kasse eingezahlt und darum auch sowas von gar keinem schlechten Gewissen mich nun der Erziehung meines Sohnes zu widmen und meinen Teil wieder zurueckzufordern!!

Nun gut. Ich werde mich morgen doch einfach mal bei der Arge melden und fragen wie der Stand der Dinge ist.

7

Du tust gerade so als wenn man nicht arbeiten könnte wenn man ein kleines Kind hat.

8

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2049725&pid=13090880&bid=28

weitere Kommentare laden
10

Danke Goldtaube. Diesen Abschnitt kenne ich auch. Allerdings ist der fuer ALG I und ALG II Empfaenger die vermittelbar sind. Das ist bei mir aber nicht der Fall. Deshalb hatte ich mich ja auch hier ans Forum gewandt. Aber scheinbar weiss darueber auch nicht so wirklich jemand Bescheid.

Natuerlich kann man mit Kind arbeiten gehen. Keine Frage. Das hab ich auch nie behauptet. Allerdings bleibt mir als alleinerziehender, berufstaetiger Mama, und das weis jeder aus eigener Erfahrung, nicht wirklich viel Zeit mit dem Kind wenn man abends nach nem 8 oder 10 Stunden Tag nachhause kommt um seinen Lebensunterhalt vollkommen selbststaendig zu bestreiten. Nach zwei Fehlgeburten und einer Totgeburt geniesse ich es einfach mein Kind um mich zu haben, es aufwachsen zu sehen und jeden Moment der rasanten Entwicklung in den ersten Jahren ganz und gar mitzubekommen. Darin liegt wohl auch nichts verwerfliches. Ich will momentan einfach nicht arbeiten. Schlichtweg. Ich wuensche es KEINEM aber jeder der sein eigenes Kind zu Grabe tragen musste wird mir beipflichten, dass es kostbar und einzigartig ist moeglichst viel von dieser gemeinsamen Zeit in sich einzusaugen. Es ist einfach viel zu schnell vorbei! Ich gehe wieder arbeiten, so wie ich es viele Jahre getan hab, wenn ich ein gutes Gefuehl habe mein wertvollstes das ich Leben habe, gut untergebracht zu wissen. Wir hatten es bereits fast 5 Monate mit einer privat gezahlten Tagesmutter versucht und es gab ganz viele Traenen. Dafuer ist mir kein Kind zu kostbar.

Da kann jeder denken was er will aber bitte versucht nicht in meine Worte was rein zu interpretieren was nicht da ist!

14

Sorry aber was du schreibst klingt irgendwie lächerlich.
Wenn man bei seinem Kind bleiben will dann soll man es tun wenn man es alleine finanzieren kann.
Wenn ich schon lese das du nicht arbeiten willst, dann sollte man dir jegliches Geld sofort streichen.
Das Leben ist kein Wunschkonzert.

15

Warum denn?

Diese Aussage könnte sie sogar laut in der ARGE von sich geben und es würde nichts passieren.

Denn jede Mutter hat das Recht die ersten drei Jahre beim Kind Zuhause zu bleiben-auch auf Staatskosten.

So ist unser System. Ob Du es moralisch gut findest sei dahingestellt.
Aber dieses Recht hat jede Frau.

LG Mona

weitere Kommentare laden
13

Natürlich kannst Du für 3 Monate ins Ausland!

Auch länger, das wird Dir niemand verbieten! Noch ist Deutschland ein freies Land und es gilt das Grundgesetz.

Aber: Du hast wärend dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen! Weder ALG, noch Erziehungsgeld.

Ja, selbst wenn Du Rentner wärest, wird Dir die Riesterrente nur ausgezahlt, wenn Du in Deutschland lebst! Ist in den ges. Rahmenbedingungen zur Riesterförderung ausdrücklich festgelegt.

Das hat auch durchaus einen tieferen Sinn:
Der Staat will schließlich erreichen, das das Deutsche Bruttosozialprodukt angekurbelt wird und nicht andere Länder unterstützen.

m.

16

3 Monate ist kein Urlaub! Das geht definitiv nicht. 3 Wochen sind o.k., soweit ich weiß.

Gruß

Manavgat

17

Sagen wir mal so:
Warum sollten für dich andere Regeln gelten als für alle anderen die ALGII oder ergänzendes erhalten??

Du lässt dir deine Elternzeit zum Teil vom Staat mit finanzieren, also musst du dich auch an die Regeln halten.
Umgekehrt könntest du auch wieder arbeiten gehen, machen andere Mütter auch wenns Geld nicht reicht, und dann könntest du auch nicht einfach für 3 Monate verschwinden...