was beantragen wenn BAB abgelehnt?

hallo,
mein freund hat einen BAB antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt!
nun hat er widerspruch einegelegt!
was ist wenn das trotzdem wieder abgelehnt wird?
was kann erdan beantragen um seinen mietanteil und lebensunterhalt zu bezahlen? wohngeld?

lg nina

1

Hallo,

schau mal hier:
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Eine berufliche Ausbildung wird nur dann mit BAB gefördert, wenn Ihnen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts, für die Fahrkosten und die sonstigen Aufwendungen ("Gesamtbedarf") nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Auf den "Gesamtbedarf" wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. Näheres zum "Gesamtbedarf" und zur Einkommensanrechnung können Sie unter "Höhe und Dauer" bei den Themen "Gesamtbedarf" und Anrechnung von Einkommen" erfahren.
Quelle: Agentur für Arbeit
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Kann es sein, dass seine Eltern zuviel Geld verdienen? Oder du, wenn ihr schon zusammen wohnt? Weil das wird ja alles mit einberechnet. Wieviel Lehrlingsgeld bekommt er denn? Bekommt er schon andere Leistungen wie Bafög oder ALGII ergänzend? Denn auch dann wird kein BAB gewährt.

lg
Fienchen

2

hallo,
ertsmal danke:-)

ja seine eltern verdienen zu viel er bekommt 316 euro und muss aber einen mietanteil von 210 zahlen! und mit dem auto immer zur arbeit!
hmm aber wenn wir zusammen wohnen wir haben auch ein kind gemeinsam werden seine eltern dann trotzdem eingerechnet?

kann er wohngeld beantragen?

oh man ich bin echt am ede weiß nicht wie wir das alles schaffen sollen!

lg nina

3

Ja, das ist natürlich blöd. Im Prinzip müssen ja dann erstmal seine Eltern einspringen, solange er noch zu Hause lebt.
Ich habe das mit meinem Mann auch durch. (ist aber schon fast 10 Jahre her) Er hat anfangs auch zu Haus gewohnt und BAB wurde dann abgelehnt, weil seine Eltern auch zuviel verdient haben. Irgendwann sind wir dann zusammengezogen, und dann wurde nur mein Einkommen mit angerechnet und BAB wurde gewährt. Allerdings hatten wir noch kein Kind.
Seine Eltern wurden dann nicht mehr mit eingerechnet.

Am Besten machst du dich mal schlau bei der Arge oder Caritas o.Ä. . Euch steht doch bestimmt ALGII dann zu? Und da er ja Geld verdient, habt ihr Freibeträge. Und Elterngeld hast du ja auch noch ein paar Monate. So richtig kann ich dir da jetzt leider nicht weiterhelfen. Vielleicht antwortet dir ja noch einer der "Experten".

Wir hatten vor ein paar Jahren auch so ne blöde Durststrecke. Haben die Hoffnung nicht aufgegeben und irgendwann wurde es dann besser.

lg
Fienchen


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