Mutterschaftsgeld? - Elterngeld?

Hallo habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Bin noch in der Ausbildung (bis Juni2009) und bekomme Bafög.
Habe am 29.4 eine stille Geburt gehabt, laut Gesetz zählt mein Kind als Todgeburt über 500g. Geburt in der 25+4SSW.

Habe schon bei meiner Krankenkasse nachgefragt und die meinten erst nein, dann ja und wussten selber nicht genau wie das geregelt ist#klatsch:-[
Sie meinte mir stehen 18 wochen Mutterschutz zu.

Ich sollte auf Post von denen warten und der Brief kam heut. Darin steht: "Wir bestätigen ... kein Mutterschaftsgeld gezahlt zu haben.... dieser Brief ist der Beantragung für Elterngeld beizufügen..." #kratz

Soll ich jetzt Elterngeld beantragen?? Hab ja eigentlich "kein" Kind?

Alles sehr verwirrend.... #schmoll #kratz

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Hallo!

Erstmal, es tut mir sehr leid, was Dir passiert ist. Fühl Dich #liebdrueck!

c) Totgeburt

Das es sich bei einer Totgeburt auch um eine Entbindung im Sinne von § 6 MuSchG handelt, stehen solchen Müttern auch ein entsprechender Mutterschutz zu, d.h. zumindest die normalen 8 Wochen. Da eine Totgeburt auch eine Frühgeburt sein kann, sofern das Gewicht des Kindes mindestens 500g und höchsten 2500g betragen hat, verlängert sich im diesen Fall die Schutzfrist auf 12 Wochen. Nach neuem Recht wird der Mutterschutz unabhängig davon, ob es sich um eine Frühgeburt handelt auch um den Zeitraum verlängert, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte, d.h. bis zu 6 Wochen also insgesamt können der Mutter bis zu 18 Wochen zustehen.

http://www.stillgeboren.de/Informationen/Recht/Mutterschutz/body_mutterschutz.html

Alles Gute, Janette

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Ich vergaß das Elterngeld....

Meiner Meinung nach steht Dir kein Elterngeld zu.

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Elterngeld kannst du nicht erhalten. Mutterschutz müßtest du haben, dementsprechend auch Mutterschaftsgeld, wenn du das normal bekommen würdest..