An die Beamten in Elternzeit unter Euch

Hallo!

Ich hoff jemand kann mir helfen. Hab mal ne Frage zum Erziehungsurlaub bei Beamten.

Nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes läuft die max.Elternzeit ab.

Ich war eigentlich immer der Meinung, bzw.dachte, dass man als Beamter auf Lebenszeit bis zu 12 Jahre zu Hause bleiben kann. Also dass man nach 3 Jahren einfach noch einmal verlängert.
ODER
Gilt dies nur in Verbindung mit weiteren Kindern?
Also alle 3 Jahre ein Kind und davon dann 4?
Ich hab im Gesetzt mal nachgelesen und auch so verstanden. (alle 3 Jahre ein Kind und davon 4)

Wer kennt sich aus?

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Hmmmm.. man kann sich doch beurlauben lassen, so lange man Spaß hat... ein Kollege hatte nen Lottogewinn und hat sich erstmal ein wenig Auszeit genommen. Sollte also aufgrund der Kindererziehung auch kein Problem darstellen. Die freuen sich doch eher, ein Beamtengehalt einzusparen.

LG
Sandra
#sonne

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Hab für dich auch was gefunden:

http://sh.juris.de/sh/BG_SH_2005_P88a.htm

Hoffe es funktioniert...#schein

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Und noch was: Eine längerfristige Möglichkeit der Beurlaubung ohne Bezüge ergibt sich aus § 88a LBG. Betreut oder pflegt die Beamtin oder der Beamte mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen anderen Angehörigen, muss der Arbeitgeber einer Beurlaubung von bis zu zwölf Jahren zustimmen, wenn keine dienstlichen Belange entgegen stehen.

Aber nun reichts, hihihi#bla#bla

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Hey,

Super vielen Dank für die schnelle Antwort!

Hast mir weitergeholfen! Das hört sich guuuut an!

LG

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Prima, freut mich. Viel Spaß zu Hause und alles Gute!

:-)

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Hallo

Ich habe mich nach den 3 Jahren noch ein weiteres Jahr beurlauben lassen.
Du musst es einfach schriftlich beantragen. Ich empfehle es erst für ein Jahr zu beantragen und dann ggf zu verlängern wenn Du noch länger Zuhause bleiben möchtest.

Ich wäre auch gerne noch ein paar Jahre Zuhause geblieben, jetzt bin ich allerdings seit kurzem allein erziehend und muss wieder arbeiten.

LG
Leah