Wer zahlt mir den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld?

Hallo,

ich hoffe mal ihr könnt mir hier weiterhelfen, im SS-Forum wußten sie es leider auch nicht so wirklich:

Am 5.8.09 endet mein befristeter Arbeitsvertrag.
Am 5.9.09 ist mein voraussichtlicher Entbindungstermin.
Am 25.7.09 beginnt daher mein Mutterschutz.

Wer bezahlt mir nun den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld ab dem 6.8.09??? Habe gerade schon etwas rumtelefoniert: Das Arbeitsamt ist nicht zuständig, weil mein Vertrag in der Mutterschutzzeit ausläuft und ich daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Die Krankenkasse zahlt nur die 13€ pro Tag. Das Bundesversicherungsamt ist vermutlich auch nicht zuständig (hab noch keine Antwort erhalten), die verweisen im Internet nur auf die Krankenkasse.

Ich hab immer jede Menge Steuern und Sozialbeiträge gezahlt, da kann es doch nicht sein, daß ich im Mutterschutz auf einmal mit knapp 400€ auskommen muß, obwohl mein Nettogehalt bei 2350€ ist? Selbst Arbeitslose kriegen im Mutterschutz soviel wie sie vorher an Zahlungen bekommen haben, da kann es doch echt nicht sein, daß ich nur die 13€ am Tag kriegen soll???

Habt ihr vielleicht irgendeinen Tip, an wen ich mich noch wenden kann? Irgendeine Stelle muß doch für mich zuständig sein?

Viele liebe Grüße
Catie

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Der Mutterschutz vor Geburt ist doch freiwillig- man darf Dir eine Arbeitslosmeldung nicht verwehren, wenn Du Dich für diese Zeit noch zur Verfügung stellst. Ansonsten wüßte ich keine Möglichkeit.

LG Goldie

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Vielen Dank für deine Antwort:-)
Dann werd ich morgen nochmal rumtelefonieren...
Einen schönen Abend noch!

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Sehe ich auch so. Und dann bekäme sie doch das Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe des ALG I.

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Hallo,

da Du zum Beginn des Mutterschutzes noch Deine Arbeit hast erhälst Du bis 25.7. den Zuschuss vom Arbeitgeber, danach erhälst Du Zuschuss in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.
Das sollte Deine Krankenkasse aber wissen!
Nachzulesen ist es im Mutterschutzgesetz (Download am besten direkt bei unserer lieben Familienministerin, da ist es dann sicher die aktuelle Fassung).

Alternativ kannst Du dich auch arbeitslos melden - bis zur Geburt bist Du nämlich sehr wohl vermittelbar (zumindest theoretisch) und kannst dem Arbeitsmarkt auf eigenen Wunsch zur Verfügung stehen! Nachzulesen ebenfalls im Mutterschutzgesetz. Bei einer Freundin (deren Mutterschutz am Tag NACH der Befristung anfing) ging das ganze auch erst nachdem sie mit dem Gesetzestext dort aufgelaufen war.

LG, Christine

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Oh vielen Dank!
Dann hat mir dieser komische Telefonberatungstyp von der Krankenkasse wohl Mist erzählt!
Die wollen wahrscheinlich mit ihren Standardaussagen erstmal schnell die Leute abwimmeln... nach dem Krankengeld hab ich jetzt auch nochmal gesucht, das scheint ja zu stimmen! Vielen Dank nochmal!:-)

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Nicht ganz richtig. Sie erhält nicht den Zuschuss in Höhe des Krankengeldes, sondern Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Also gibt es zuasätzlich die 13 Euro nicht!

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Hallo, bei mir ist es genauso, also

Vertragsende 31.7.09
Entbindungstermin 29.06.09
Mutterschutz Mitte Mai

Also bis zum Vertragsende gibts die Aufstockung des Arbeitgebers, danach nur noch die 13Euro der Krankenkasse und dann gibts bereits Elterngeld, abzüglich des Geldes der Kasse...

Beim Arbeitsamt war ich auch und : Arbeitslos melden musste ich mich nicht, da ja nach der Geburt erstmal nicht vermittelbar wg Baby und Elterngeld will ein jahr daheim bleiben, muss mich dann vor Ende des Elterngeldjahres melden, wenn ich wieder vermittelbar bin und dann gibts auch Arbeitslosengeld, aber nur wenn man nachweisen kann, dass das Baby auch betreut ist...

Echt doof mit dem Vertragsende, ne?

Lg Julia

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Lass dich nicht übers Ohr hauen, es gibt nicht nur die 13 Euro für dich sondern Geld in Höhe des Krankengeldes.

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hallo,

hatte genau die gleiche Situation. Also bis 5.8. zahlt KK 13 € und AG den Rest. Danach zahl die KK in Höhe des Krankengeldes, also mehr als die 13 €. Genauso nach der Geburt.

Wende dich auf jedenfall an deine KK. So war es zumindest 2007. Also ich hatte fast keine Einbußen.

Bei der Zweiten war ich vorher arbeitslos gemeldet und habe dann von der KK den entsprechenden Tagessatz bekommen.

Also nicht verzweifeln und nicht abwimmeln lassen.

LG kuebi

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Hatte die Situation auch, habe dann Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK erhalten!
Ärgerlich ist nur gewesen, dass es trotzdem vor der Geburt nur den Abschla für 6 Wochen pro Tag 13 Euro gab und den Rest erst deutlich nach der Geburt.