Brauche Entscheidungshilfe bzgl. AG

Hallo

Ich bräuchte da mal von Euch ne Entscheidungshilfe.

War heute bei meinem AG gewesen, um zu klären, wie ich im August nach meiner 1jährigen Elternzeit wieder arbeiten will.

Wir haben mehrere Teilzeitkräfte bei uns im Betrieb und ich hatte gehofft, dass ich von 37,5h auf 28h runter reduziert werden könnte. Auch wollte ich gerne noch weiter stillen.

Tja. Mein AG machte mir da aber heute einen definitiven Strich durch die Rechnung. Ich hätte nur Anspruch auf eine Vollzeitstelle im Labor. D.h. stillen fällt somit schonmal weg #schmoll(von wegen AG darf stillen nicht verbieten). Das auch Teilzeitkräfte in unserem Berieb arbeiten, wären noch "Altlasten", bevor die Firma verkauft wurde. Der jetzige Firmeninhaber will keine Teilzeitkräfte einstellen (kann ich mir nicht vorstellen, da der Japaner sehr kinderfreundlich ist, aber mein Standortleiter leider ein A... ist; aber der hat leider das sagen). Er hat mir allerdings angeboten ein weiteres Jahr Elternzeit zu nehmen. Sollte ich allerdings wieder kommen, wäre ich dafür verantwortlich, dass eine Laborantin aus dem Labor gekündigt werden müßte :-[(war wahrscheinlich nur als Druckmittel so gesagt worden).

Jetzt weiß ich natürlich nicht, was ich machen soll. Meine Zwillinge haben einen Platz ab August in der Kita bekommen, müßte sie freitags aber schon um 15 Uhr abholen. Funktioniert aber mit meinen Arbeitszeiten nicht. In der Woche wird es auch sehr knapp, da ich nur ne viertel Stunde Zeit hätte von meiner Arbeit bis zur Kita. Und das bei 15km. Klappt also nicht. Mein Vater hat mir angeboten, dass er die Kinder freitags abholt und in der Woche sollte ich ein Kindermädchen bestellen. (Toll, da seh ich die Kinder ja nur morgends zum Aufstehen und zum ins Bett bringen#schmoll).

Meine Personalchefin wollte sich schlau machen bzgl. der Kurzarbeit, die bei uns noch im Betrieb herrscht. Wenn sie verlängert wird, dann hätte ich noch ein halbes Jahr Zeit einen Tag in der Woche frei. Aber dann wäre immer noch das Problem innerhalb der Woche.

Wenn ich das Jahr zu Hause bleibe, was auch sehr attraktiv ist, da ich meine Kinder über alles liebe und ungern von ihnen getrennt bin, könnten wir uns das leider nicht leisten. Es sei denn es gibt noch Gelder vom Staat o.ä., was ich nicht kenne. Mein Mann verdient einfach zu wenig, als dass er noch 4 Mäuler ernähren könnte. Würde ja gerne auch einen Minijob o.ä. annehmen, aber die sind ja auch sehr rar. Und was ist, wenn ich nichts finde?

Wie schon oben geschrieben. Ich brauche ne Entscheidungshilfe.

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Ganz klar, dem AG sagen, dass er dich nicht im Labor einsetzen darf auf Grund des Stillens und den Bestimmungen im MuSchG, was für dich ja auch gilt!

Da du ja sogar Stillpausen haben mußt, könnte man die evtl. so nach hinten legen, dass du die Kinder rechtzeitig Abholen kannst.

Sollte der AG dabei weitere Probleme dann an die entsprechende Aufsichtsbehörde melden. Gibt da recht heftige Strafen. Aber ihn daran natürlich vorher erinnern!

Dann nach dem Teilzeitgesetz Teilzeit beantragen und auf die Begründung warten, wenn der Betrieb groß genug ist. Denn er will keine einstellen, ist keine. Dadurch das er nun schon welche hat, wirds schwierig für ihn, dir diesen Antrag abzulehnen!

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Der AG muss mir aber nur eine Stelle freihalten, wie vor der SS und das war eben Vollzeit und Labor. Wenn ich stille, darf ich nicht ins Labor, da ich nicht ins Labor darf, gibts auch keine Stelle für mich. Leider doof gelaufen. Für jeden anderen Beruf würde dieses MuSchu gelten. :-[

Wegen Teilzeit weiß ich nicht, wie er das auslegt, da die Teilzeitkräfte ja vor Geschäftsübernahme durch die Japaner entstanden sind. Und der jetzige Besitzer keine Teilzeitkräfte einstellen wird. Aber das frage ich morgen noch bei meinem Anwalt.

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Nee, das sehe ich etwas anders. Er muss dir eine vergleichbare Stellung anbieten und die Bestimmungen des MuSchG einhalten. Er darf nicht sagen, entweder oder!

Auch für deinen Beruf gilt das! Kläre das wie gesagt mit der Aufsichtsbehörde, die können dir sicher sagen, welche Lösung es in deinem Falle gibt!

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Normalerweise bekommst du ein Attest vom FA und darfst dann stillen - du bekommst dann extra 1-2 Pausen mehr und die sind auch länger.

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Die Pausen sind ja nicht das Problem, sondern der Arbeitsplatz. Wenn ich im Labor arbeite, darf ich nicht stillen. Aber umsetzen kann oder will er mich nicht. Somit zwingt er mich durch die Blume, dass ich abstille.

Wenn ich allerdings die verkürzte Stelle bekommen würde, würde ich vllt. sogar abstillen, weil ohne Arbeit will ich meine Kinder auch nicht ernähren.

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Hi!
Ich denke mal die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen, was sagt den Dein Mann dazu?
Und wen Dein Mann sowenig Verdient könntet Ihr auch versuchen noch Kinderzuschlag (Familienkasse) und Wohngeld beantragen vielleicht auch ergänzend Alg2.

Aber ich hab mal wegen der Rechtlage etwas gegoogelt vielleicht hilft Dir ja das einwenig weiter.

Hier wegen Teilzeit:
http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/teilzeit-nach-elternzeit/index.html

Und hier wegen der Stillpausen:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__7.html

Hab mir selber das mit den Stillpausen mal durchgelesen. Vielleicht kannst Du das ja mit Deinem AG so machen das Du die zeit die Dir ja Gesetztlich zusteht halt einfach eher gehen kannst weil ja sonst Deine Kinderbetreuung gefährtet ist.

Ich hoffe ich konnt Dir etwas helfen, aber wie oben schon gesagt Entscheiden mußt Du Dich alleine das kann Dir keiner abnehmen.

Ich wünsch Dir/Euch alles gute.


Lg Anke

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Habe mir den ersten Link mal durchgelsen und ich bin jetzt noch saurer auf meinen Chef, als ich es bis dato bin.

Hatte ja schon mehrmals bei meiner Personalabteilung angerufen und gefragt, wie es ausschaut mit meinem Arbeitsantritt und sie meinte immer, dass sie dazu noch nicht käme. Montag habe ich dann nochmal bei ihr angerufen und Druck gemacht. Also hatte ich heute den Termin bekommen. Und jetzt lese ich in dem Link, dass man 3 Monate vor Antritt der verkürzten Zeit einen Antrag bei dem AG stellen muss. Das wäre demnach morgen #schock.

Ich kriege hier doch echt die Krise und könnte echt nur #heul.

So werde jetzt mal den Antrag schon mal schreiben und morgen früh als aller erstes meinen Anwalt anrufen und fragen, was ich machen soll und wie ich meine Bedingungen durch setzen kann.

Wegen dem Stillen überlege ich es mir nochmal und wenn ich heimlich stille und die Mahlzeiten tagsüber abpumpe und weg werfe und nur nachts und morgens stille, wenn ich mit dem Betriebsarzt drüber gesprochen habe, ob das unbedenklich wäre.

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Hallo,

Du hast also bisher 1 Jahr Elternzeit beantragt? Du hast also noch 2 Jahre! Wieso beantragst Du nicht die 2 Jahre Elternzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden? Ich habe in meiner Elternzeit immer Teilzeit gearbeitet. Somit wärst Du auch nicht kündbar, was Du ja wärst, würdest nach dem einen Jahr wieder Vollzeit kommen!!!

Das Druckmittel, daß er jemandem anderen kündigen muß, zählt ja wohl überhaupt nicht. Er hätte Deinen Ersatz ja sowieso nur befristet einstellen dürfen.

Bei uns im Labor gibts auch Halbtagskräfte - ist allerdings auch nicht gerne gesehen!

LG, Anja

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Ja, das 1 Jahr habe ich beantragt und kann ich nicht mehr rückgängigmachen. Verlängern kann ich von Seiten meines AG natürlich, aber er will ja nicht, dass ich in der Zeit Teilzeit arbeite. Von daher geht das nicht. Wäre mir ehrlich gesagt auch egal, ob ich noch Elternzeit nehme und Teilzeit arbeite oder ob ich komplett Teilzeit mache. Hauptsache die Stunden gehen runter.

Habe vorhin mit meinen Anwalt gesprochen und wir werden den Anspruch jetzt geltend machen und wenn er nicht einlenkt vor Gericht gehen.

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Also egal ist das nicht:

Wenn Du nach der Elternzeit Teilzeit arbeitest, bist Du ganz normal kündbar.

Wenn Du in der Elternzeit Teilzeit arbeitest, bist Du nicht kündbar.

LG, Anja

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