Hallo,
folgende Situation: Ehemann wird betriebsbedingt gekündigt, Kündigungsfristen eingehalten. Vor Gericht wird sich auf bestehende Kündigung, aber Abfindungszahlung geeinigt. Summe 9000€.
Bis zu diesem Zeitpunkt (also mit Ehemann Gehalt) bezieht die Familie ( Frau & 3 Kinder unter 12) noch Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Frau ist derzeit noch als Hausfrau (und krank) zu Hause.
Nach der Kündigung wird der Ehemann Anspruch auf ALG1 haben und die Frau samt Kinder wird aus Kizu& Wohngeld rausfallen - richtig?
Fragen hierzu auch:
Wird die Abfindung aufs ALG1 angerechnet bzw. muss sie "verlebt" werden, bevor ALG1 bezogen werden kann?
Wie regelt sich dann der ALG2-Bezug? Laufen Mann und Frau/Kinder getrennt oder alle zusammen als Gedarfsgemeinschaft?
Wenn die Abfindung unter ALG1 nicht angerechnet werden sollte, wie sieht das unter ALG2 aus, welches sicher aufstockend gezahlt wird? Wird sie da angerechnet als Einkommen oder als Vermögen?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Beispielsweise - kann der Ehemann von der Abfindung Schulden tilgen, ohne Ärger mit der Arge zu bekommen?
Danke für Hinweise, A.
Abfindung/ALG1/Aufstocker
Hallo
Also die Abfindung muss nicht aufgebracugt werden, bevor er ALG I bekommt. Allerdings wird sie versteuert.
Und die Familie läuft als Bedrafsgemeinschaft.
Es wird evtl so sein, das bevor ALG II bezogen werden kann, die Abfindung zum Leben genommen werden muss.
BIanca
Also gilt Abfindung als Einnahme bei ALG2 ja?
Achso, vielen Dank erstmal für deine schnelle Antwort.
Wird die Abfindung wie normal der Lohn des Ehemannes versteuert oder wie muss ich mir das vorstellen? Gibt es da einen Prozentsatz?
Wäre es denkbar, dass die Familie ALG1, Kindergeld & Wohngeld bezieht und freiwiilig erst einen ALG2-Aufstockerantrag stellt, wenn die Abfindung aufgebraucht ist oder muss die Abfindung auch beim Wohngeld aufgebraucht sein/werden?
Sorry, viele Fragen, aber eine befreundete Familie rutscht grad in so eine situation und bombardiert mich mit 1000 Fragen.
Kann man so pauschal nicht sagen. Unter Umständen ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Etwas weiter runter scrollen und man findet diese Überschrift und den dazugehörigen Text:
Wann wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html
Beim ALG II sieht es so aus, dass es drauf ankommt ob schon ALG II bezogen wird und das Geld dann zufließt oder ob es vor ALG II Bezug zufließt. Fließt es vor dem ALG II Bezug zu fällt es unters Vermögen, fließt es währenddessen zu ist es Einkommen.