Kann Krankenkasse Krankengeld streichen???

#bitte Hilfe!!
Hallo, habe man eine Frage an euch...
Bin seit Januar krankgeschrieben... Wegen Blutungen und extremer Übelkeit in der Schwangerschaft... Nach etwa diesen 6 Wochen, in der ich ja noch Gehalt bekommen habe, hatte ich eine FG mit AS.. Seitdem bin ich weiterhin krank und gehe nicht arbeiten... FG ist jetzt 5 Wochen her... Rein körperlich kann ich wieder arbeiten gehen, aber seelisch gehts garnicht.. Meine Hausärztin hat jetzt auf den Krankenschein als Diagnose Angststörung angegeben und sie wird auch morgen den nächsten Krankenschein ausstellen mit dieser Diagnose. Bin aber bereits in Behandlung bei einer Psychologin... Jetzt ruft die Kasse bei mir an und fragt wann ich wieder arbeiten kann?! Natürlich weiß ich das nicht, kann ja nicht hellsehen!! Sie wollen jetzt bei meiner Psychologin anrufen... Außerdem ist es so: Mein Vertrag läuft noch bis mitte Juni, und ich habe keine so tolle Chefin... Mir gehts gerade etwas besser... Und für die paar Wochen, die ich noch da arbeite, wollte ich mich nicht verrückt machen lassen... Das alles wissen meine Ärzte.. Habe Angst, dass die Kasse jetzt mein Krankengeld streicht, weil vielleicht der Arzt was sagen könnte ??!! Was meint ihr??
Sorry für mein #bla#bla

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Also wenn du länger als 6 Wochen krank geschrieben bist wegen der selben Diagnose, dann bekommst du Krankengeld.

Wenn du jetzt zuerst 6 Wochen wegen Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben bist, und jetzt wegen Angststörungen, dann bekommst du kein Krankengeld. Erst dann, wenn du länger als 6 Wochen wegen der Angststörungen krank bist. Bist du noch keine 6 Wochen wegen Angststörungen krank, dann muss deine Chefin dir weiterhin Gehalt zahlen auch wenn du insgesamt schon länger als 6 Wochen krank bist.

Es kann sein, dass die Krankenkasse die Krankschreibung deines Hausarztes anzweifelt und dich zu einem Psychologen schickt, um die Diagnose überprüfen zu lassen. Das dürfen sie tun.

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Hallo,

Bei einer Ärztlich festgestellten und Attestierten Arbeitsunfähigkeit muss im ungekündigtem Beschäftigungsfall der AG Lohnfortzahlung - 6 Wochen - zahlen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Im allgemeinen 78 Wochen.

Stellt jedoch der Arzt im Anschluss nach der Lohnfortzahlung eine veränderte Diagnose als Grund der Arbeitsunfähigkeit fest, so muss der AG erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen. SGB V.

Natürlich wird dein AG sich dagegen wehren und deine Krankenkasse hierbei um Mithilfe bitten. Um gegen dich den Druck zu verstärken. Kann z.B. bis hin zur Vorladung zwecks weiterer Ärztlicher Untersuchung gehen.

Jedoch können all diese gegen die Ärztlich festgestellte Diagnose wenig bis nichts ausrichten. Und das ist gut so. Also, laß dich nicht einschüchtern. Rede mit deiner Ärztin und deiner Psychotherapeutin.

Alles Gute!
Nobility

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Hallo,
was meine beiden Vorrednerinnen geschrieben haben stimmt allerdings nur, wenn die beiden Erkrankungen sich nicht überschnitten haben. Sonst besteht nämlich kein Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung.
Was das Krankengeld streichen angeht, tja ja zu sagen würde jetzt nicht ganz stimmen. Von sich aus kann die KK nur das Krankengeld streichen wenn Du z. B. Deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst (Au´s nicht einreichst, Termine nicht wahrnimmst, keinen Facharzt aufsuchst etc.) Hierzu muss die KK Dich aber erstmal auffordern. Die zweite Variante ist, dass Du zum Medizinischen Dienst musst (da wird es wohl drauf hinauslaufen) und wenn der Dich für arbeitsfähig befindet, dann zahlt die KK auch kein Krankengeld mehr. Aber ich denke wenn Du auch schon in psychol. Behandlung bist kann Dir da nichts passieren, denn dann bis Du definitiv arbeitsunfähig.
Alles Gute für Dich und LG
Nicki

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Danke für eure Antworten!!

Meine Krankenkasse brauch mich ja garnicht zum Psychologen schicken, da gehe ich ja freiwillig schon seit 2 Wochen hin..
Meine nächste Krankschreibung läuft jetzt noch mal von der Hausärztin (Psychologin ist in Urlaub!), aber dann läuft sowieso alles über sie.....

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dann bist Du auch auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
LG Nicki

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