Kann man rückwirkend Kündigen, wenn Chef nicht fristger. erreichbar is

Hallo!
Ich würde gerne kündigen, aber im Moment ist mein Chef in Urlaub. Ich könnte ihn zwar telefonisch erreichen, aber ich will ihm auch den Urlaub nicht vermiesen. (Ich weiss ich bin zu lieb)

Kann man die Kündigung wegen nicht-erreichbarkeit "Rückdatieren" oder gibt es da keine Möglichkeiten. Muss ich meinem Chef den Urlaub kaputtmachen?
Verdient hätte er es, aber es wäre nicht meine Art.
LG
BT

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du shickst deinem chef mit korrektem Datum eine kündigung an seine geschäftsadresse.

ist er nicht da, gilt die kündigung trotzdem.

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Das heisst, ich lege ihm die Kündigung einfach auf den Schreibtisch. Mit datum vom 14.4. für die Kündigung zum 15.5.?
Und verschweige ihm meine Kündigung am Telefon.
Und das ist dann rechtens?
LG

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hallo,

ich würds mit der post senden, am besten einwurf-einschreiben. so hast du nen nachweis, udn darauf kommts an.

ich kenne deine kündigungsfristen und dienen vertrag nicht, deswegen kann ich dir zum datum nichts sagen.

je nachdem, was du fr einen job ausübst, ist es für deinen chef aber angenehmer, so schnell wie möglich zu wissen, dass er deinen Platz neu besetzen muss.

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Hallo BT!

Wie Goldtaube schon schreibt, hast Du auch ohne vorliegendes Papier einen Vertrag mit Deinem Arbeitgeber, so dass Du Dich auch an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten musst. In Deinem Fall wären das vier Wochen, wenn es keine andere tarifrechtliche Grundlage gibt. Du hast die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Wenn Du also zum 31.05 aus dem Vertrag heraus willst, so musst Du bis zum 30.04. kündigen.

Die Kündigung bedarf im Übrigen der Schriftform und muss vom AG angenommen werden. D.h., Du solltest Deinem Chef das Schreiben nicht so einfach auf den Schreibtisch legen, sondern es, falls er nicht vor Ort sein sollte, per Einschreiben an die Firmenadresse senden. Damit sicherst Du Dich ab und kannst die gesetzlichen Fristen einhalten.

Wenn der Chef vor Ort ist, kann er die Kündigung auch gegenzeichnen, d.h. man erstellt am besten 2 Exemplare, so dass man das Papier mit der Unterschrift des AG zu seinen eigenen Unterlagen legen kann.

L.G. Kapulli