Steuerrückerstattung - zu wenig?

tach!

Wir haben jetzt unsere Steuerrückerstattung bekommen, leider rund 1.000,- weniger als letztes Jahr #schmoll aber wieso? #kratz Es hat sich eigentlich nichts geändert. Letztes Jahr gab es erst 2.300,- zurück und dann noch 500,- hinterher für die Pendlerpauschale, also gesamt 2.800,-. Dieses mal müsste ja die Pendlerpauschale direkt mit drin sein, oder? Jedenfalls haben wir jetzt "nur" 1700,- wiederbekommen! :-( Und auf dem jetzigen Bescheid wie auch auf dem Nach-Bescheid wegen der P-Pauschale sind meine Kilometer nirgendwo zu sehen, nur die von meinem Mann. (er hat einfache Strecke 60 km, ich 7 km) auf dem Nachbescheid allerdings hätten ja dann für ihn eigentlich auch nur 20 km draufstehen dürfen, oder? Denn die 40 km hatte er ja schon bekommen. Aber da standen dann 230 x 60 km drauf. #kratz Boah, Finanzamt........................:-[

LG Merline

1

Die müßten komplett drauf sein, aber eure beiden.

Bei uns sind aTage x akm x 0,30 Euro jeweils aufgeführt.

Wieso das jetzt anders ist, ist schwer nachzuvollziehen. Du müßtest mal gucken, ob ihr wirklich in beiden bescheiden überall identische Zahlen habt oder ob sich doch was geändert hat.

2

Dann hat er wohl letztes Jahr zuviel bekommen, wenn im Nachbescheid die kompletten Kilometer noch einmal erstattet wurden?!

LG

3

und du meinst, das haben sie jetzt gemerkt und abgezogen? Ich will da auch nicht anrufen und schlafende Hunde wecken - dann lieber die 1.700,- einsacken *g*

4

Nee, es müssen auf der Nachberechnung die Kilometer komplett aufgeführt sein!

5

Hallo,

Ich gabe ja zu, dass nicht immer alles zu verstehen ist, was Steuerrecht und Finanzamt angeht. Aber ein paar einfache Grundsätze sollte man sich als Steuerzahler schon aneignen, bevor man einfach mal auf's Finanzamt schimpft.

Also:Die Steuerberechnung kann immer nur als Ganzes durchgeführt werden. Da geht es dann um Einkommen, Sondersausgaben, Freibeträge etc.
Die Pendlerpauschale führt dazu, dass auf der Kostenseite mehr von eurem Einkommen abzuziehen ist und dadurch das zu versteuernde Einkommen sinkt.
Daher kann bei einer neuerlichen Berechnung mit der nun wiedereingeführten Pendlerpausche immer nur die komplette Fahrtstrecke angesetzt werden.
Ob und wieviel Geld dann zurückkommt, hängt dann von eurem übrigen Einkommen, weiteren Kosten und eurem Steuersatz ab. Deshalb ist das auch nie vergleichbar. Verstanden?

So, und nun habt ihr für 2008 weniger Erstattung bekommen als 2007. Dann mach dir mal die Mühe und vergleiche die einzelnen Posten. Du wirst dann feststellen, dass sich doch einiges geändert hat (Steuersätze, Einkommen, Freibeträge...). Ihr könnt nicht davon ausgehen, dass es immer gleich bleibt.

Solltest du dennoch meinen, dass die Steuerberechnung nicht korrekt ist, dann kannst du natürlich Einspruch erheben. Ich würde dir aber raten, dir vorher genauere Kenntnisse anzueignen oder den Fall einer Fachkraft zu übergeben.

LG, H.H.

6

Hallo,


ich denke Deine Kilometer sind nicht aufgeführt, weil die Strecke zu Deiner Arbeit zu kurz ist und Du damit keine 920,- € übersteigst.
Wenn Du 230 Tage à 7km mal 0,30€ rechnest, kommt da 483€ raus. Jeder Arbeitnehmer bekommt aber eh 920€ als Werbungskostenpauschale angerechnet und nur wenn Deine Werbungskosten höher als dieser Betrag sind, bekommst Du etwas vom Finanzamt zurück.

Übrigens stehen in unserer Nachberechnung auch alle Kilometer drin, da der gesamte Steuerbescheid neu zugesandt wurde. Du kannst also auch ruhig beim Finanzamt anrufen und Dir alles erklären lassen.

Liebe Grüße

Sabine

7

NACHTRAG:

Schau mal in den Steuerbescheid. Wenn bei Dir Arbeitnehmer-Pauschbetrag und -920 steht, dann ist es so, wie ich oben erklärt habe.