Kindergartenplatz wenn Wohnort in anderem Bundesland als Arbeitsplatz

Hallo Mädels,

ich wohne jetzt noch mit meinen Kindern in Berlin (der Vater der beiden übrigens auch) und arbeite auch hier. Noch gehen die beiden in in die Kita.

Ziehe jetzt aber nach Potsdam um und hätte gern bei meinem Arbeitsplatz einen Kitaplatz, da der Papa die beiden dann auch besser betreuen kann, wenn ich arbeite und nicht bis nach Potsdam fahren muss.

Habe ich trotz Wohnorts in Brandenburg einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Berlin, wenn ich hier arbeite?

Vielen Dank für eure Hilfe,

Julia

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Hallo Julia,

also, vielleicht verstehe ich dich ja falsch, aber warum lässt du die Kinder nicht in der Kita in der sie sind?! Diese Kita ist doch dann sicher in der Nähe von deinem Arbeitsplatz und vom Vater?!

Ich denke nicht, dass wenn du in der Kita die neue Adresse angibst, sie dich auffordern, die Kids raus zunehmen. #kratz Und falls doch kannst du es ja so begründen, dass der Vater noch in der Nähe wohnt. Unsere Kinder gehen auch noch in den Kiga, in dem sie waren, als wir noch im Einzugsbereich von diesem gewohnt haben...

LG, Tina

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Nein, Anspruch hast du natürlich keinen mehr wenn du in einem anderen Bundesland arbeitest. dass du dort einen Platz hast.
Es gibt aber irgendwelche Abkommen zwischen Berlin und Brandenburg,m dass du evtl. einen Platz nutzen kannst, wenn die Berliner Kinder versorgt sind.

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..... NEIN du hast keinen anspruch, aber es würde wohl gehen!! deine wohnortgemeinde müsste zustimmen, dass dein kind nach berlin in die kita geht (dazu gibt es ein formular!! gibt dir gern die berline kita mit). aber da dann die wohn-ort-gemeinde auf den staatl.kigaplatzzuschuß verzichten muss, zugunsten von berlin, wollen das die brandenburger gemeinden leider überhaupt nicht. l.g.c.

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Hi,

genauso ist das auch mit Hamburg und den angrenzenden Bundesländern ... man hat, wenn man nicht in Hamburg wohnt, keinen Anspruch dort auf einen Platz, auch nicht, wenn man da arbeitet.

Höchstens wenn die Hamburger Kinder versorgt sind und dann muss die Wohnortgemeinde zustimmen.

LG, Nele