Kann ARGE Vollzeitstelle verlangen (Frau m. Kleinkind)????

Hallo

ich wusste nicht genau was ich in den Betreff reinschreiben soll...

es geht um folgendes...

ich möchte und muss natürlich auch nä. Jahr wieder arbeiten, da meine Maus dann 3 jahre alt ist und in den KiGa geht.... ich habe ja noch meinen alten Arbeitsplatz offen.... jetzt die Frage. Ich hatte vor der SS immer eine 42 Std. Woche und bin mir garnicht sicher ob mein Chef mir eine Teilzeitstelle anbieten wird. Ist er da verpflichtet zu??? Und wenn nein, MUSS ich vom Amt aus dann die 42std. arbeiten??? Dann seh ich mein Kidn ja garnicht mehr, da ich dann von morgens 7 bis abends halb 7 ausm Haus bin (inkl. Fahrtzeit).... Ich meine, ich hab mal gehört, das wenn man ein Kind in dem Alter hat, man nur verpflichtet ist, eine Teilzeitstelle zu machen (was ich natürlich ja auch gerne machen will)....

Und noch eine Frage... Mein Chef wollte mich 1 tag vor Ablauf meiner Probezeit kündigen... nur ging das nicht, da ich da schon schwanger war... da fing das ganze an... Mobbing ohne Ende (nur vom Chef, die Kollegen haben zu mir gehalten). Ich wurde mit Videoüberwachung überwacht, wie oft ich am Tag auf Toilette gehe, wurde angeschrien, das ich nicht auf ihn Rücksicht nehme und einfach schwanger werde... usw... ich könnte ein Buch schreiben. hatte wegen ihm 2 mal Zischenblutung in der SS... und war dann auch die letzten 2 Monate krankgeschrieben, weil ich es nicht mehr ausgehalten hab. (Mein Chef ist generell zu allen Mitarbeitern so... behandelt diese eher wie Tiere... naja egal...). Ich habe das so meinem Vermittler gesagt und hab gesagt, das ich mir lieber einen anderen Teilzeitjob suche. Er meinte nur, das das Mobbing erst bei der ARGE anerkanntw ird, wenn ich übers Arbeitsgericht gehe... Hallo??? Soll ich das ganze jetzt nochmal aufwühlen???

Würde auch ein 400€ job anerkannt werden vom Amt (obwohl ich ja eigentlich einen festen Arbeitsplatz habe)??? wohl eher nicht oder??? (obwohl ich bei meinem alten AG bei einem Teilzeitjob auch nur max. 500€ verdienen würde und ca. 150€ Spritkosten hätte....


Sorry für den laaaaaaaaaaaaangen Text #schwitz

GLG, SVenja

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Also dann mal der Reihe nach:

1. Die ARGE zwingt keine Mutter mit Kleinkind wieder arbeiten zu gehen, aber es gibt auch kein Geld, insofern nicht Anspruch auf ALGII oder ergänzendes besteht.
2. ALGI gibt es nur, wenn man sich für min. 15h zur Verfügung stellt und auch eine Betreuung vorweisen kann.
3. Wieso sollte die ARGE das Mobbing deines Chefes einfach so anerkennen?? Ich möchte nicht wissen wieviele sich ne tolle Story ausdenken damit sie nicht mehr zu ihrem alten AG gehen müssen.
Natürlich muss das erst per Gerichtsbeschluss vorliegen.

LG Mannu

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ich beziehe ja mom. ALG II... und natürlich können sie mich "zwingen" wieder arbeiten zu gehen.... das machi ch natürlich auch... nur ich wollte wissen, wenn emin AG mir keine Teilzeitstelle anbietet, ob ich dann vollzeit arbeiten MUSS.... oder mir halt dann was anderes suchen kann....???

und das mit dem mObbing.... ist mir schon klar, dass sich viele so ne Story ausdenken, ist ja auch ok, das die das nicht einfach so glauben...

aber deshalb wollte ich ja wissen, ob auch ein 400€ job anerkannt wird (wenn man eigentlich einen anderen arbeitsplatz fest hätte)... denn 400€ Jobs findet man ja ziemlich schnell... hingegen einen Teilzeitstelle eher nicht, da diese ja leider so beliebt sind :-(

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Du wirst schon gute Argumente vorlegen müssen, einen regulären Vollzeitjob zugunsten eines Minijobs aufzugeben und damit zwangsläufig weiterhin befürftig zu bleiben.

Mich wundert ehrlich gesagt, dass Du so gar kein Interesse daran hast, nach der Elternzeit so schnell wie möglich wieder selbst für Euch zu sorgen.

Gruß,

W

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Ach ja nochwas:
Teilzeitstelle:

Dein AG ist dazu verpflichtet dir eine Teilzeitstelle anzubieten, es sei denn er kann dies aus betrieblichen Gründen ablehnen (z.B. bei weniger als 16 Mitarbeitern).

Sollte er dies können und du kannst den Vollzeitjob nicht mehr antreten, dann musst DU kündigen.

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wobei Teilzeitstelle nicht gleich Halbtagsstelle ist!

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Hallo,

klar musst Du uebers Gericht gehen, sonst koennte ja jeder daherkommen und sagen "mein Chef mobbt mich", das sollte verstaendlich sein.
Generell ist es dem Amt (m.E. nach) vollkommen egal wieviel Du arbeitest, webb Du Dich ansonsten komplett allein finanziert. Sprich, wenn Du keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmst (Krankenversicherung, ALG1 oder ALG2, etc) kannst Du auch komplett zuhause bleiben, wenn z.B. Dein Mann fuer saemtliche Kosten aufkommt.

LG

Biene

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... es gibt keine gesetzliche regelung darüber wo oder als was du arbeiten gehen musst, ob teilzeit oder voll. bewerbe dich doch einfach bei einer anderen firma und fange dann da auch an. du stellst dann antrag auf ergänzende leistung im bedarfsfall. im übrigen ist ein vollzeitjob nur möglich, wenn du dein kind auch in der zeit betreuen lassen kannst. für mich hört sich das aber auch so an, dass dein chef dich kündigen wird, sobald du da wieder auftauchst. dann hat sich das doch eh erledigt. klar wirst du gegen die kündigung klagen, aber am ende kommt eh höchstens eine abfindung raus. da solltest du sich jetzt schon mal um was neues bemühen! l.g.c.

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ja ich möchte ja auch was neues suchen... nur kann ich mich ja nicht jetzt schon bewerben für das Jahr 2010 ;-)

bei uns gibts zwar kindergärten, die die Betreuung auch ganztags übernehmen... nur da bin ich ganz ehrlich, ich möchte nicht nur mein Kind am WE sehen.... weiß nicht ob das egoistisch klingt... aber ein paar stündchen nachmittags mag ich schon was von meinem Kind haben.... und sie auch was von mir ;-)

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Ich denke nicht, dass Du über das Alter von 3 Jahren hinaus mit "ich möchte ja schließlich auch was von meinem Kind haben" Erfolg haben wirst bzw. ich hoffe es auch nicht.

Sorry, aber Dir werden 3 Jahre Zuhause durch die Solidargemeinschaft finanziert, reicht das nicht?

Gruß,

W

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Hallo,

Kinderbetreuung geht erst mal vor, wenn du für dein Kind keine entsprechend lange Betreuung hast kannst du auch nicht so lange arbeiten. Du kannst aus dem Grund sogar kündigen ohne gesperrt zu werden. Wenn du Anspruch auf ALG I hast bekommst du das anteilig in der Höhe, wie du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

LG blueheorse

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Hallo,

du "MUSST" nur dann Vollzeit arbeiten, wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist. Bei nem 42h/Woche-Job sehe ich dies nicht unbedingt als gegeben an.

Mit nem 400 Euro-Job wird sich die ARGE auf Dauer allerdings auf keinen Fall zufrieden geben.

Such dir einen vernünftigen Teilzeitjob bzw. Vollzeitjob in der Nähe. Fang mit der Suche an, bevor dein Kind 3 Jahre alt ist und nimm einfach Elternzeit bis zum 3. Geburtstag. Du kündigst den alten Job, sobald du einen neuen hast.

Das Leben kann so einfach sein ;-)

LG Marion

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