steuererklärung was ist wenn man keine macht

was ist wenn man keine steuererklärung macht ????
ICH HABE STEUERKLASSE 3
mein mann 5
seit 4 Jahren ist das so wir haben auch die letzten Jahre keine Steuererklärung gemacht
was kann Passieren ???

1

Die Festsetzungsverjährung beträgt in dem Fall 5 Jahre. Das heißt, falls das Finanzamt es bemerkt, müsst ihr rückwirkend eine Steuererklärung für die letzten 5 Jahre machen.

2

Hmm,
im Zweifelsfall schickt euch Vater Staat mal eine Dankeskarte für geschenktes Geld :-)

Spass beiseite, was soll denn passieren? Man ist doch nciht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, wenn man außer dem auf der Steuerkarte angegebenen Einkommen kein weiteres hat. Wenn ja, begeht ihr Steuerbetrug. Wenn ihr "nur" eure Lohnsteuereinkommen habt, wird euch die Steuer abgezogen und ihr holt euch davon nichts zurück, that´s it!

LG Mimi

3

Bei Lohnsteuerklassenkombination III / V ist man aber verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Dadurch zahlt einer ja wesentlich weniger Steuern, der andere dafür mehr. Ausgleichend ist das aber seltend, weil meistens der Gutverdiener wenig Steuer bezahlt, und der, der wenig oder gar kein Einkommen hat, die hohe Steuer. Durch das geringe Einkommen ist der Betrag allerdings nur sehr gering.

Deshalb muss ja die Steuererklärung gemacht werden.
Der Staat lässt sich ganz sicher nix durch die Lappen gehen.

Wenn sie nicht erwischt wird, okay. Wenn doch, dann kanns teuer werden.

5

Danke - wieder was gelernt. Ich dachte immer, man muss nur eine machen, wenn man außer den Einkünften auf der Steuerkarte sonst noch Einkünfte hat!

LG

weitere Kommentare laden
4

Hallo,

also ich würde das Riskio einer Steuerhinterziehung nicht mitmachen, aber das ist ja eure Sache.

Nur was ich nicht verstehe, warum man sie nicht macht? Ich kenne eigentlich niemand, der was zurückzahlen muss. Jeder bekommt etwas und wenn es nur ein Kleinbetrag ist. Ich würde dem Staat nix schenken wollen, zumal man ja heutzutage eigentlich auf jeden Cent angewiesen ist.

Naja das ist ja euer Ding, aber wie gesagt das Risiko, dass das Finanzamt mal draufkommt das ihr se nicht macht, würde ich echt nicht eingehen, denn dann blüht euch wahrscheinlich sogar eine Strafe.

LG

6

Hi,

ich hbe auch Stkl. 3 und mein Mann 5.
Du musst eine machen, sonst wirst Du glaube ich irgendwann geschätzt (nicht zu Deinen Gunsten :-))

Ich glaube es ist so, dass man, wenn der der 5 hat einen 400 Euro Job macht, dass man dann etwas nachzahlen muss (weil das ja zu dem Haupteinkommen addiert wird am Schluss). Meine Schwägerin muss zumindest immer ein paar Euro nachzahlen und die verdient steuerfrei.

Wenn Dein Mann arbeiten geht und in die 5 einbezahlt, dürftet ihr eher etwas rausbekommen...

Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

Liebe Grüße
Nele
reich mit der 3
... nee, ganz so doll auch nicht :-)

8

Die Jahressteuerlast ist immer die gleiche.. egal ob III / V oder IV / IV.

Am Ende des Jahres wird geguckt, wieviel Steuern übers Jahr gezahlt worden sind, und dementsprechend ausgerechnet, ob was nachzuzahlen ist oder ob man was zurückerstattet bekommt.

Mal angenommen, der Mann hat Lohnsteuerklasse III und Hauptverdiener. Die Frau in Elternzeit, jedoch ohne Elterngeldbezug (länger als 1 Jahr). Dann zahlt der Mann übers Jahr gesehen viel zu wenig Steuern und es wird auf jeden Fall eine Nachzahlung geben.

9

Häh??

Aber warum gibt es dann überhaupt verschiedene Steuerklassen ??
Wenn man Ende des Jahres seine Vorteile aus der III zurückzahlen muss???
#kratz #kratz

Erkläre es mir bitte!

Mein Bruder muss immer ein paar Euro nachzahlen, aber ich dachte, das liegt dran, dass seine Frau einen Minijob hat, auf den sie erstmal keine Steuern zahlt ...


LG, Nele

weitere Kommentare laden
12

Eine saftige Steuernachzahlung kann kommen. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber u.U. auch mit Zinsen und Zinseszins.
Der Staat hat euch nicht vergessen, keine Angst. Wenn man z.B. die Steuererklärung mit einem Steuerberater macht, sind die Fristen zur Abgabe länger. Das Schreiben vom Finanzamt kommt garantiert. Suche schnell einen Steuerberater und lass dich beraten.

15

Was konkret passieren kann?!

Kannst du in § 152 AO nachlesen...

"Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden"

Verspätungszuschlag beträgt maximal 10% der festgesetzten Steuer/Messbetrages, maximal 25.000 Euro.

Wie hoch und ob ein Verspätungszuschlag fällig wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes.

Also wenn sie dahinter kommen, freundlich bleiben und Einsicht zeigen. Mit denen ist nicht gut Kirschen essen, wenn sie sich gegen einen stellen.

16

Hallo
so ganz richtig sind die Antworten nicht,wobei ich bei Eurer Konstellation davon ausgehe das Ihr beide Lohn bezieht. Eine Pflichtveranlagung bei Ehepaaren besteht nur wenn beide Ehepartner Lohn bezogen haben und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist.
Ist also der der Steuerklasse VI hat Hausfrau/mann besteht auch keine Pflichtveranlagung.
LG Helga

18

Kein Problem !!!!! Für 25€ / Jahr mache ich sie dir!!!!

Glaube, günstigeres wirste nix finden.

Dirk