GbR und Elterngeld ?!

Wie ist das mit dem Elterngeld, wenn zwei Eheleute eine GbR gemeinsam führen?

Bei uns ist das nämlich so und evtl. wollen wir langsam Nummer 2 planen #huepf

Was ist dann "sein" Einkommen und was "meins" ?

Wie läuft das, wenn das Kind da ist? Die Firma muss ja dennoch weitergeführt werden... wird dann das komplette Einkommen auch wieder angerechnet werden, weil wir die GbR ja gemeinsam haben?

Bitte nur Infos, keine Vermutungen, #danke

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Euer Steuerberater ist da der kompetentere Ansprechpartner.

Das Einkommen der GbR ist hälftig Deines... somit auch während einer eventuellen nächsten Elternzeit.

Der Sockelbetrag ist Euch sicher, jeder Euro drüber wird am Ende des Elterngeldbezuges geprüft, ob und in welcher Höhe Einkommen floss, welches Dir zuzurechnen ist. Ähnlich wie bei ALG2 gilt beim EG auch der Zahlungseingang.

Gruß

Mone

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Hallo,

#danke erstmal für die Antwort.

Das bedeutet, das dann also die Hälfte eines jeden monatlichen Gewinns (nicht Umsatzes) beim Elterngeld angerechnet wird?

Wenn das geschäft also jetzt zb pro Monat 4000 € abwerfen würde, wären davon 2000 € meins, richtig?

Wenn mein mann dann ohne mich weitermacht und nur noch 3000 € verdient (weil er dann natürlich mehr arbeitet), und ich eben nicht arbeite, dann fehlen uns ja 1000 €.

Rechnet die Elterngeldstelle, dass mir davon 500 € oder eben doch 1000 ?

und von was werden dann die 67 % errechnet?

(zum Steuerberater geh ich auch noch, will nur schonmal ein paar erste Infos...)

#blume

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Also, insofern mein Kenntnisstand richtig ist:

dann fehlen Dir 500 euro monatlich bei Deinem Beispiel quasi...

doch wie genau das nun gehandhabt wird, kann Dir kompetent die Elterngeldstelle beantworten... da leider dieses Thema zu komplex ist..

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