Hartz 4 + Unterhaltspflicht der Eltern bei erwachsener AE?

Hallo zusammen,

eine alleinerziehende Freundin von mir (36 Jahre alt) muss nun leider Hartz 4 beantragen. Zu dem Antrag gehört eine Anlage U1, die ausgefüllt werden soll mit den Daten ihrer Eltern (voller Name und Anschrift der Eltern, wann geboren? Welche Arbeitsstelle?) und ihre Sachbearbeiterin besteht darauf, dass dieses vollständig ausgefüllt wird, weil evtl. Ansprüche gegen die Eltern geltend gemacht werden sollen. #gruebel Ist das wirklich so? Müssten ihre Eltern ihr Unterhalt zahlen (den die ARGE ausrechnet und vom Hartz 4 abzieht?)?

LG

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Kokolores.
Es sei denn, sie lebt in einem Haushalt mit den Eltern, dann könnte es schon relevant sein im Rahmen der sog. Unterhaltsvermutung unter Verwandten und Verschwägerten.

Ich bin der Ansicht, dass diese Angaben noch nicht mal zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I gehören, da die Daten ihrer Eltern nicht leistungsrelevant sind, wie es so schön heißt.

Diese Anlage liegt automatisch bei und muss nicht von jedem ausgefüllt werden.

Gruß
Ch.

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Hallo,

danke für Deine schnelle Antwort. Mir kommt das alles auch ein wenig spanisch vor. Sie hatte extra nachgefragt, alle anderen Unterlagen vorgelegt und wurde explizit aufgefordert, diese Anlage U1 ausgefüllt nachzureichen.

Ich muss ganz blöd Fragen: Ist das vielleicht von Kommune zu Kommune unterschiedlich?

Weisst Du zufälligerweise Gesetzestexte/Paragraphen o.ä., die sie entsprechend in der U1 aufführen kann?


LG

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P.S.: Sie bewohnt mit ihren Kindern alleine eine Wohnung.

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Die Anlage ist nicht mit den Daten der Eltern Deiner Freundin auszufüllen - benötigt werden die Daten des Vaters bzw. der Väter der Kinder, denn die sind zum Unterhalt verpflichtet

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Ich hab' jetzt nochmal in diese Anlage hinein geschaut - da steht doch auch eindeutig "Personen unter 25 Jahren #aha mit Vater und/oder Mutter außerhalb der Bedarfsgemeinschaft".

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-UH-Unterhaltsansprueche-geg-Dritten.pdf

Allerdings ist das das Formular der Arbeitsagentur. Hat sie bei einer Optionskommune beantragt?

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Hallo,

danke nochmals für Deine Antwort & Dein Engagement. Ich weiss jetzt zwar nicht genau, was eine "Optionskommune" ist, aber sie hat von "ihrer" ländlichen Gemeindeverwaltung extra andere Formulare bekommen, die sie ausfüllen musste. Demnach handelt es sich um eine Optionskommune?

Mit den Formularen der Seite der Arbeitsagentur hat sie zwar den Antrag gestellt, sie sollte aber die Formulare der Kommune ausfüllen - die anderen wären nicht richtig. #augen. Auf der entsprechenden Anlage "U1" steht nichts vom Alter sondern nur von der Angabe von Angehörigen ausserhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Ermittlung von evtl. Unterhalts- oder Rentenansprüchen.


LG