Unterhalt auch zahlen, wenn KM mit dem Kind im Ausland lebt?

Hallo,

mein Mann hat eine 8-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung. Er zahlt auch monatlich seinen Unterhalt, jedoch ist die KM mit dem Kind einfach ins Ausland gegangen, ohne meinen Mann zu fragen (haben geteiltes Sorgerecht) und ohne sich aufm dem Jugendamt abzumelden usw.
Muss er dann trotzdem noch Unterhalt zahlen, auch wenn er das Kind nicht mehr sehen kann und auch so keinen Kontakt mehr mit ihr haben kann? Oder was kann er sonst tun?
Das J-Amt meinte nur, die könnten nix machen weil die sich in Dt noch nicht abgemeldet haben.
Bitte um Antworten!!!

LG

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Normal muss er zahlen, das hat nichts damit zu tun ob er sie sehen kann oder nicht!
Aber um herauszufinden wo sie ist, sollte man es vielleicht mal "vergessen" und darauf warten, dass sie sich meldet! Ist jetzt aber nur meine Idee! Das Geld würde ich einfach unberührt auf dem Konto lassen!

LG

Susanne

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Sorry aber das Kind verbraucht doch auch in einen anderen Land Geld. D.h. oder essen Kinder woanders nichts? Ist nicht böse gemeint aber der Unterhalt ist ja fürs Kind. Allerdings finde ich, bei geteilten Sorgerecht das auch unter Aller Sau das die Mutter abhaut ohne Abmeldung und Rücksprache mit dem Vater.Da würde ich das Geld vielleicht auch erstmal einstellen und nebenbei auf ein anderes Konto packen wenn er nachzahlen muss damit euch das Geld nicht fehlt oder sowas dann.
Welche Verhältnis hatte der Mann zu dem Kind? Sah er es regelmässig?
Ela

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Weiß der VAter denn, wo die Tochter ist? Normalerweise muß er jederzeit darüber informiert sein. Ist er es nicht, würde ich an seiner Stelle nicht mehr überweisen - das Konto könnte ja unerreichbar sein. Was mit dem Kind ist - er hat ja kein Lebenszeichen und ohne das - ja für wen bezahlt er denn dann Unterhalt? Allerdings unbedingt mit dem JA vorher absprechen und auch das ganze dokumentieren. Wann der letzte Kontakt war,... Das Geld sollte trotzdem gespart werden - auf einem seperaten Konto. Falls die Tochter plötzlich wieder auftaucht, bekommt sie natürlich (oder die Mutter) das Geld.

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Kurz und Knapp:
Ja er muss zahlen, Umgangsrecht hat nix mit Unterhalt zu tun und der Unterhalt ist nicht für die Mutter sondern er zahlt für sein Kind-das macht er doch sicher gerne um sicher zu gehen das es SEINEM Kind an nichts fehlt.

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ich finde es immer witzig, wie schnell es wieder SEIN kind ist, wenn es um das bezahlen geht. die mutter nimmt sich das recht raus das kind ins ausland "zuverschleppen", der vater weiß weder in welche schule das kind geht, was es für nachbarn hat, welche freunde etc. aber zahl soll er bitte, ist ja sein kind.
verdrehte welt.
meinem partner geht es gerade ähnlich. beide haben das sorgerecht. der sohn lebte beim vater (angemeldet, 1 wohnsitz) und unter woche im internat. das eigentlich vereinbarte geteilte wochenende, fand in 2 jahren genau einmal statt. warum? die mutter teilte dem vater mit, dass sie beruflich viel zu eingespannt ist und nicht kann. unterhalt weigert sie sich zu bezahlen (schon immer), mit der begründung das sie die mutter ist. *hirnpatsch*
jetzt ist sohnemann ein teenager und will die schule schmeisse. da reagiert die mutter, meldet den sohn heimlich (ohne zustimmung und wissen vom vater) bei sich an damit er bei ihr auf die hauptschule kann (hätte noch 2 jahre zum realabschluß). der vater bekommt einen anruf vom internat das der sohn nicht ankam.
was macht das jugendamt? nichts.
was macht der staat? nichts.
was sagt die anwältin im vertrauen? - "ist leider so, wäre es andersrum gelaufen hätten sie jetzt richtig ärger. aber weil es die mutter ist,--"