Chef überwacht Mitarbeiter am PC

Hallo, ich bin total sauer auf meinen Chef.
Er benutzt ein Programm, das eigentlich nur privat benutzt werden darf, fürs Geschäft, um von seinem Laptop aus, auf meinen PC im Geschäft zuzugreifen.

Nun hat er mich heute den ganzen Vormittag überwacht (ich weiß nicht, wie lange er das schon macht) - schließlich hat er ja sonst nix zu tun :-(
.
Ich war kurz privat im Internet und das hat er mir dann vorgehalten.
OK, das ist nicht richtig von mir. Aber ich habe kein Internetverbot. Leider habe ich momentan sehr wenig zu tun, und so habe ich kurz etwas nachgeschaut.

Ich sagte dann zu ihm, dass ich doch auch jeden Tag früher komme und länger bleibe und das nicht bezahlt bekomme. Aber ihn interessiert das nicht. Es ist für ihn sehr schlimm, dass ich privat im Internet war.
Ich mache täglich mindestens 30 Minuten Überstunden und das umsonst und er ruft mir ständig nach Feierabend. Das bekomme ich natürlich auch nicht bezahlt. Aber ich muss für ihn 24 Stunden erreichbar sein.

Momentan ist die Situation so, dass er mich ständig mobbt, mich fertig macht, mir alle Fehler, die er verursacht unterschiebt. Kommt es doch raus, dass nicht ich, sondern er den Fehler gemacht hat, dann juckt ihn das nicht. Er ist ein Egoist, in sich selbst verliebt. Fühlt sich immer im Recht, auch wenn er Rechnungen nicht bezahlt, die uns die Lieferanten zu recht gestellt haben.

Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich bin auf jeden Fall fix und fertig.

1

hallo,

solche remote-programme (teamviewer?!) können von der "gegenseite" einfach geschlossen werden :-)

2

Hallo,
ja, es ist dir teamviewer.
Jedoch hat er mir verboten, diesen zu schließen, weil er ja öfters von zuhause aus in meinen Geschäfts- PC gehen muss, um Dateien zu vervollständigen.

3

manchmal brechen solche verbindungen einfach an #schein

eine systematische überwachung ist jedoch rechtswidrig.

weitere Kommentare laden
6

Hallo diana1608,

während der Arbeitszeit mit dem Firmen PC arbeite ausschließlich für das Firmen Interesse. Alles andere lass sein. Liefere deinem Chef keine Gründe zu seinem Misstrauischen Verhalten dir gegenüber.

Sollte dein Chef dich zur Arbeit ermahnen ( Zyniker, wenn du nichts zum bearbeiten hast ) so fordere ihn auf, dir Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. So wie der AG das Recht hat dich zur Arbeit anzumahnen so hast du das Recht vom AG zu verlangen, dass er dir Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Er kann dir ja ein paar alte „tote“ Akten zum Bearbeiten geben, vielleicht ist ja da unverhofft noch der eine oder andere Euro zu holen. *g*.

Sorge dafür, dass Arbeitszeiten ( Wochentage, tägliche Arbeitsstunden von bis, Wöchentliche Arbeitsstunden ), Tarifvertrag, Gehalt, Gehaltszahlung, Urlaub, Kündigung, also alle wichtigen Arbeitsrechtliche Punkte in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Ergänzend zu diesem Arbeitsvertrag wäre die Vergütung bei Überstunden. Ist bei mtl. Gehaltszahlung die Leistung von Überstunden enthalten so begrenze diese. Bei 8 Std. täglich und 40 Std. wöchentlich wären täglich 30 min. also 2,5 Std. wöchentlich als Überstunden durchaus noch normal, sind es gerade mal gute 5% der Gesamtarbeitszeit. Also völlig normal.

Ist dies der Fall so teile deinem Chef mit, dass du künftig nach dem Arbeitsvertrag für ihn tätig bist. Teile deinem Chef mit, dass er seine Anrufe nach Arbeitsschluss bei dir zu Hause beschränken und dein Recht auf Privatsphäre respektieren möchte.
Führe ein Arbeitstagebuch. Trage dort alle Vorkommnisse täglich ein. Wer wem zu welcher Zeit an welchem Ort was gesagt hat. Tag, Uhrzeit, Beteiligte,Zeuge,Telefonate. Wichtig ist die tägliche genaue Führung dieses Arbeitstagebuches. Lasse davon niemand wissen. Auch nicht deiner allerbesten Arbeitskollegin. Niemand darf davon erfahren !!
Warum ?
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Hochsensibles und sehr schwieriges Thema. Es gibt zwar viele Bücher die das Mobbing beschreiben aber Arbeitsgerichte können mit diesem Thema kaum bis gar nicht umgehen. Zumal Mobbing sehr schwierig bis gar nicht zu beweisen ist. Arbeitnehmer ziehen in diesem Klagepunkt bei Kündigungsschutzklagen oder anderen Arbeitsgerichtsprozessen gegen Arbeitgeber in aller Regel den Kürzeren. Genau an dieser Stelle kann ein gut geführtes Arbeitstagebuch ein äußerst wichtiger „Zeuge“ werden und kann zu Beweiszwecken heran gezogen werden.

Gruß
Nobility

7

Hallo Diana,
zum Thema Mobbing kann ich nichts sagen. Das was meine Vorschreiberin sagt klingt schon mal gut.

aber:
Warum macht du überstunden, wenn du nichts oder sehr wenig zu tun hast?

und:
während der Arbeitszeit hat man ohne ausdrückliche Erlaubnis nichts privates zu tun! (meine Meinung)

Sanne