meine Kids fliegen aus der Krankenkasse wegen trennung????

Hallöchen
Ich bin ziemlich verzweifelt habe grade mit der Krankenkasse gesprochen und nun heißt es meine Kinder können nicht familienversichert werden.
Ich ja weil wir ja noch nicht geschieden sind.
Der KV (nicht mein Ehemann!) kann die Kinder auch nicht familienversichern weil die Kinder nicht bei ihm leben und er über seine Frau familienversichert ist.
Was tun sprach Zeus??? Ich habe zur Zeit nur einen Minijob, dementsprechend kann mein AG mich nicht versichern.
Aber die 140 Euro Pflichtversicherung kann ich mir auch nicht leisten.
Ist doch zum Ko**en.
Gibt es irgendwie irgendwo eine günstigere Versicherung wo wiir uns versichern könnten?
Sonst ne kreative Idee wie ich es hinbekommen könnte ? Anspruch auf ALG2 hab ich nicht, bekomme aber UVG für 2 Kinder Kindergeld für 3 Wohngeld und die Ausbildungsvergütung meines Partners...
LG
Nikki
PS:
Nein ich werde nicht kündigen um wieder ALG2 Anspruch zu haben...

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Hallo,
so ein Quatsch! Du bist die Mutter und deshalb muss deine gesetzliche Krankenkasse deine Kinder mitversichern.........
l.g

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Hi Nicci,
wie bist du denn zur Zeit krankenversichert und wovon lebst du, wenn du nur einen Minijob hast und der KV kein eigenes Einkommen?
Ich bin nicht neugierig, ich krieg nur die Enden nicht zusammen, das kann doch so nicht hinhauen#kratz
LG
Mariella

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Hallo Mariella, guck mal ganz unten habs grade aufgedröselt...
LG
Nikki

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Wenn du durch die freiwillige Krankenversicherung wieder in den ALG 2 Bezug hinein fallen würdest, dann kannst du bei der Arge einen Antrag auf Kostenübernahme der Krankenversicherung stellen.

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Ah und wie würde sowas funktionieren?
Wir haben uns so gefreut das wir endlich aus der Hartz Sch*** raus sind und nu son Schlag in den Nacken.
Bisher war es so das ich Hauptversicherungsnehmer war (Hartz 4 bezog) , nun bekomme ich aber kein Hartz mehr und dewegen wollten mein Ex und ich es so machen das wir über ihn familienversichert sind. Das geht bei mir auch aber irgendwie bei meinen Kids nicht da sie nicht von ihm sind.
Beim KV gehts auch nicht weil der selber "nur" Familienversichert ist weil seine Frau arbeitet und er aufgrund seiner Behinderung nicht arbeitet und somit den Hausmann macht.
Aus Hartz sind wir knapp raus mit Wohngeld UVG für 2 Kinder und Kindergeld. Außerdem kommt noch die Ausbildungsvergütung von 510 Euro meines LG+ Spesen je nach Monat ca 360 Euro
LG
Nikki

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So wie du es schilderst scheint ihr ja knapp aus dem ALG 2 Bezug heraus zu sein.
Wenn du jetzt die 140 Euro aus eigener Tasche zahlst, dann wirst du wohl wieder in ALG 2 hinein fallen, oder?
Und in dem Fall kann man bei der Arge eben die Übernahme der Kosten der Krankenversicherung beantragen.

Frag am besten bei der Arge nach.

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dein AG kann dich auch auf Steuerkarte einstellen.
(wenn er nett ist)

Da ist es egal, ob Du "nur" 100 Eur im Monat verdienst, oder mehr.


LG
Manti

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Macht er leider nicht hab ich versucht...
LG
Nikki

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"Der KV (nicht mein Ehemann!) kann die Kinder auch nicht familienversichern weil die Kinder nicht bei ihm leben und er über seine Frau familienversichert ist."

Da würde ich noch mal nachhaken. Ich hatte diesen Fall vor ein paar Jahren selber und erst hat es geheißen, mein Sohn könnte nicht über die Ehefrau seines Vaters versichert werden, weil er nicht bei ihm lebt. Habe ihn dann zunächst über mich mitversichert (privat) und auf einmal war das dann doch möglich...

Und ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, dass du über 400 Euro arbeitest (muss ja nur ein Cent mehr sein), sodass du sozialversicherungspflichtig tätig und somit auch krankenversichert bist.

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... hier nikki, haste mal ordentliche antwort!

in den gesetzlichen kk kann ein mitglied neben dem ehepartner auch die STIEFKINDER familienversichern lassen. d.h. bis zu deiner scheidung hättest du und deine kinder anspruch über famileinversicherung deines jetz-noch-ehemannes.
nach der scheidnung wirst du wahrscheinlich ergänzendes hartz 4 bekommen, darüber sind die kids und du dann versichert. heiratest du deinen jetzigen lebenspartner, seid ihr alle wieder über seine mitgliedschaft familienversichert,(als ehefrau und stiefkinder).l.g.c.

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Stiefkinder aber wohl nur, wenn sie im selben Haushalt wie der Versicherungsnehmer wohnen.