Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen-darf der AG Nein sagen?

Frage steht eigentlich schon oben:

Mein Chef lässt noch nicht durchblicken, dass er meinen Resturlaub (immerhin noch 21 Tage), den ich gerne noch vor dem Mutterschuutz nehmen würde, auch wirklich genehmigen wird.

Muss er den Antrag überhaupt genehmigen oder kann er mir auch sagen, dass ich den Urlaub erst nach MuSchu (und damit evtl. vor oder nach Elternzeit) nehmen darf??:-[

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na, ja!! urlaub muss doch immer genehmigt werden. Ich haben meinen nun jetzt vor mutterschutz bekommne, da ich langsam etwas langsam wurde. habe dann gesagt, dass es mir immer schwerer fällt und ich gerne den urlaub vor dem mutterschutz hätte. verpacke es richtig. ;-)

lg

pauli+ mélodie ( 35 ssw )

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????

Wann fängt dein Mutterschutz an??

Wie willst du denn zwischen Schutzzeit und Elternzeit noch Urlaub nehmen?

Was ist mit ausbezahlen?

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Nur mal zur Info: man darf sich keinen Urlaub ausbezahlen lassen, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird beendet.

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Hallo

Wo steht das denn? Ich in mit 29 Tagen Resturlaub in mutterschutz gegeangen. Hab mir den auch auszahlen lassen

Bianca

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er kann dir schon sagen, dass du bitte nicht den gesamten Urlaub vor den MuSchu schiebst. Ich würde es an deiner Stelle aufteilen.
Gehst du denn nach dem MuSchu wieder arbeiten oder in Elternzeit? Wenn du dieses Jahr nicht wiederkommst, dann muss er dir deinen ganzen Urlaub gewähren!

LG Nicky (25. SSW)

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Das ist nicht richtig. Der Uralub verfällt nicht und kann nach der Elternzeit genommen werden. Wenn betriebliche Hindernisse entgegenstehen, muß der AG den Urlaub nicht gewähren!

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Er muss dem nicht zustimmen, aber er kann nicht von dir verlangen, dass du den zwischen Mutterschutz und Elternzeit packst, denn da kannst du ja Elternzeit ohne siene Zustimmung anmelden und wenn du das tust, kannst/musst du keinen Urlaub nehmen.

Dementsprechend bliebe der Urlaub dann bis nach der Elternzeit (es sei denn, du arbeitest Teilzeit) oder müßte bei einem evtl. Vertragsende ausgezahlt werden!

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Klar kann Urlaub ausbezahlt werden. Ich bekam eine einmalige schöne Nettozahlung (diese kann 1 x pro Jahr ausbezahlt werden).
Ich konnte meinen Resturlaub (inkl. ende Muschu) auch nicht mehr nehmen. Musste meine Nachfolgerin einarbeiten. Mein AG wollte die Tage nicht rückstellen. Verständlich, wir sind kein kleineres Unternehmen und der AG weiß ja auch nie, wann der AN wiederkommt. So ist ein klarer Schnitt und wenn ich wieder Teilzeit anfange beginnt man wieder mit 0.

LG

sailing08
ET-27