Kind privat oder gesetzlich krankenversichern?

Hallo.

Ich hätte da mal eine Frage zur Krankenversicherung.

Wir bekommen im Juni unser 1. Kind.

Ich bin als Beamtin privat krankenversichert sowie beihilfeberechtigt.
Mein Mann ist als Arbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jetzt ist meine Frage: Haben wir eine Wahl, wie wir unser Kind krankenversichern wollen?

Ich habe gelesen, dass es verdienstabhängig sei, d. h. das Elternteil, das mehr verdient, das Kind automatisch "mitversichert".

Ich bin zwar derzeit der Besserverdiener, werde aber für ein 3/4 Jahr zu Hause bleiben, und Elterngeld beziehen.

Zählt das Elterngeld dann als Einkommen? Weil dann würde ich natürlich weniger als mein Mann verdienen.

Außerdem: Würdert Ihr in meiner Situation dazu raten, das Kind privat zu versichern?

Freue mich über Eure Antworten!

Grüße,
Marla

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Hallo Marla,

in Deiner Situation würde ich das Kind auf alle Fälle privat versichern. Du musst ja nur 20 % privat tragen, 80 % bekommst Du ja über die Beihilfe.

Setz Dich mal mit der Debeka in Verbindung, die haben - meiner Ansicht nach - die besten Konditionen für Beamte.

Viele Grüsse,
Sabine

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Ich weis nicht ob ihr ein Wahlrecht habt aber falls ihr wählen könnt würde ich in jedem Fall die gesetzliche Versicherung nehmen. Die privaten Versicherungen sind zwar im Falle von an sich gesunden Kindern oft besser, aber sobald man ein behindertes Kind hat (ich will dir keine Angst machen aber sowas kann immer passieren) das evtl. teure Hilfsmittel benötigt gibt es oft Probleme mit der Privaten Versicherung. Ich kenne Eltern behinderter Kinder die enorme Summen für die Hilfsmittel selbst aufbringen müssen, in der gesetzlichen Krankenkasse wären diese bezahlt worden. Wenn privat, dann bitte auch den Fall der Fälle mit einkalkulieren.

Ich für meinen Teil würde niemals freiwillig für meine Kinder (und auch für uns) in eine private Versicherung wechseln wenn nicht diese Bedingungen vorher geklärt sind.

lg Julia

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Bei uns war es genauso, wie bei euch. Haben unseren Sohn gesetzlich versichert, da dies ganz umsonst ist über die gesetzliche Versicherung meines Ex- Mannes. Haben uns also das Geld gespart. Bin bis heute zufrieden mit der gesetzlichen KV, habe bisher keinen Ärger gehabt und für meinen Sohn haben sie auch immer alles übernommen. Privat versichern kann man ja später immer noch, sollte man nicht zufrieden sein.

LG
Eisflocke

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Hi,

bei uns wars ganz ähnlich, ich Beamtin = PV, mein Mann Arbeiter= GV.
Wir haben unseren Sohnemann kostenlos über die gesetzliche KV von meinem Mann versichert. Kinder sind da ausreichend versorgt, für weiteres haben wir über die Debeka (meine KV) eine Zusatzversicherung (für den Fall, dass er ins Krankenhaus muss, nur ein paar Euro mtl.) und ich zahle einen Euro im Monat Anwartschaft, damit er später mal wenn er will günstig ohne Gesundheitsprüfung in die PV kann.

Es ist zwar einkommensabhängig und ich verdiene mehr als mein Mann, aber mit A10 bei mir kein Problem, soweit ich weiß muss man über diesem Beitragsbemessungssatz liegen, irgendwo jenseits der 3000 Euro. Die Grenze, ab der sich eigentlich gesetzlich Versicherte auch privat versichern könnten.

Gruß
sl1977

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... hier zahlen: beitragsbemessungsgrenze gesetzlich 3.675,00 versicherungspflichtgrenze privat 4.050,00 € für 2009. die ges. kasse wird nur großzügig, wenn dein gesetzlich versicherter mann deutlich über der beitragstragsbemessungsgrenze liegt. aber das wirst du ja wissen.
übrigens die pv steht ab 01.01.2009 JEDEM offen, es gibt ein sogeanntes basispaket, ähnlich wie die gesetzl. zum selben beitrag.
und wahlleistungen im krankenhaus kann sich jeder kaufen!die bleiben dann eben privat bezahlt , ohne erstattungsanspruch. l.g.c.

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Hallo

Würde ihn auch privat versichern Faian ist es auch und wir hatten bis jetzt nur Vorteile.
Kosten, die viele gesetzlice nicht übernommen hben, hat diese übernommen. Er ist auch 20% privat und 80 Beihilfe.
Auch bekommen wir schneller einen Termin und mussten beim Kia noch nie warten

Bianca

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Huhu!

Unsere 3 kids sind privat - auch beihilfeberechtigt - bei der DEBEKA über meinen mann(Beamter)..

mal ehrlich: das kostet kaum was und die leistungen sind top!

weder Osteopath, noch homöopath oder sonstwas war je ein problem!

Und ich sehe, wie lange gesetzlich Versicherte auf manche termine arten müssen - ich uss nie lange warten.

lg

melanie

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...... nein, ihr habt tatsächlich KEIN wahlrecht!!!das kind muss bei dem mitversichert werden, der in den letzten 12 monaten vor geburt MEHR verdient hat. das wird von den gesetzlichen kassen per steuerbescheid! geprüft. d.h. du bekommst dein kind nicht in der gesetzlichen unter, obwohl es hier natürlich kostenlos wäre. du wirst dein kind bei dir mit-versichern müssen, das kostet eben zusätzlichen beitrag. mein mann ist privat (kind hätte ca. 190,00 €/monat bei ihm gekostet) aber ich verdiene ein klein wenig mehr und habe es daher über meine gesetzliche kostenfrei mitversichert:-) . l.g.c.

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Hallo,

das ist so nicht richtig. Andere in diesem Thread haben das ganz richtig erklärt. Entscheidend ist die Beitragsbemessungsgrenze. Erst, wenn diese überschritten ist durch den Privatversicherten, müssen die Kinder bei der PKV versichert sein. Wird einmal jährlich durch die gesetzliche KK abgefragt und der Steuerbescheid oder die Lohnbescheinigung ist dann einzureichen.

danaz

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...nöö ist nicht so,
die beitragsbemessungsgrenze gilt nur für gkv!und ist nicht erheblich für die zuordnung des kindes in "mischehen", es ist die versicherungspflichtgrenze der privaten entscheidend, die ist übrigens etwas höher. ausserdem es ist eine UND bestimmung (daher reicht die versicherungspflichtgrenze! private allein nämlich auch noch nicht, können ja beide drüber liegen:-).)
ABER in der elternzeit ist es ein bisschen anders.

hier haste ausführungen:

Ein Elternteil privat, einer in der GKV. Ist die Mutter in der GKV, ist das Kind bei ihr nur kostenlos mitversichert, wenn das Einkommen des PKV-Vaters nicht höher als das der Mutter ist UND zudem monatlich nicht über 4050,00 Euro (2009 Versicherungspflichtgrenze private)liegt. Ist die Mutter privat versichert und der Vater gesetzlich, gilt das Ganze andersherum.

Elternzeit in Mischehen wird teuer: Das Kind bleibt nur familienversichert, wenn alle oben genannten Bedingungen weiter erfüllt sind. Das heißt: Bleibt die GKV-versicherte Mutter daheim, ist das Kind nur so lange in der GKV, wie der PKV-Gatte nicht über 4050,00 Euro brutto im Monat verdient. Ansonsten muss es zu den Privaten. Ist die Mutter in der PKV und für ein Jahr in Elternzeit, ist das Kind beim Vater ebenfalls nur dann ein Fall für die Gesetzliche, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Verdient er über der Grenze, muss das Kind in die PKV.

ein wirkliches wahlrecht gibt es also nicht, es wird definitiv durch die bruttoeinkommen der beiden elternteile "gesetzlich" geregelt. das war doch die frage der te.
du hast aber natürlich recht, verdienen jeweils beide unter 4050 € versicherungspflichtgrenze brutto, dürfen sie sich aussuchen ob pkv oder gkv. aber das wissen wir ja nicht. allerdings sind dann die vers. beträge für ein pkv-kind auch dann fällig, wenn mutti länger zu hause bleibt und kein einkommen hat. muss jeder eben für sich rechnen.l.g.c.

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Hallo!

Auf jeden Fall privat versichern!!! Ich bin auch Beamtin und bei der Debeka, für meine Tochter zahle ich dort ca. 30€ im Monat (für 20%). Die anderen 80% übernimmt die Beihilfe.

Ich habe schon so manchmal Mal gedacht, was für ein Segen es ist, das Kind privat versichert zu haben. Wir bekommen immer zügig einen termin beim KiA, müssen höchstens 20 min warten, bekommen aufwendige Untersuchungen sofort bezahlt (so wurde ganz schnell eine Nieren-Fehlbildung bei unserer Tochter entdeckt) und bekommen echt ALLES verschrieben.

Ob das gerecht ist, ist ne andere Frage.

Aber wenn man ein krankes Kind hat, ist man dafür dankbar.

LG

daviecooper