Hallo,
habe heute durch ein Schreiben des Amtsgerichts erfahren, dass mein Vater, mit dem ich seit über 25 Jahren keinen Kontakt hatte verstorben ist. Anhängend ein Testament von Ihm und seiner zweiten Ehefrau. Darin setzten sich beide als Alleinerben ein, und als längstlebenden die beiden Kinder aus dieser Ehe.
Verstehe ich dass richtig, dass es keinen Pflichtteil oder dergleichen (sollten doch Schulden sein, was ich aber nicht glaube) auf mich kommen wird?
Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung von "sowas". Ich nämlich nicht
Vielen Dank und lg
maddi
Vater verstorben, Frag zu Erbe, Testament
Hallo
Ein Pflichtteil steh dir immer zu. Allerdings must du dich auch an den Kosten der Berdigung beteiligen.Heisst, 50 % erbt die Ehefrau und die anderen 50% werden unter euch 3 Kindern aufgeteilt.
BIanca
Ein Pflichtteil steht Dir auf jeden Fall zu. Setz Dich mit dem Amtsgericht in Verbindung und gegebenenfalls mit dem Notar, der das Testament beglaubigt hat.
Der Notar sollte Dir Auskunft ueber den Umfang des Erbes geben koennen. Das Amtsgericht sollte Dir sagen koennen, wie Du an diese Information (bezueglich Art und Umfang vom Erbe) kommen kannst.
Vielleicht lohnt es sich auch, einen Anwalt einzuschalten (haengt von der Hoehe des Vermoegens ab). Hast Du Kontakt zu den anderen Kindern Deines Vaters?
Claudia
Hallo,
im Testament von 1985 steht ein Vermögen von 150000 DM. Mittlerweile gibt es wohl auch ein Haus. Würde ich "meinen" Teil automatisch "bekommen", oder müsste ich dass Testament anfechte?
Danke Dir.
lg
maddi
Ganz ehrlich?
Ihr hattet 25 Jahre keinen Kontakt und jetzt möchtest du die Hand aufhalten?
Wozu?
Ich würde einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und das Testament anfechten. Dir steht ein Pflichtteil zu.
Gruß
manavgat
Hallo Maddi
Selbst wenn es ein Testament gibt welches Dich als Erbe ausschließt steht Dir ein Pflichtteil zu
http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstipp_pflichtteil.pdf
Geh am Besten zu einem Anwalt der sich damit auskennt
LG Alexa
Wenn ihr seit 25 Jahren keinen Kontakt habt, dann würde ich auf den Pflichtteil pfeifen.
Sollte er dennoch Schulden haben, erbst du auch einen Teil seiner Schulden.
Lg
NICole
"Darin setzten sich beide als Alleinerben ein, und als längstlebenden (????) die beiden Kinder aus dieser Ehe. "
Verstehe ich nicht ganz.
Lebt die Ehefrau noch ?
Gibt es Kinder aus der 2. Ehe, wenn ja, wieviele ?
Der Pflichtteil (50 % des gesetzlichen Erbteils) steht Dir in jedem Fall zu.
Hallo,
sorry, etwas falsch dargelegt von mir....
es heißt:
Erben des Längstlebenden von uns sollen die Kinder X und X ( zwei aus dieser Ehe) sein. Von mir steht da nichts.
Ich weiß nicht ob die Ehefrau noch lebt.
lg
maddi
Hallo
Stimmt nicht ganz. 50 % erbt die Ehefrau, die anderen 50 % gehen aud die Kinder.
Bianca