Elternzeit: Erneuter Partner-Wechsel aus triftigem Grund?

Hallo zusammen,

seit heute hab ich nun auch mal ein Problem und hoffe, dass es hier vielleicht den einen oder anderen gibt, der mir auf meine Frage / n eine Antwort geben kann.

Folgender Sachverhalt:

Bis zum Beginn menes Mutterschutz im Juni 06 habe ich in einem kleinen 3 Mann Steuerbüro gearbeitet (Chef, damals Auszubildende und ich). Mittlerweile ist die Auszubildende fertig und fest angestellt.

Nach der Geburt unserer Tochter in 08/06 hatte ich für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Da aber in 06/08 unsere 2. Tochter geboren wurde, habe ich diese um weitere 9 Monate verlängert. Diese laufen jetzt Ende März aus. Für die restliche Zeit (bis 06/11) hat mein Mann Elternzeit beantragt.

Bei meinem Antrag auf Elterngeld hatten wir gleich der L-Bank (wir wohnen in Ba-Wü) mitgeteilt, dass mein Mann die Partnermonate (insg. 5) macht und auch für ihn das Elterngeld beantragt. Der Antrag läuft noch, da auf Grund seines Schichtdienstes die Beibringung div. Unterlagen nicht ganz einfach ist.

Soweit so gut, könnte alles so schön sein, nun mein Problem:
Habe heute mit meinem Chef telefoniert, der mir signalisiert hat, das er mich aus wirtschaftlichen Gründen nicht zusammen mit der 2. Kraft beschäftigen kann. Und das wir für uns beide eine einvernehmliche Lösung finden müssen, was auch in meinem Sinne ist. Ein großer Mandant ist abgesprungen, der fast ein drittel seines Umsatzes ausmacht, und die übrige wirtschaftliche Situation kennen wir ja alle. Er kann sich 2 Mitarbeiter schlichtweg nicht leisten.

Nun meine Fragen:

1. Können wir unseren Antrag für meinen Mann zurückziehen, so dass ich weiter in Elternzeit bleibe? Ich weiß, wenn man sich einmal festgelegt hat, geht das eigentlich nicht, außer eben aus schwerwiegenden Gründen? Wäre eine Kündigung so ein Grund?

2. Wenn kündigen, dann soll er das machen, aber wie berechnet sich dann das arbeitslosen Geld? Habe ja fast 3 Jahre nicht gearbeitet? Wird das über meinen Verdienst vor der Elternzeit berechnet?

3. Kann ich, wenn ich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, weiter in Elternzeit gehen? Stehe ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?

Dass ich arbeitslos bin und mein Mann in Elternzeit bleibt..dann können wir gleich dichtmachen, dass ist finanziell nicht drin, da ich ja nur nen gewissen Teil AlG bekommen täte, und wann ich wieder arbeit finde steht ja in der heutigen Zeit in den Sternen. Mein Mann muss zwangsweise wieder arbeiten gehen, aber geht das, wenn die Elternzeit schon beantragt ist?

Vielleicht kann mir ja hier schon mal jemand vorweg Auskunft geben, muss jetzt halt die Ämter alle abtelefonieren oder Termine vereinbaren, würde aber gerne wissen, mit was ich zu rechnen habe.

Einen schönen Wochenstart
LG Nicole

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Ich kann dir nur die Auskunft geben, daß wenn eure finanzielle Existenz von der Änderung der Elternzeit abhängig ist, diese auch durchgesetzt werden kann.

Wir hatten den Fall, daß ich arbeiten gegangen bin und mein Gatte in Elternzeit war. Da kam das Jobangebot für meinen Mann, wo er wesentlich mehr verdiente als ich. Also haben wir eine Änderung aus wirtschaflichen Gründen beantragt.

Ich weiß jetzt nur spontan nicht, wo ich den Paragraphen dafür hab #gruebel

LG Mona

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Also aus triftigem Grund kann man wohl die Elternzeit wieder anders aufteilen. Von daher sollte das gehen bei euch. Am besten mal bei der Elterngeldstelle anrufen.

Wenn du vor deiner Elternzeit Anspruch auf ALG 1 erworben hast, dann hast du den jetzt immer noch. Die Höhe des ALG wird dann anhand eines fiktiven Einkommens gemäß deiner Qualifikation berechnet.
Dann spielt natürlich noch eine Rolle, wie lang du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest (vollzeit oder teilzeit) und die Steuerklasse.
Du kannst aber nur ALG 1 bekommen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Dazu musst du eine geregelte Kinderbetreuung nachweisen. Wenn du also eigentlich wieder in Elternzeit gehen willst, dann wirst du kein ALG 1 beantragen können.

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Hm, was ich an dem Ganzen nicht verstehe: Du hast doch eigentlich eine Stelle, die Azubine ist ja erst später angestellt worden. Warum bist du jetzt diejenige die gehen muss? #kratz

Ich kenn mich jetzt im Arbeitsrecht nicht so aus, weiß nicht ob es da Sonderregelungen für Kleinbetriebe gibt, aber bei uns müssen immer erst die "neueren" Angestellten gehen.

Und wie das dann mit arbeitslos melden ist, obwohl du ja eigentlich eine Stelle hattest und den eventuellen Bezug von ALG weiß ich nicht, bin mir aber sicher, dass da ein paar fachkundige Damen Licht ins Dunkel bringen können.

Verwunderte Grüße
pupsi

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Wenn ich vors Gericht ziehen würde, würde ich vielleicht dahingehend Recht bekommen wegen "älterer Rechte"! Da hst Du wohl recht. Aber eben auch nur vielleicht.

Nun ist die Situation so:

Ich wohne 60 km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Bin auf Bus und Bahn angewiesen, da ich keinen Führerschein habe. Langfristig gesehen kommt für mich wegen meiner Kinder nur ein Arbeitsplatz hier vor Ort in Betracht, da - selbst wenn die Kinder einen ganztags Kindergartenplatz haben - das für mich zeitlich nicht ausreichen würde, um von hier (Pforzheim) nach Stuttgart zu fahren und abends wieder zurück.

Nun hatte ich gehofft, dass ich so ein halbes bis Jahr bei meinem alten Arbeitgeber arbeite, um wieder in den Beruf reinzufinden und ich mir dann hier eine Stelle suchen würde. Ich wollte also so oder so max noch ein Jahr bei ihm bleiben. Aber selbst das kann er sich nicht leisten.

Ich will meinem Arbeitgeber auch nicht mit biegen und brechen Steine in den Weg legen, genauso wenig wie er mir. Ich will ja nicht seinen Ruin, damit wäre keinem geholfen.

Würde er mich behalten, hätte er nächstes Jahr wohl das Problem sich eine neue Kraft zu suchen, die erstmal wieder eingearbeitet werden müsste. Er hat ja aber eigentlich eine, die den Mandanten bekannt ist, die die Arbeitsabläufe kennt usw.

Soll ich da auf Biegen und Brechen irgendwas gerichtlich durchsetzten. Was für ein Arbeitsverhältnis wäre das dann noch?

Ich bin eher an einer Einigung interessiert, mit der wir alle irgendwie leben können.

Das beste wäre, wie ich grad von der Elternstelle erfahren habe, wenn er sich darauf einlassen würde, mich bis zum dritten Geb. unserer 2. Tochter als Angestellte zu behalten, in Elternzeit. Das kostet ihn nichts, wir könnten den Antrag von meinem Mann zurücknehmen und meinen dahingehend ändern, ihn auf die 12 Monate auszudehnen.

Dann, wenn Theresia auch 3 wird, können wir das Arbeitsverhältnis offiziel immer noch beenden. Ob ich dann kündige, oder er mir..das sehen wir dann. Aber darauf muss er sich halt einlassen. Da muss ich mit ihm nächste Woche mal sprechen, da haben wir einen Termin vereinbart.

LG Nicole

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1) Aus trifftigem Grund auf jeden Fall und nac der Änderung auch so!

2) Ja, wird von vor de Elternzeit berechnet!

3) Jein. Fürs Amt schon, eigentlich nicht. Aber du brauchst fürs Elterngeld ja keiine Elternzeit!

Nur dran denken, dass du alleine höchstens 12 Monate Geld bekommst!

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Ja, das weiss ich, dass ich selber nur die 12 Monate habe. 14 wären es gewesen, wenn es eben Partnermonate /Vätermonate sind.
Das wäre dann für mich bis Juni, sonst wäre es halt August gewesen.
Wäre schön gewesen, ist soweit aber nicht tragisch, wenn es weiter läuft wie bisher. Und dann halt ab Juli kein Elterngeld mehr. Wenn mein Mann halt dann weiterarbeitet. Blöd gelaufen, er hatte sich schon auf die Elternzeit gefreut.

Nur eben 2 Elternteile zu Hause, einer in Elternzeit, aber dann ab September ja auch ohne Elterngeld, und eine die einen Bruchteil AlG bekommt..dass geht gar nicht.


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Und das du in den zwei Monaten ALGI beziehst, während er Elterngeld bekommt? Müßte doch evtl. auch reichen.

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Ich danke allen für ihre Antworten, hat mir schon ein bissl weitergeholfen, habe mittlerweile auch mit der Elterngeldstelle telefoniert, solange noch kein Bescheid bei meinem Mann erlassen wurde, kann er jederzeit geändert werden.
Die Mitarbeiterin hat jetzt einen Vermerkt gemacht, dass ich mich nächste Woche noch mal melde. Nicht das genau in dieser Woche dann der Bescheid ergeht. Aber auch dann hätten wir wohl noch 4 Wochen Widerspruchsfrist.

Jetzt hängt halt alles von meinem Arbeitgeber ab, ob er mitmacht und meine Elternzeit bis 06/11 verlängert, ich aber bei ihm bleibe, oder ob er mich sozugagen "entgültig geklärt" haben möchte.

LG Nicole

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Ich verstehe nicht, warum Du Dich in die Ecke drängen lässt!

Die andere Mitarbeiterin ist nach Dir gekommen und ist keine Mutter - findet also eher was anderes.

Wenn Dein AG ein Problem hat, dann kann er ihr fristgemäß kündigen. Das ist doch nicht Dein Problem!

Gruß

Manavgat

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Ich lasse mich da nicht in die Enge treiben..die Gründe habe ich etwas weiter oben schon erläutert.
Zudem gibt es bei Betrieben unter 5 Arbeitnehmern keinen Kündigungsschutz bzw. Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten..er kann kündigem wem er will.