Frage zur Absage einer Feierlichkeit!!! HILFE

Hallo,

weiß nicht in welches Forum es wirklich paßt, deswegen versuche ich es hier.

Mein Opa wird nächstes WE 80 und wir hatten eine Feier in einer Garteneinrichtung geplant. Meine Tante und meine Mutter warem an Dienstag zur Absprache. Da kam dann raus, dass das Essen viel zu überteuert ist und für jeden auch noch Geld für Tischwäsche berechnet wird.

Da ich aus der Gastronomie kommen, habe ich ein wenig Ahnung was die Preise betrifft und habe dann heute die Feier dort abgesagt. Das heißt bis zur Feier wäre es noch 1 Woche.

Der Betreiber meinte, dass ginge nicht er hätte die Ware schon bestellt und es wäre Preis- Leistungsmäßig voll okay. Es wäre doch aber alles super frisch und reichlich. Wenn die Ware aber so frisch wäre, hätte er sie ja heute nicht schon bestellt?! Ich weiß das man die Ware einen Tag vor der Lieferung bestellt.

Hätten wir wegen Krankheit oder Todesfall abgesagt, wäre das okay. Aber mit meiner Begründung das ich seine Preisvorstellung nicht in Ordnung finde wäre das nicht möglich.

Er hätte ja auch extra den Raum für uns freigehalten.

Wie lange darf man eine Feier vorher absagen?
Habt ihr vielleicht auch eine Seite wo ich mir dazu was ausdrucken kann?

LG Susan.

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Was mir jetzt nicht ganz klar wird: Hattet ihr denn bereits einen Vertrag (und sei es mündlich)? Oder war es nur eine Reservierung?

Wenn eigentlich schon fest gebucht war, dann könnt ihr nicht im Nachhinein ankommen und sagen, es ist uns doch zu teuer.

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Naja, es war eigentlich alles soweit abgesprochen. Der Gastwirt hat meine Tante und meine Mutter aber mehr oder weniger kaum zu Wort kommen lassen und Ihnen auch mit dem Essen kaum frei Wahl gelassen.
Er hat einfach auf sie eingeredet und erst auf dem Heimweg beim genaueren drüber nachdenken haben sie bemerkt was sie sich da andrehen lassen haben!

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Wenn sie es schon auf dem Heimweg am Dienstag gemerkt haben, warum haben sie nicht gleich abgesagt, sodern erst 3 Tage später ? #guebel

Der Wirt scheint zwar ein gehöriges Schlitzohr zu sein, das Recht ist aber höchstwahrscheinlich auf seiner Seite.

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Verträge, auch mündliche, sind bindend.

Wenn der Wirt Euch ein Angebot gemacht hat und ihr es genau so und vorbehaltlos angenommen habt, müsst ihr Euch auch daran halten.

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du hast doch dasselbe schon im Allgemeinen geschrieben.

Und wenn ich eine Feiern ausrichten lasse, dann erkundige ich mich doch vorher ( Kostenvoranschlag, Vergleich mit anderen Firmen etc)

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Selber schuld, beist in den sauren Apfel und bezahlt und versucht die Feier zu geniessen.
Und ja, man kann auch ware bestellen die dann zu Termin X geliefert wird.

Als Wirt würde ich auf Vertragserfüllung bestehen.
Ihr habt geplant und gebucht, dann bezahlt auch.


LG

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Hallo,

leider gibst du zuwenig Informationen um dies beurteilen zu können.

"Wir hatten eine Gartenfeier geplant" und "Meine Tante und meine Mutter waren am Dienstag zur Absprache"

ist zu dürftig um beurteilen zu können was genau abgesprochen wurde.

Du müsstest also ganz genau schildern was mündlich vereinbart war. Insbesondere was am Dienstag abgesprochen werden sollte.

Ohne konkrete Preisabsprache bestehen schon erhebliche Zweifel an einem Vertragsschluss. Dies hängt aber vom Einzelfall ab!

Sollte aber im vorliegenden Fall ein Vertrag geschlossen worden sein schuldet ihr nur die normalerweise zu erwartende Vergütung. Einen überhöhten Preis muss man natürlich nicht akzeptieren. Wenn eine Berechnung der Tischwäsche unüblich ist, natürlich ebenfalls nicht.

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Hallo Susan,

nun, eine Woche vorher ist schon dreist kurz, wenn einem die Preisgestaltung nicht gefällt ;-)

Und warum sollte ein Wirt nicht schon heute die Mengen der Speisen vorordern??? Wenn wir einen Caterer ordern, dann braucht auch dieser Vorlauf für Wareneinsatz, Personal etc... solltest Du doch wissen, da Du aus dem Gastrobereich stammst.

Die Preisgestaltung kläre ich vor verbindlicher Zusage einer komplett organisierten Feier, nicht im Nachhinein...

und Tischwäsche pro Person ist auch gebräuchlich abrechenbar, selbst in unserem Kirch-Heim wird das so gehandhabt.. es sei, man bringt es selber mit..

Die Preise selber kenn ich bei Euch ja nicht... aber hast Du drüber nachgedacht, dass da eventuelle Raummieten, Personalkosten, Reinigungskosten etc pp vermutlich dann in dem Komplettpreis mit eingerechnet sind??? Oder fallen diese Posten zusätzlich an??

Ein mündlicher Vertrag bindet ebenso wie ein schriftlicher, google mal nach "Stornokosten Absage Feier". Da wird im Durchschnitt bei einer so kurzen Absagefrist zwischen 50 und 100% des Preises fällig, da der Veranstalter Ausfälle hat.

Zahlt dieses Mal das Lehrgeld, macht Euerem Opa einen tollen Tag, der Mensch wird 80!!!

LG
Mone

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Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht...aber eine Woche vorher absagen finde ich -rein vom Gefühl her- zu kurzfristig.

Habt ihr euch denn nicht rechtzeitig vor der "Buchung" des Raumes und des Caterings erkundigt, wie teuer das Essen pro Person wird?

Letztendlich könnt ihr es nur drauf ankommen lassen und hoffen, dass der Betreiber nicht gerichtlich gegen die Absage vorgeht bzw einen Mahnbescheid erwirkt...oder halt dort feiern, wie es ja ursprünglich auch geplant war.

Etwas zur rechtlichen Lage wird dir wahrscheinlich die Verbaucherberatung sagen können...

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Euer Verhalten finde ich absolut dreist.

Der Betreiber hat geplant, hat bestellt, um alles dazuhaben und jetzt passt es Euch nicht.

Schämt Euch.

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Glauben denn hier die meisten, dass man einen "viel zu überteuerten Preis" für ein Essen zahlen muss, wenn dies vorher nicht ausdrücklich vereinbart war.

Es gibt also keine Grenze nach oben? Der Gastwirt könnte also jetzt jeden Preis verlangen. Er wirdsich also immer über die "Dummen" freuen die einen Preis nicht vorher vereinbart haben. Von denen kassiert er dann denn dreifachen Preis oder mehr.

Der Auftraggeber kann ja nicht mehr abspringen und muss das akzeptieren.

Der Betreiber könnte jetzt also für ein Schnitzel mit Brot EUR 25,-- verlangen. sen Preis zahlen?

Ist dass tatsächlich die Rechtsansicht der Mehrheit?

Kann man dies auch begründen?

Oder sollte man nicht zumindest nachfragen was man unter "total überteuert "versteht?

Wer nicht nachfragt sollte bei seinem Rat dann aber zumindest den Sachverhalt des TE unterstellen. Das heißt bis zum Nachweis des Gegenteils war das Essen (ohne vorhergehende Vereinbarung über den Preis) "total überteuert".

Solange man nicht beurteilen kann was konkret vereinbart und wie "überteuert" der Preis war, kann man doch nicht auf der TE rumhacken.

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Die Frage ist doch, was war ausdrücklich vereinbart. Natürlich kann der Gastwirt nicht im Nachhinein die Preise höher ansetzen - aber ich entnehme dem Beitrag auch nicht, daß er dies getan hat. Für mich klang es so, daß die Kunden den Preis erst mal akzeptiert haben (und somit ein Vertrag zustande gekommen ist) und es ihnen später dann doch zu teuer erschien.

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"...Die Frage ist doch, was war ausdrücklich vereinbart..."

100 % Zustimmung.

Ich hatte es aber so verstanden, dass über den Preis gar nicht gesprochen wurde.