Während Elterngeld Steuerklasse 3/5.Wer mußte nachzahlen?

Hi!
Während Elterngeld Steuerklasse 3/5. Wer mußte nachzahlen?

Ich war nach 6 Monate wieder arbeiten und mir wurde auch Elterngeld gekurzt.

Muß ich mit einer Nachzahlung rechnen?

mann Kl. 3 1200 EUR netto
ich Kl. 5 380 EUR für 6 Monate und 525 EUR Elterngeld.

lg Diana und Emilia 12 Monate

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Hallo Diana,

wir haben 3/5 und müssen knapp 600.- nahzahlen :-(
ich war aber nicht arbeiten während ich EG bezogen habe.

LG
Jasmin

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Wir haben knapp 1000 Euro zurück bekommen. Mann Stkl. 3 2 Monate ca. 350 Elterngeld und gleichzeitg gearbeitet, ich 12 Monate 300 Euro Elterngeld!

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Hallo

ihc musst letztes Jahr 140 Euro nachzahlen
und dieses Jahr sind es 260 Euro

Ich bin noch in EZ und mein Mann arbeitet vollzeit. Bekomme nur 300 Euro EG, weil ich vor meinem 2. Kind noch in Elternzeit war #schmoll

LG

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Hallo,

hier gibt es einen Rechner zu dieser Frage:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html.

LG

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Hi ,

ich habe mal deinen Rechner beansprucht und komme auf eine satte Nachzahlung von 1000 Euro , kann das wirklich sein ?
Ich finde das schon heftig !

Was ist denn mit den Menschen die nie eine Steuererklärung machen und auch Elterngeld bekommen haben ?

LG

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Hi,

es gibt Pflichttatbestände, die zur Abgabe einer Steuererklärung zwingen. Dazu gehört auch der Elterngeldbezug von monatlich über 410,00€ und die Steuerklassenkombination V/III, wenn beide Partner arbeiten.

LG

zur Info:
Wann muss eine Steruererklärung abgegeben werden (eine Auflistung der ARAG)

Wenn neben den steuerpflichtigen Einkünften (Gehalt, Rente) Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro monatlich verdient wurden.

Wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen (ALG-II, Elterngeld, Krankengeld) von mehr als 410 Euro monatlich bezogen wurden.

Wenn 2008 sowohl einer rentenversicherungspflichtigen als auch einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung nachgegangen wurde (Zum Beispiel als Beamter und Angestellter).

Wenn ein anderer Freibetrag als ein Behinderten- oder Hinterbliebenenpauschbetrag auf der Steuerkarte eingetragen ist.

Wenn einer der Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde und beide Eheleute arbeiten.

Wenn der Arbeitgeber außerordentliche Zuwendungen (Abfindung, Jubiläumsgeld) nach der Fünftelregelung verrechnet hat.

Wenn ein Ehepartner verstorben oder eine Ehe geschieden wurde und der andere noch im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.

Wenn ein Verlustbescheid vorliegt und die Verluste verrechnet oder ins nächste Jahr vorgetragen werden sollen.

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