urlaubsanspruch bei Teilzeit 50%?TVÖD?

Hallo

Hab mal rumgegoogelt werde morgen meinen arbeitsvertrag unterschreiben und ab april bei einem neuen arbeitgeber anfangen.
Es ist so dass ich 5 tage die Woche arbeite aber eben nur 50% d.h also 4 std. täglich.
SO jetzt hab ich erfahren dass die mir nur 13 tage urlaub geben wollen das geht doch aber gar nicht? Weil ich ja jeden tag arbeite. Würde ich nur 2,5 tage arbeiten wäre das ja noch nachvollziehbar weil ich dann auch nur die hälfte woche urlaub bräuchte um eine woche urlaub zu nehmen.
Achso kann mir mal jemand verraten wie ich in Tvöd eingestuft werde als erzieherin unter 30jahren mit 3 jahren berufserfahrung. bin jetzt aber 3 jahre raus gewesen macht das was aus bei der einstufung?

Danke LG Caro

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Hallo Caro!

Da du 5 Tage arbeitest, hast du auch den vollen Urlaubsanspruch!

Ich denke, du wirst wahrscheinlich in Stufe 2 eingestuft! Die 3 Jahre Pause machen nichts!

LG
Kati

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Aber da gibts doch noch diese gruppen E1-E15

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Das ist schon richtig mit den 13 Tagen! Bei Vollzeit hättest du 26 Tage solang du unter 29 Jahren bist!!
Dafür brauchst du ja auch nur 4 ÜberStd. um einen ganzen Tag Zeitausgleich zu nehmen!

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Nein, das ist eigentlich nicht richtig. Der Urlaub berechnet sich anhand der Arbeitstage pro Woche. Das heißt, sie hat vollen Anspruch, nur dass in ihrem Fall der einzelne Urlaubstag eben nur 4 Stunden wert ist.

Und Freizeitausgleich und Urlaub sind zwei Paar Schuhe.

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Stimmt nicht.
Sie hat Anspruch auf die volle Anzahl Urlaubstage.
Wenn sie nur 3 Tage z.B. die Woche gehen würde dann hätte sie weniger Tage, so nicht.

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Hi Caro,

ich würde an Deiner Stelle noch mal nachfragen, ob die sich da mit dem Urlaub nicht vertan haben. Bei vollen Wochenarbeitstagen hast Du auch vollen Urlaubsanspruch. Bei Dir wird der Tag dann eben mit vier Stunden angerechnet anstatt mit 7,8.

Gruß, chuzzle

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Hallo Caro,

hm, ich dachte schon wieder, nur mir würde es widermal so gehen.... Ich arbeite jetzt in der dritten Woche bei meinem neuen AG, auch 20 h/Wo bzw. 4 h tägl., und habe gestern erst meinen Arbeitsvertrag unterschrieben, weil sie der Meinung waren, wer nur den halben Tag arbeitet braucht auch nur den halben Urlaub.

Habe mich informiert und rausgefunden, dass 24 Tage mindesturlaub gesetzlich sind.Habe denen klar gemacht, dass es keine Rolle spielt. ob man Halb- oder Ganztags arbeitet - ich komme ja jeden Tag, also steht mir auch entsprechend Urlaub zu.
Wir haben uns jetzt auf 25 Tage geeinigt und dass ich event. aufgebaute Überstunden abbummeln kann (so kann ich mir dann viell. den ein oder anderen Urlaubstag erarbeiten).
Aber Abzocke find ichs schon irgendwie, aer man ist ja auf die Stelle angewiesen, also akzeptiert man so einiges....:-(

Also LG Engel

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Betreff Urlaub: Du hast natürlich die vollen 26 Tage (Wenn Du unter 26 bist). Der Tag ist halt weniger "wert".

Betreff Einstufung: Der AG kann Dich nach der Zeit in die Stufe 1 stecken, muss es aber nicht unbedingt. Dann würdest Du in die Stufe 2-3 kommen. Aber sie werden es auf jeden Fall mit der Stufe 1 versuchen, wegen der Pause. Ein Anrecht hättest Du nur, wenn Du direkt einen Folgevertrag (max. 1 Monat Pause) bekommen hättest.

Betreff Eingruppierung: Das kommt stark auf die Stellenbeschreibung an. Aber wahrscheinlich wirds nur TVöD 6 werden (ehemals BAT VIb).

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Ein Folgevertrag mit max. 1 Monat Pause beim selben Arbeitgeber hätte m. E. die Folge das es sich tarifrechtlich nicht um eine Einstellung handelt und Entgeltgruppe und -stufe übernommen werden müssen.
In der Tat sind bei der Anrechnung der Vorzeiten durch die Protokollerklärung Fristen genannt.
Diese beziehen sich aber explizit auf den Bund.
Im Bereich des VKA ist dies nicht der Fall.

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o.k. ENTSCHULDIGUNG für meinen falschen Kommentar!! Ihr habt Recht!!!

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Da hat sich in Deinen Vertrag wohl ein Fehler eingeschlichen, wahrscheinlich ist man bei der Berechnung der Urlaubstage von einem anderen Arbeitszeitmodell ausgegangen.

Ich arbeite ebenfalls im öffentlichen Dienst. Genau wie Du 50 % an 5 Tagen in der Woche. Ich habe genauso viele Tage Jahresurlaub wie meine Vollzeit arbeitenden Kollegen. Das wäre ja wohl noch schöner, wenn man uns nur mit der Hälfte der Urlaubstage abspeisen würde. :-D

Gruß

Alexandra

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Theoretisch würde es sich ausgleichen wenn Dir dann ein Urlaubstag auch nur als halber Urlaubstag gerechnet würde.
Aber das ist definitiv nicht korrekt.
Du hast einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen solange Du nicht 2009 30 Jahre alt wirst (TVöD §26 Abs. 1 Satz 2).
Eine Kürzung ist nur möglich wenn die Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage verteilt ist (TVöD §26 Abs. 1 Satz 4).
Eine Erzieherin ist in der Regel in Entgeltgruppe 6 eingruppiert (Ausnahmen sind möglich z. B. bei integrativen Gruppen), wie schon erwähnt entspricht das BAT VIb.
Höhergruppierungen sind nach dem TVöD gar nicht mehr vorgesehen. Somit sind bei Neueinstellungen auch keine Anrechnung von vollzogenen Höhergruppierungen vorgesehen. Dies war bei Erzieherinnen nach BAT bei 3 Jahren der Fall.
Mit Vorzeiten steht dir auf jeden Fall die Stufe 2 zu.
"Verfügt die Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31.Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3" (TVöD § 16 Abs. 2 Satz 2).
Beim TV-L weiß ich mit Sicherheit das Unterbrechungen hier für die Vorzeiten zur Anrechnung für Stufe 2 unschädlich sind.

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Super vielen lieben dank. Werde später zum unterscheiben hingehen naja mal schauen wie wir uns einigen

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Hallo Caro
Dir stehen für das Jahr 26 Tage Urlaub zu, diese durch 12 (Monate) mal die Monate, die Du beschäftigt bist. In Deinem Fall 9 Monate = 20 Tage (wird immer aufgerundet). Die tägliche Stundenzahl hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Urlaubstage, der verkürzt sich nur, wenn Du keine 5 Wochentage arbeitest.
Was ich nicht weiss, ob es für Erzieherinnen generell oder halt von Deinem zukünftigen Arbeitgeber Sonderregelungen gibt. Das müsstest Du noch herausfinden.
13 Tage für dieses Jahr sind nicht gerechtfertigt. Vielleicht liegt ja auch bloss ein Rechenfehler vor - kann ja mal passieren. Sprich die Personalleute einfach mal drauf an.
Viel Erfolg und Spaß im neuen Job.

Läuferin - die selbst solche Verträge ausstellt.