Elterngeld/ jetzt hohe Steuernachzahlung???

Hi hab mal eine Frage - meine Schwägerin sagt sie hätte jetzt eine Steuernachzahlung von 2000 Euro gehabt wegen dem Elterngeld.???? Das ist doch wie Gehalt warum muß man dann steuern nachzahlen? Versteh ich nicht.
Danke für Eure Antworten.#schwitz
Svenja

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Steuern und Sozialabgaben: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.

Weil das Elterngeld steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung angesehen wird, greift der Progressionsvorbehalt. Es gibt politische Bestrebungen, dass der Sockelbetrag von 300 Euro hiervon ausgenommen werden soll. Dies würde bedeuten, dass nur der Teil des Elterngeldes dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, der den Sockelbetrag von 300 Euro überschreitet. Ob es zu einer solchen Gesetzesänderung kommen sollte, bleibt abzuwarten.

Quelle: Finantip.de

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Erstmal ist das kein Geheimnis mit dem Progressionsvorbehalt. Das geisterte von Anfang an durch die Medien.
Zweitens steht es in Fettschrift im Elterngeldbescheid. Mit Erklärung, was Progressionsvorbehalt eigentlich ist.
Von daher braucht niemand ankommen, er habe das nicht gewusst und das käme jetzt soooo überraschend.

Ausserdem kommts dann noch drauf an, welche Steuerklasse das Ehepaar während des Elterngeldbezuges hat.
Wenn die Frau z.B. 1000 Euro Elterngeld bekommt, dann ist es egal, ob sie in Steuerklasse 4 ist, oder in 5. Sie bekommt immer 1000 Euro Elterngeld, weil vom Elterngeld selber ja keine Steuern abgeführt werden.

Fall A: Der Mann verdient 2000 Euro netto in Steuerklasse 4. Die Frau erhält in Steuerklasse 4 dann 1000 Euro Elterngeld. Das heisst, das Paar hätte 3000 Euro netto zum leben.

Fall B: Der Mann verdient 2500 Euro netto in Steuerklasse 3. Die Frau erhält in Steuerklasse 5 dann aber immer noch 1000 Elterngeld. Das heisst, das Paar hätte dann plötzlich 3500 Euro, also 500 Euro mehr monatlich zum leben.

Dieser "Vorteil" muss ja ausgeglichen werden. Und das geschieht eben über die Splittingtabelle. Dabei werden aber nicht Steuern auf das Elterngeld abgeführt, sondern das Gehalt des Mannes wird mit einem höheren %-Satz versteuert, als das normalerweise der Fall wäre.


Viele Paare gehen halt gleich nach der Geburt des Kindes in 3/5, weil sie dann ja mehr zum leben haben (denken sie). Und müssen dann halt am Ende Steuern nachzahlen.

Mein Mann und ich z.B. sind in 4/4 geblieben. So hatten wir zwar auf den ersten Blick monatlich etwas weniger Geld, aber nach einem ersten vorsichtigen Überschlag bekommen wir sogar was wieder.

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Hallo Svenja,

ich habe gegen den Steuerbescheid Widerspruch eingelegt, und aktuell läuft das Verfahren über das Finanzgericht Baden-Württemberg, Außenstelle Freiburg.

Die Sache ist eigentlich ganz einfach zu widersprechen: lt. dem BEEG hat jeder Bezieher Anspruch auf mindestens 300,-Euro Elterngeld. Aufgrund des Progressionsvorbehaltes und der darauf fälligen Lohnsteuernachzahlung wird mir der gesetzlich zugesicherte Betrag jedoch verwehrt, wobei ALG2 Empfänger diesen in voller Höhe erhalten. Somit sehe ich meine Rechte nach dem Gleichheitsgebot Art. 3 GG verletzt. Daher lautet der Widerspruch, den Grundsockelbetrag in Höhe von 300,- Euro grundsätzlich steuerfrei zu stellen. Aufgrund dessen, dass das FG den Widerspruch angenommen hat, hoffe ich doch mal auf gute Chancen.
Wenn nicht, gibt es ja noch die kostenlose Verfassungsbeschwerde.
Allerdings sollten die Betroffenen sich endlich mal zur Wehr setzen, und nicht darauf hoffen, dass es irgendjemand irgendwann schon ändert.


Gruß Thomas