Beamtin!, was muß ich beantragen

Hallo Ihr Lieben,

einige kurze Fragen, ich bin jetzt in der 21. Woche meiner SS und will mich so langsam mal um die Formalitäten kümmern, vielleicht könnt Ihr mit weiterhelfen.#huepf
Ich bin Beamtin und bekomme ja kein Mutterschaftsgeld, bekomme ich die ersten 6 und dann die 8 Wochen nach der Geburt automatisch mein Gehalt weiter oder muß man das beantragen...?, da mein Mann auch Beamter ist werde ich auch weiterhin privat versichert mit Beihilfe anspruch bleiben, hat mein Kind dann auch diesen Beihilfeanspruch?...es kommen viele Fragen auf einen zu , vielleicht könnt ihr weiter helfen...Danke#danke

LG Manu

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Hallo

Ja, dein kind hat auch den Beihilfeanspruch. Allerdings musst u ihn ja den Rest privat versichern und dafür extra zahlen

Bianca

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Für den Mutterschutz mußt du nichts extra beantragen!

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Hallo Manu, Besoldung läuft im Mutterschutz automatisch weiter. Du kannst nach der Geburt einen Zuschuss zur privaten KV i.H. v. 30 € mtl. während der Elternzeit beantragen, steht irgendwo in der ElternzeitVO für Beamte. Elternzeit und KG müßt ihr dann halt noch beantragen. Deine private KV schickt dir einen Vordruck zur Aufnahme des neuen Kindes zu. Beihilfeanspruch entsteht automatisch, mußt dann dort nur eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen.
LG

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Das was ich noch weis ist das du ein *Geburtengeld* i.H.v. 150 Euro bekommst - auf Antrag; zumindest war das bei mir so!

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Hallo Skihase,

bei welcher Versicherung denn?

Ich bin bei der Debeka und habe kein Geburtengeld (Geburt Mai 2006) bekommen. Das gab es früher mal von der Beihilfe aber jetzt nicht mehr.

LG

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Du beziehst Dich vermutlich auf die Geburtskostenpauschale die meiner Kenntnis nach mit der Gesundheitsreform zum 01.01.2004 abgeschafft wurde.
Die Kinder haben sicher einen anderen Beihilfesatz,
allerdings gelten hier differenzierte Regelungen je nach Bundesland.

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